Landtag

Mehr Freiheit für die Hochschulen, das verspricht die Staatsregierung mit ihrer nun beschlossenen Reform. Heftiger Streit hatte das Projekt verzögert. Ganz abgeebbt ist die Kritik aber nicht - im Gegenteil. (Foto: dpa/Daniel Karmann)

21.07.2022

Mehr Freiheit für die Hochschulen

Landtag beschließt Reform – Opposition über scharfe Kritik

Nach mehrjährigen Beratungen wird am 1. Januar 2023 das neue Hochschulinnovationsgesetz für den Freistaat in Kraft treten. Der Landtag beschloss die Vorlage der Staatsregierung bei Enthaltung der FDP mit den Stimmen von CSU und Freien Wählern. Nach Einschätzung von Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) wird Bayern damit das „modernste Hochschulrecht Deutschlands“ bekommen. Er sprach von einer „Mammutreform“, die zu mehr Exzellenz, Innovation und internationaler Wettbewerbsfähigkeit führen werde. Die Opposition kritisierte, dass das Werk weit hinter ursprünglichen Ankündigungen zurückbleibe. Zudem ändere sich nichts an der zu spärlichen Grundfinanzierung der Hochschulen.

Das neue Gesetz gibt den Hochschulen mehr organisatorische Eigenständigkeit unter anderem bei der Verwendung ihrer Geldmittel und bei der Berufung von Professor*innen. Schneller und ohne langwierige Verfahren sollen zum Beispiel Exzellenzprofessuren besetzt werden. Blume erhofft sich davon eine höhere Attraktivität für Spitzenkräfte auch aus dem Ausland. Zudem wird den Hochschulen die Möglichkeit eingeräumt, Bauprojekte in Eigenregie durchzuziehen. Durch die Gewährung von Freisemestern wird Professor*innen die Ausgründung von Start-up-Unternehmen erleichtert. „Kein Land tut so viel für den Gründergeist wie Bayern“, sagte Blume.

Weitere Neuerungen sind das Promotionsrecht an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW), die Einrichtung von Forschungsprofessuren und die Möglichkeit zum Erheben von Gebühren für Studierende aus Nicht-EU-Staaten. Damit sei kein Einstieg in die Rückkehr allgemeiner Studiengebühren verbunden, betonte Blume. Nicht angetastet werden dagegen die hochschulinternen Strukturen. Die Veränderungen dort waren einer der Hauptkritikpunkte am Entwurf von Blumes Vorgänger Bernd Sibler (CSU). Man wolle hier am Bewährten festhalten, damit sich die Hochschulen voll auf ihre Aufgaben in Forschung und Lehre konzentrieren könnten, erklärte Blume.

Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer

Verena Osgyan (Grüne) begrüßte, dass Blume die „schlimmsten Zumutungen“ aus dem Gesetzentwurf gestrichen habe. Dennoch atme das Werk weiterhin die „neoliberale Ideologie der Nullerjahre“. Die Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer konterkariere die internationale Ausrichtung der Hochschulen, erklärte Osgyan. Zudem bedauerte sie, dass zu wenig gegen prekäre Beschäftigungsverhältnisse im akademischen Mittelbau unternommen werde und eine Demokratisierung der Hochschulen durch mehr Mitsprache für Studierende und Mitarbeitende versäumt worden sei. Diese Defizite würden mit dem Entwurf der Grünen für ein neues Hochschulgesetz ausgeräumt. Dieses fand allerdings keine Mehrheit.

Als „Sinnbild für den Politikstil der Regierung Söder“ bezeichnete Christian Flisek (SPD) die Vorlage der Staatsregierung. Mit der Novelle sollten Feuerwerke gezündet und Revolutionen ausgelöst werden, in der Realität handle es sich nun um eine einfache Fortschreibung des alten Gesetzes. Es bleibe dabei, dass die Hochschulen mehr Mittel, Qualität und Demokratie bräuchten, so Flisek. Ingo Hahn (AfD) sprach von einer „Verwirtschaftlichung und Kommerzialisierung“ der Hochschulen. Dies führe dazu, dass kleinere Fächer sowie die Sozial- und Geisteswissenschaften auf Dauer in ihrer Existenz gefährdet seien. Zudem sah Hahn die Freiheit von Forschung und Lehre in Gefahr. Wolfgang Heubisch (FDP) sagte, dem Gesetz fehle es an Mut und Ambition. Von der versprochenen „Entfesselung“ der Hochschulen könne keine Rede sein.

Dagegen lobten CSU und Freie Wähler das neue Gesetz. Es sorge für Qualität in der Fläche und fördere gleichzeitig „Leuchttürme der Spitzenforschung“, sagte Winfried Bausback (CSU). (Jürgen Umlauft)

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