Landtag

Gerade einmal 28,3 Prozent der Abgeordneten im Landtag sind weiblich. (Foto: dpa)

05.12.2017

Männerbastion Maximilianeum

SPD fordert gesetzliche Frauenquote für den bayerischen Landtag

Mit einer Reform des Landeswahlgesetzes nach französischem Vorbild will die SPD-Fraktion die Frauenquote im bayerischen Landtag auf 50 Prozent erhöhen. "Ohne gleichberechtigte Parlamente gibt es keine gleichberechtigte Gesetzgebung - und keine gleichberechtigte Gesellschaft", sagte Fraktionsvize Simone Strohmayr. Kern der Novelle ist eine für alle Parteien verbindliche Regelung für die Vergabe von Listenplätzen in Artikel 29 des Landeswahlgesetzes: "Die Wahlkreisliste ist abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen, wobei der erste Platz mit einer Frau oder einem Mann besetzt werden kann".

Die seit 1946 bestehende Unterrepräsentanz von Frauen im Landtag widerspreche dem Demokratiekonzept der Bayerischen Verfassung und des Grundgesetzes, betonte auch Silke Laskowski, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Kassel. "Das Grundgesetz verpflichtet den Gesetzgeber, die fehlende Chancengleichheit von Kandidatinnen effektiv durchzusetzen."

Aktuell sind im Landtag nur 28,3 Prozent der Abgeordneten Frauen. Nach Angaben der SPD ist der Anteil in der laufenden Legislatur damit geringer als in den Jahren 2008 bis 2013, als immerhin 31,6 Prozent der Mandate an Politikerinnen gingen. Im Vergleich zum ersten Landtag nach dem Krieg 1946 ein hoher Wert: damals waren es nur 1,7 Prozent. Der bayerische Landtag ist beim Frauenanteil übrigens keine negative Ausnahme in Deutschland - im Bundestag ist er aber mit 31 Prozent auch nur leicht höher. (dpa)

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