Landtag

Viele haben bereits per Briefwahl abgestimmt: Jeder hhat 2 Stimmen bei der Landtagswahl. (Foto: dpa)

11.10.2018

Kompliziert: das Landtagswahlrecht

Die Besonderheiten der bayerischen Landtagswahl

Bei der Landtagswahl in Bayern hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen, auf den ersten Blick genau wie bei der Bundestagswahl: Erststimme und Zweitstimme. Es gibt aber einen ganz zentralen Unterschied - und der ist für die künftige Zusammensetzung des Landtags von enormer Bedeutung: Zur Ermittlung der Sitzverteilung werden Erst- und Zweitstimme zusammengezählt und in Mandate umgerechnet. Die Anzahl der Gesamtstimmen entscheidet also darüber, welche Partei künftig wie viele Abgeordnete im Landtag hat. Die Erststimme ist somit für die Sitzverteilung gleich wichtig wie die Zweitstimme. Das ist der große Unterschied zur Bundestagswahl, wo allein die Zweitstimme für die Sitzverteilung ausschlaggebend ist.

Mit der Erststimme wählt man einen Kandidaten in einem der insgesamt 91 Stimmkreise direkt. Sieger ist, wer dort jeweils die meisten Stimmen bekommt, die einfache Mehrheit reicht. Voraussetzung für einen Einzug eines Stimmkreis-Siegers in den Landtag ist allerdings - anders als bei einer Bundestagswahl - dass seine Partei landesweit mindestens fünf Prozent aller gültigen Gesamtstimmen erhält.

Die Zweitstimme ist eine Listenstimme - wobei die Parteien nicht landesweit mit einer Bayern-Liste antreten, sondern mit bis zu sieben selbstständigen Listen in den sieben bayerischen Regierungsbezirken (Wahlkreisen). Doch auch die Zweitstimme ist personenbezogen: Man kann damit einen Wahlkreis-Kandidaten einer Partei auswählen und ankreuzen, egal auf welchem Listenplatz dieser steht. Kreuzt man keinen einzelnen Kandidaten an, sondern allgemein eine Partei oder Wählergruppe, wird die Stimme nicht ungültig, sondern wird am Ende der betreffenden Partei bei der Sitzverteilung zugerechnet.

Es könnte ein Rekord-Landtag werden

Insgesamt werden bei der Landtagswahl 91 Direkt- und 89 Listenmandate vergeben. Der Landtag kann aber am Ende auch mehr als 180 Mitglieder haben - durch sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate: Wenn einer Partei mehr Direktmandate zufallen, als ihr nach dem Stimmenverhältnis eigentlich zustehen würden (Überhangmandate), so erhöht sich auch die Zahl der Mandate der anderen Parteien entsprechend dem tatsächlichen Stimmenverhältnis (Ausgleichsmandate).

Und genau das dürfte am Sonntag der Fall sein. Unter dem Strich ist davon auszugehen, dass der Landtag künftig deutlich mehr Abgeordnete haben wird als die 180: Weil die CSU trotz ihrer aktuellen Schwäche nahezu alle Stimmkreise direkt gewinnen dürfte, bis auf einzelne Ausnahmen möglicherweise, wäre die CSU im Landtag deutlich überrepräsentiert, weil ihr Gesamtstimmenanteil nach allen Umfragen weit niedriger ausfallen dürfte. Deshalb wird es wohl viele Ausgleichsmandate geben. Manchen Berechnungen zufolge könnte der neue Landtag bis zu 215 Abgeordnete haben - das wäre ein neuer Rekord.
(dpa)

Was ist eine Fraktion?
Sitzen, wo man will? Das geht für die Abgeordneten im Landtag nicht. Welcher Politiker wo sitzt, hängt davon ab, zu welcher Fraktion er gehört. Eine Fraktion ist eine Gruppe von Abgeordneten, die bei vielen Themen ähnliche Ansichten haben. Und als Gruppe können sie im Parlament mehr erreichen als ein Abgeordneter allein. Sie dürfen zum Beispiel gemeinsam einen Vorschlag für ein neues Gesetz machen.

In der Regel gehören die Mitglieder einer Fraktion auch derselben Partei an. Es können sich aber auch Parteien zu einer Fraktion zusammenschließen. Derzeit ist das im bayerischen Landtag nicht der Fall. Dort gibt es bislang die Fraktionen von CSU, SPD, Grünen und Freien Wählern.

Die Abgeordneten treffen sich regelmäßig in einem großen Saal im Landtag. Dort sitzen die Mitglieder einer Fraktion immer als Gruppe zusammen.
(dpa)

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