Landtag

Am Münchner Flughafen gelten für Geschäfte andere Öffnungszeiten als anderswo. (Foto: DAPD)

18.01.2013

Ladenschluss am Münchner Flughafen

Der Abgeordnete Christian Magerl hat sich über die Öffnungszeiten im Erdinger Moos erkundigt

Der Münchner Flughafen ist nicht nur eine Anlaufstelle für Menschen, die an einen anderen Ort fliegen wollen oder Ankömmlinge in Empfang nehmen. Er ist – insbesondere an den Wochenenden – auch ein Anlaufpunkt für Käufer. Schließlich gibt es auf dem Flughafenareal jede erdenkliche Form von Ladengeschäft: von Lebensmittelhändlern über Apotheken und Gastronomiebetriebe bis zu Modeherstellern ist die gesamte Bandbreite des Konsums vertreten.
Wie das Ladenschlussgesetz am Flughafen angewandt wird, wollte der Abgeordnete Christian Magerl (Grüne) vom Sozialministerium wissen. Antwort aus dem Ressort von Ministerin Christine Haderthauer (CSU): „Durch Paragraf 4 der Ladenschlussverordnung (LadSchlV) hat die Landesregierung von der Möglichkeit nach Paragraf 9 Absatz 3 LadSchlG Gebrauch gemacht, auf dem internationalen Verkehrsflughafen München den Verkauf von Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs sowie von Geschenkartikeln auch während der allgemeinen Ladenschlusszeiten nach Paragraf 3 LadSchlG an jedermann zu gestatten. Das bedeutet, dass die Verkaufsstellen auf dem Flughafen München rund um die Uhr ihr Warensortiment jedermann anbieten können“, ist zu lesen.
Längst nicht alle Geschäfte haben 24 Stunden am Tag geöffnet. „Welche Verkaufsstellen am Flughafen München haben vor 6 und nach 20 Uhr geöffnet?“, wollte Glauber ebenfalls wissen. Die Antwort des Ministeriums ist reichlich langatmig, enthält dafür keine präzise Information: „Da das Offenhalten der Verkaufsstellen auf dem Flughafen München für jedermann während der allgemeinen Ladenschlusszeiten erlaubt ist, existiert nach Auskunft der Regierung von Oberbayern beim zuständigen Landratsamt Erding keine Auflistung der konkreten Verkaufsstellen, die vor 6 Uhr und nach 20 Uhr geöffnet haben.“
Für das vielfältige Sortiment, das am Flughafen feilgeboten wird, gibt es laut Ministerium einen Oberbegriff: „Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs sowie Geschenkartikel“. Dem zuständigen Landratsamt Erding sei nicht bekannt, dass einzelne Geschäfte „Waren anbieten, die nicht unter diese Begriffsbestimmung fallen“.
An mehreren Stellen seiner schriftlichen Entgegnung betont das Sozialministerium, dass die Konsumgüter nicht nur für Reisende gedacht sind. (Alexandra Kournioti)

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