Landtag

Das Landtagsamt teilte mit, dass es den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München anrufen wird. (Foto: dpa)

13.07.2015

Landtag nimmt gerichtliche Niederlage nicht hin

Neue Runde im Streit um Auskunftspflicht in Verwandtenaffäre

Nächste Runde im Streit des Bayerischen Landtags mit dem Nordbayerischen Kurier: Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) will die gerichtliche Niederlage im Zusammenhang mit der Verwandtenaffäre des Parlaments nicht hinnehmen. Das Bayerische Verwaltungsgericht hatte das Landtagsamt dazu verpflichtet, der Zeitung Auskunft über das Gehalt der Ehefrau eines ehemaligen CSU-Abgeordneten zu geben (Az.: M 10 K 13.4759). Den Medien stehe gegenüber Behörden ein Recht auf Auskunft zu, so die Richter.

Stamm: Gericht soll Grundsatzentscheidung abgeben

Am Montag teilte das Landtagsamt mit, dass es den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München anrufen wird. "Die Fragen in diesem Rechtsstreit sehe ich als Grundsatzangelegenheit für den Landtag an", sagte Stamm. Entsprechend müsse eine Grundsatzentscheidung herbeigeführt werden. Es gehe nicht um einen einzelnen Abgeordneten, sondern um die Auswirkungen auf Auskunftsansprüche gegenüber allen Landtagsabgeordneten.

Der Bayreuther Abgeordnete Walter Nadler hatte seine Frau von 1995 bis zu seinem Ausscheiden im September 2013 als Sekretärin seines Wahlkreisbüros beschäftigt und aus seiner Mitarbeiterpauschale bezahlt. Der Chefredakteur des "Nordbayerischen Kuriers", Joachim Braun, verlangte vom Landtagsamt vergeblich Auskunft über das Gehalt von Nadlers Ehefrau nach dem Jahr 2000, zog vor Gericht und gewann. (dpa)

Kommentare (1)

  1. Zitrone am 14.07.2015
    Frau Stamm war in einer jüngeren Umfrage die beliebteste Politikerin! Sie hat am längsten Widerstand gegen die Aufkllärung in der Verwandtenaffäre geleistet. Gott mit Dir Du Land der Bayern!
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