Landtag

Ist es sinnvoll, das Recht der öffentlichen Petition zu erweitern? (Foto: dapd)

04.03.2011

"Mehr Bürgernähe, lebendigere Demokratie"

Öffentliche Petitionen

Die SPD-Landtagsfraktion will das bayerische Petitionsrecht um das Instrument der „öffentlichen Petition“ erweitern. „Wir versprechen uns davon mehr Bürgernähe und eine lebendigere Demokratie“, erklärte der SPD-Abgeordnete Joachim Werner bei der Ersten Lesung des entsprechenden Gesetzentwurfes. Ziel sei es, „geeignete Petitionen von allgemeinem Interesse“ auf einer Internet-Plattform des Landtags für alle Bürger zugänglich zu machen. Diese könnten sich dem Begehren dann anschließen oder darüber einfach ihre Meinung äußern.
„Wir müssen im Internet-Zeitalter die Behandlung von Petitionen der technischen Entwicklung anpassen“, sagte Werner. Voraussetzung für eine „öffentliche Petition“ müsse sein, dass sie kein persönliches Anliegen des Petenten betreffe und dass der Eingebende dem öffentlichen Verfahren zustimme. Ein Recht auf eine öffentliche Petition solle es nicht geben, betonte Werner.


Grüne sind dafür, FW aber skeptisch


Als Vorbilder verwies er auf ähnliche Instrumente in Schottland und im Bundestag. „Es ist Zeit, das jetzt endlich auch in Bayern einzuführen“, so Werner. Er bot den übrigen Fraktionen an, über einen gemeinsamen Gesetzentwurf in der Sache zu reden.
Zumindest die CSU-Fraktion wird darauf voraussichtlich nicht eingehen. Deren Fraktionsvize Alexander König lehnte den vorliegenden Vorstoß der SPD ab, da er nicht dem eigentlichen Sinn einer Petition an den bayerischen Landtag entspreche. „Kern des bayerischen Petitionsrechtes ist die Eingabe oder Beschwerde eines Bürgers, aber nicht die öffentliche Diskussion darüber“, erklärte König.
Es gehe dabei um die Überprüfung staatlichen Handelns gegenüber den Bürgern. Dank der öffentlichen Behandlung in den Ausschüssen biete das bayerische Petitionsrecht ohnehin „größtmögliche Transparenz“, die Beschwerdeführer könnten bei der Behandlung ihrer Eingabe dabei sein und hätten auf Antrag sogar ein eigenes Rederecht. Somit sei das Petitionsrecht in Bayern das „bürgerfreundlichste und bürgernäheste in ganz Deutschland“.
Trotz einer „Grundsympathie“ für den Entwurf der SPD äußerte Florian Streibl (Freie Wähler) deutliche Skepsis am Sinn der öffentlichen Petition. Der Gesetzentwurf lasse zahlreiche Fragen offen, zudem bestehe die Gefahr, dass Interessengruppen das Instrument für politische Agitation missbrauchten. Es könnten auch nicht im Landtag vertretene Parteien in der Volksvertretung ein Forum und eine Art außerparlamentarisches Initiativrecht für Gesetze erhalten. Ob dies gewünscht sei, sei eine noch zu klärende Grundsatzfrage.


FDP: Volksbegehren als Alternative


Maria Scharfenberg (Grüne) stellte sich hinter den Vorstoß der SPD. Sie plädierte dafür, das neue Instrument im Rahmen eines Modellversuchs zunächst probeweise einzuführen.
Einen anderen Weg zur Stärkung der Bürgerbeteiligung im Gesetzgebungsverfahren schlug FDP-Fraktionsvize Andreas Fischer vor. Er forderte, nicht nur eine Verbandsanhörung durchzuführen, sondern auch eine Bürgeranhörung. Die öffentliche Petition sei dagegen nicht erforderlich, da die Bürger über das Volksbegehren schon heute ein Instrument hätten, mit dem Gesetzesinitiativen angestoßen werden könnten. Dieses in der Verfassung verankerte Recht dürfe nicht entwertet werden.(Jürgen Umlauft)

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