Landtag

Auf bayerische Beamte kommen ab 1. Januar 2011 viele Änderungen zu.

12.02.2010

Laufbahnen sind das Filetstück der Reform

Beiträge zu Leistungsprinzip, Altersgrenzen, Professorenbesoldung und technischen Berufen im öffentlichen Dienst

In der politischen Theorie werden der Staat und seine Gesetze vorzugsweise mit einem gewaltigen Körper verglichen, beispielsweise in Thomas Hobbes Grundlagenwerk Leviathan. Regelmäßig muss dieser Corpus operiert werden, um lebensfähig zu bleiben. In der politischen Praxis nennt man das Reform. Eine solche steht dem bayerischen Dienstrecht bevor; das neue Dienstrecht soll zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Während einer gut fünfstündigen Anhörung des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes zum Thema sind im Landtag die beabsichtigten Korrekturen analysiert worden. Änderungen wird es in den Bereichen Besoldung, Leistungselemente, Leistungslaufbahnen, Beurteilung, Altersgrenzen und Statusrecht geben. Aus den durchaus divergierenden Beiträgen der Experten ist klar hervorgegangen, welcher Bereich der Neuregelungen für den öffentlichen Dienst als Filetstück gilt: die (Leistungs)Laufbahnen. Einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst: Diese vier Laufbahnen sollen in einer Laufbahn aufgehen. Der Einstieg wird sich laut Gesetzentwurf weiterhin nach Vorbildung und Qualifikation des Einzelnen richten. Allerdings soll der Aufstieg stärker als bislang vom Leistungsprinzip abhängen. Fort- und Weiterbildung möchte man zukünftig als Beleg für Leistung und Vehikel für berufliches Fortkommen werten. „Sie krempeln den öffentlichen Dienst um“, sagte Gisela Färber, Professorin an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Aus Färbers Feststellung sprechen sowohl Lob als auch Warnung. Im Gesetzentwurf gehe es nicht mehr darum, „dass ein Angestellter des öffentlichen Dienstes mal ein Seminar besuche“. Vielmehr müssten die Beschäftigten die Notwendigkeit des lebenslangen Lernens verinnerlichen und praktizieren. Weil künftig Vorgesetzte verstärkt auf die Leistung ihrer Mitarbeiter achten müssen und diese beurteilen würden, müssten auch die Chefs in Kursen für diese Verantwortung sensibilisiert werden. Ämterpatronage könne man deswegen allerdings nicht ausschließen. Vor allem aber forderte Färber: „Das Ganze muss wissenschaftlich begleitet werden.“ Ein Ländervergleich gehöre ebenfalls zwingend dazu. Einen solchen bekamen die Abgeordneten bei der Anhörung: Friedhelm Meier, Ministerialrat aus Niedersachsen, wo das Dienstrecht zum 1. April 2009 reformiert worden ist, berichtete von positiven Erfahrungen mit nunmehr zwei Laufbahnen. Den bayerischen Entwurf hält er für gut, allerdings enthalte er zu viele Sicherungen. Beispielsweise räume man den Kommunen zu wenig Entscheidungsspielraum ein. Ministerialdirigent Wilhelm Hüllmantel vom bayerischen Finanzministerium widersprach Argumenten, dass der Landespersonalausschuss (LPA) mit der Reform „in den Elfenbeinturm der Personalverwaltung“ verbannt werde. Sein Ressort hat den Gesetzentwurf maßgeblich entwickelt. Da die Ministerien mehr Entscheidungsfreiheit bekämen, könne sich der LPA künftig anderen Aufgaben zuwenden: „Beispielsweise Personalentwicklungskonzepte anstoßen“, sagte er. Damit seien die Ressorts im Alltag oft überfordert. Kein Verständnis für die durchlässige Laufbahn zeigte hingegen Günter Hilg, Abteilungsdirektor a.D.: „Es ist ja nicht so, als bekämen Beamte erst jetzt die Chance aufzusteigen“, sagte er. Hilg wähnt durch die Reform die Qualität des Berufsbeamten gefährdet. Es gab auch weitere strittige Punkte, mit denen sich speziell die Mitglieder des Ausschusses für den öffentlichen Dienst in den kommenden Monaten beschäftigen werden: Gunter Schweiger, Vorsitzender der Hochschule Bayern, begrüßt einerseits die leistungsbezogenen Zulagen. Andererseits machte er auf die seiner Meinung nach zu niedrige Grundbesoldung für Lehrpersonal und Verwaltungsangestellte an Universitäten aufmerksam: „Damit sind wir international nicht wettbewerbsfähig“, beklagte er. Dass ein Professorengehalt teilweise dem eines Oberrats entspräche oder sogar unter diesem liege, sei „ein katastrophales Signal an den wissenschaftlichen Nachwuchs“. Sein Kollege Rüdiger Ahrens, Vorsitzender des bayerischen Landeskonvents im Deutschen Hochschulverband, argumentierte ähnlich: „Juniorprofessoren bekommen beispielsweise keine Leistungsbezüge.“ Es müssten dringend Anreize geschaffen werden, damit sich Akademiker mit Promotionen und Habilitationen qualifizierten. Auf ein drängendes Problem machten gleich drei Abgeordnete – Hans Herold (CSU), Adi Sprinkart (Grüne) und Georg Barfuß (FDP) – aufmerksam: die Schwierigkeit, Ingenieure für den technischen Dienst des Staats zu rekrutieren. Dies bestätigte Maximilian Feichtner, Vorsitzender des Dachverbands der technischen Berufe im Beamtenbund (BTB). Anhebung der Altersgrenze, Für und Wider der Altersteilzeit, Schichtdienst bei Vollzugsbeamten, Einstiegsgehalt: Bei mehreren Einzelpunkten gab es Korrekturvorschläge. Lediglich ein Experte stufte den Entwurf insgesamt als „kritisch“ ein: Jürgen Lorse, Ministerialrat im Verteidigungsministerium, das bekanntlich von CSU-Minister Karl-Theodor zu Guttenberg geführt wird. Lorse bemängelte das geplante durchlässige Laufbahnmodell und bemühte dafür einen Fußballvergleich: „Wollen wir, dass demnächst sechs Mannschaften in die 1. Bundesliga aufsteigen? Dadurch wird sie doch nicht besser.“ Auch deshalb mochte er dem Konvolut keine Verfassungsmäßigkeit bescheinigen. Außerdem: „Die Begründung auf vier Seiten ist dürftig.“ Diese Vorwürfe ärgerten Hüllmantel sichtlich: „Zur Führungsmannschaft gehören auch Aufstiegsbeamte.“ Überdies habe er keinen Zweifel, dass der Gesetzentwurf verfassungskonform sei. (Alexandra Kournioti)

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