Landtag

Müssen Abgeordnete des Bayerischen Landtags künftig alle Nebeneinkünfte unter Nennung des Auftraggebers auflisten? (Foto: dapd)

09.11.2012

Mehr Transparenz im Landtag

Rechtsausschuss: Nebeneinkünfte sollen künftig offengelegt werden – aber in welchem Ausmaß, darüber streiten die Parteien

Bislang müssen Abgeordnete nur die Art der Nebentätigkeit anzeigen.
Alle Fraktionen sind sich einig: Diese Regel muss überarbeitet werden. Passieren soll das auf Wunsch von CSU und FDP hinter verschlossenen Türen – in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe.
Alle Landtagsfraktionen haben sich im Rechtsausschuss dafür ausgesprochen, die Transparenzregeln zur Veröffentlichung der Nebentätigkeiten von Abgeordneten zu überarbeiten. Auf Wunsch von CSU und FDP wird dies aber hinter verschlossenen Türen in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe geschehen. Die Regierungsparteien lehnten deshalb Dringlichkeitsanträge von SPD und Freien Wählern ab, mit denen Leitlinien für die weiteren Beratungen beschlossen werden sollten. „Wir wollen die Probleme gemeinsam und ohne Vorwegfestlegungen in Dringlichkeiten lösen“, sagte die CSU-Abgeordnete Petra Guttenberger.
Die SPD hatte sich in ihrem Dringlichkeitsantrag für eine deutliche Verschärfung der Veröffentlichungspflichten und für härtere Sanktionen bei Regelverstößen ausgesprochen. Konkret forderte sie eine Auflistung sämtlicher Nebeneinkünfte „auf Euro und Cent“ unter Nennung des Auftraggebers und der Art der Tätigkeit. Ausnahmen hiervon sollten nur dann möglich sein, wenn schutzwürdige Interessen Dritter berührt seien, also gesetzliche Zeugnisverweigerungsrechte oder Verschwiegenheitspflichten bestehen. Bei Verstößen gegen den Kodex sollten die Einkünfte nach den Vorstellungen der SPD in voller Höhe von den Diäten abgezogen werden, allerdings unter Beachtung der Pfändungsfreigrenzen. „Wir brauchen mehr Transparenz, aber nicht den gläsernen Abgeordneten“, erklärte Horst Arnold (SPD). Die gegenwärtige Regelung des Landtags, wonach nur die Art der Nebentätigkeit angezeigt werden muss, entspreche nicht mehr den heutigen Anforderungen.


SPD: „Auf Euro und Cent“


 Auch die Freien Wähler traten für eine Präzisierung der Transparenzregeln im Landtag ein, konkreten Maßnahmen wollten sie aber noch nicht zustimmen. Klar müsse aber sein, dass sich alles, was den Anschein einer Vertuschung habe, negativ auf das Vertrauensverhältnis zwischen Bürgern und Abgeordneten auswirke, sagte der FW-Abgeordnete Florian Streibl. Christine Stahl (Grüne) kündigte für die weiteren Beratungen noch über die von der SPD gestellten Forderungen hinausgehende Vorschläge an. Als Beispiele nannte sie Regelungen für ausgeschiedene Regierungsmitglieder oder ein Lobbyisten-Register. Für die FDP zog Andreas Fischer klare Grenzen. Für ihn seien nur Nebeneinkünfte veröffentlichungsfähig, die direkt in Zusammenhang mit der Mandatsausübung stünden. Die Offenlegung von Einkünften aus dem landwirtschaftlichen Betrieb oder der Anwaltstätigkeit eines Abgeordneten halte er für „nicht angemessen“. (Jürgen Umlauft)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

BR Player
Bayerischer Landtag
Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.