Landtag

Bayernweit sind an Universitäten nur 16,7 Prozent aller Professoren weiblich – Schlusslicht ist mit 4,6 Prozent die Disziplin Elektrotechnik. (Foto: dpa)

25.07.2014

Männerdomäne Hochschulprofessur

Schriftliche Anfrage der Grünen: Obwohl mehr Frauen als Männer Jura studieren, sind nur neun Prozent der Professoren im Freistaat weiblich

Mehr als 57 Prozent der Studierenden in den Rechtswissenschaften im Freistaat sind Frauen. Doch der Anteil der Jura-Professorinnen an den Universitäten beträgt lediglich neun Prozent. „Bei einem solchen Missverhältnis in einem geisteswissenschaftlichen Studienbereich müssen die Ursachen hausgemacht sein“, glaubt die gleichstellungs- und hochschulpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Verena Osgyan. Sie wollte jetzt von der Staatsregierung wissen, was die Gründe für den geringen Anteil von Professorinnen sind und welche Maßnahmen von den Hochschulen dagegen unternommen werden.

Das Wissenschaftsministerium bestätigt in seiner Antwort, dass in den Rechtswissenschaften an den staatlichen Universitäten in Bayern letztes Jahr tatsächlich nur 14 von 141 Professoren weiblich waren. Nicht eine einzige Frau unter 20 Männern findet sich beispielsweise beim Schlusslicht Erlangen-Nürnberg. Vergleichsweise hoch war der Anteil mit 20 Prozent lediglich in Würzburg. „Gegliedert nach Besoldungsgruppen lag der Frauenanteil bei W3/C4-Professuren bei 8,1 Prozent und bei W2/C3-Professuren bei 16,7 Prozent“, räumt das Ministerium ein. Juniorprofessorinnen habe es im Jahr 2012 gar keine gegeben – dafür seien aber immerhin 30,8 Prozent der Habilitationen von Frauen abgeschlossen worden.

Als Ursache für die geringe Professorinnen-Quote führt das Ressort von Wissenschaftsminister Ludwig Spaenle (CSU) andere „attraktive Karriereoptionen“ an: „Die Hochschulen stehen im Wettbewerb mit großen Kanzleien, Notariaten, der Wirtschaft, der Justiz sowie Verwaltungsbehörden in Europa, dem Bund, der Länder bis hin zur Kommunalverwaltung.“ Als weiteren Grund nennt das Ministerium den Kinderwunsch junger Frauen: Wegen der guten Vereinbarkeit von Familie und Beruf zögen hochqualifizierte Juristinnen nicht selten den Staatsdienst „dem langen Ausbildungsweg an der Hochschule mit Promotion, Auslandserfahrung, Habilitation und Dozententätigkeit“ vor.

Allerdings ist der Anteil von Professorinnen auch in anderen Disziplinen nur sehr gering. Bayernweit liegt er bei 16,7 Prozent – Spitzenreiter ist mit 50 Prozent die Romanistik, Schlusslicht mit 4,6 Prozent die Elektrotechnik. Um die Zahlen zu erhöhen, bieten die Universitäten spezielle Monitoring-Programme für Nachwuchswissenschaftlerinnen an. Beispielhaft nennt das Wissenschaftsministerium das Kaskadenmodell in Augsburg, bei dem der Frauenanteil in Orientierung am Geschlechterproporz der jeweils tieferen Karrierestufe gesteigert werden soll. Für die Münchner Ludwig-Maximilians-Universität wird die Gleichstellungsförderung im Rahmen der Exzellenzinitiative, das LMUMentoring zur Unterstützung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und die universitätseigene Kinderbetreuung genannt. An der Universität Erlangen-Nürnberg existiert ein Gastprofessorinnenprogramm und ein so genannter Fakultätsfrauenpreis, in Regensburg das Frauenförderprogramm und bald ein Habilitationsstipendium speziell für den weiblichen Nachwuchs. In Bayreuth durchsuche die Universitätsleitung den Arbeitsmarkt gezielt nach Frauen. In Passau gibt es derzeit allerdings noch nicht einmal ein Konzept. „Aufgrund des gerade abgeschlossenen Generationenwechsels an der Juristischen Fakultät sind die Möglichkeiten zur Erhöhung des Frauenanteils derzeit nur sehr begrenzt“, erklärt ein Fachsprecher.

„Mal soll die Jura-Professur zu unattraktiv sein, weshalb talentierte Frauen in die freie Wirtschaft abwandern – mal soll sie zu attraktiv und fordernd sein, weshalb sich Frauen lieber in den vermeintlich bequemeren Staatsdienst zurückzögen“, resümiert Osgyan. „Da beißt sich die Katze doch in den eigenen Schwanz.“ Sie fordert statt schwammiger Zielvereinbarungen endlich verbindliche Maßnahmen für Universitäten. (David Lohmann)


INFO:
 Berufungsverfahren und Gleichstellungsbeauftragte Berufungsverfahren zur Besetzung von Lehrstühlen unterliegen den Vorschriften des bayerischen Hochschulpersonalgesetzes (BayHSchPG). Beteiligte Gremien sind demnach der Berufungsausschuss, der Fakultätsrat, der Senat und die Universitätsleitung. Der Frauenanteil kann je nach Gremien und Hochschule variieren. Alle Hochschulen sollen aber darauf hinwirken, Professorinnen in dieses Gremium zu bestellen. Teilweise ist in den Berufungsleitfäden der Universitäten auch verankert, dass dem Ausschuss neben den Gleichstellungsbeauftragten mindestens zwei Professorinnen angehören sollen. An der Universität Bayreuth und Erlangen-Nürnberg sehen diese Leitfäden außerdem vor, in der Bewerbungsphase gezielt fachlich qualifizierte Wissenschaftlerinnen anzusprechen.

Frauenbeauftragte gehören dem Berufungsausschuss an. Dieser wird vom Fakultätsrat im Einvernehmen mit der Hochschulleitung gebildet und bereitet den Berufungsvorschlag vor. Im Ausschuss verfügen die Professorinnen und Professoren über die Stimmenmehrheit. Die Frauenbeauftragte ist ebenfalls stimmberechtigt. Der Berufungsvorschlag wird von der Hochschulleitung beschlossen. Dabei ist laut BayHSchPG darauf hinzuwirken, dass der Frauenanteil in der Wissenschaft erhöht wird. Falls die Frauenbeauftragte wie an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg auch Mitglied der Hochschulleitung ist, kann sie auch auf dieser Ebene beratend Einfluss nehmen. Über die Berufung selbst entscheidet aber in der Regel der Hochschulpräsident beziehungsweise der Staatsminister. (LOH)

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