Landtag

Mindestens bis Jahresende gilt sie: die Maskenpflicht im Bayerischen Landtag. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

15.09.2020

Maskenpflicht im Landtag bleibt

AfD scheitert mit ihrem Eilantrag

Die Maskenpflicht im Bayerischen Landtag bleibt in Kraft: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat einen Antrag der AfD-Fraktion auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Maskenpflicht abgewiesen. Durch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung würden Abgeordnetenrechte "jedenfalls nicht offenkundig verletzt", teilte das Gericht am Dienstag mit. "Eine Beeinträchtigung des Kernbereichs der Mandatsausübung ist nicht erkennbar."

Auch im Hauptverfahren droht der AfD-Fraktion eine Pleite: Das Gericht erklärte, es sprächen "gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass der Antrag in der Hauptsache keinen Erfolg haben wird".

Seit Juli müssen im Landtag zum Corona-Schutz auch alle Abgeordneten einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wie zuvor bereits alle Beschäftigten. Für die Abgeordneten hatte es Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) zunächst bei einer dringenden Empfehlung belassen. Weil die Mehrzahl der AfD-Parlamentarier diese ignorierte, ordnete sie die Pflicht auch für die Abgeordneten an. Sie gilt bis mindestens Jahresende.

Schutz von Leben sei höher zu bewerten als Abgeordnetenrechte

Die AfD argumentierte vergeblich, dass die Maßnahmen völlig überzogen seien und die Abgeordneten das Recht hätten, ihre Haltung durch "Verweigerung des Maskenirrsinns" auch im Parlament zum Ausdruck zu bringen. Selbst bei einer Folgenabwägung seien der Schutz von Leben und Gesundheit und das Ziel, die Funktionsfähigkeit des Landtags zu gewährleisten, höher zu bewerten als Abgeordnetenrechte, betonten die Verfassungsrichter.

Das höchste bayerische Gericht sieht aber auch keine Beeinträchtigung dieser Rechte: Inwieweit durch die Maskenpflicht in die Ausübung der Rechte eingegriffen werde, erschließe sich nicht. Es gebe Ausnahmen von der Maskenpflicht, etwa in Sitzungssälen, Besprechungsräumen am Platz und bei Presseinterviews, wenn der Mindestabstand eingehalten werde. Dass die Parlamentsarbeit unzumutbar erschwert würde, "erscheint fernliegend". Auch gewisse Beschränkungen für den Besucherverkehr - etwa ein Verbot von Besuchergruppen - wurden vom Gericht nicht beanstandet (Az.: Vf. 70-IVa-20).

Aigner reagierte zufrieden: Der Beschluss sei eine "wichtige Bestätigung" und zeige, dass die Maskenpflicht rechtens und richtig sei. Sie diene dazu, Abgeordnete und Beschäftigte zu schützen und die Funktionsfähigkeit des Parlaments in der Pandemie zu gewährleisten. "Auch wenn das Tragen von Masken zum Schutze anderer manchen nicht in ihre politische Agenda passt, müssen sie sich trotzdem daran halten", sagte Aigner. "Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist weder ein Maulkorb noch eine Einschränkung der Freiheit. Wer sie trägt, handelt verantwortungsvoll."
(dpa)

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