Landtag

Sollen Stromtrassen gebaut werden?, könnte eine Frage bei der Volksbefragung lauten. (Foto: dpa)

13.02.2015

Meinungsumfrage für 15 Millionen Euro

Plenum: Startschuss für Volksbefragungen – das Bürgervotum ist für die Staatsregierung allerdings nicht bindend

Mit der Stimmenmehrheit der CSU hat der Landtag den Weg für Volksbefragungen in Bayern frei gemacht. Er setzte damit eine Idee von Ministerpräsident Horst Seehofer aus der vergangenen Legislaturperiode um. Demnach sollen die Bürger künftig über „Vorhaben von landesweiter Bedeutung“ befragt werden können. Das Ergebnis der Befragung ist allerdings nicht bindend. Über die Fragestellungen entscheidet die Staatsregierung im Vernehmen mit der Landtagsmehrheit. Weder Bürger noch Landtagsopposition haben ein Initiativrecht. Als mögliche Themen hatte Seehofer den Bau neuer Stromtrassen oder der dritten Startbahn am Münchner Flughafen ins Gespräch gebracht. Die Kosten einer landesweiten Befragung werden auf zehn bis 15 Millionen Euro geschätzt.

Die Oppositionsfraktionen hatten eigene Gesetzentwürfe zur Verbesserung bürgerlicher Mitwirkungsrechte eingebracht, die zum Teil weit über die Regierungsvorschläge hinausgingen. So hatte die SPD gefordert, analog zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen einem Fünftel der Abgeordneten das Recht zur Vorlage einer Volksbefragung einzuräumen. In der nun verabschiedeten Fassung sei das Gesetz ein „reines Machtinstrument“ der Regierenden, urteilte der SPD-Rechtsexperte Franz Schindler. „Die bisherige Aktionseinheit von Staatsregierung und CSU-Mehrheit im Landtag wird betoniert, die Mitwirkungsrechte der Opposition werden beschnitten.“ Damit werde das Machtgefüge zulasten des Landtags verschoben.

Freien Wählern und Grünen ging das Instrument der Volksbefragung nicht weit genug. Die Freien Wähler sprachen sich neben den bereits möglichen Volksentscheiden für Volkssabstimmungen über grundlegende Fragen der Landespolitik aus. Diese sollten von der Staatsregierung, aus der Mitte des Landtags oder von mindestens 100 000 Wahlberechtigten eingeleitet werden können und im Ergebnis verbindlich sein. „Wir wollen einen echten Bürgerstaat und keine Abnickdemokratie“, erklärte Michael Piazolo. Das Gesetz der Staatsregierung sei die „Verzwergung“ einer eigentlich guten Idee. „Die CSU-Fraktion hat aus dem Horst einen Horsti gemacht“, resümiert er den Werdegang des Gesetzes. Deutliche Erleichterungen bei der Zulassung von Volksbegehren und Volksentscheid sowie deren Ausweitung auf alle auch dem Landtag zustehenden Entscheidungskompetenzen hatten die Grünen gefordert. „Mehr echte direkte Demokratie tut Bayern gut“, sagte Katharina Schulze. Die Volksbefragung sei dagegen nur ein „Beteiligungsplacebo“.

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) betonte, Bayern schaffe als erstes Bundesland die Möglichkeit für seine Bürger, bei landesweit wichtigen Themen befragt zu werden. Die verfassungsrechtlichen Bedenken der Opposition – diese wollen aus diversen Gründen vor den Verfassungsgerichtshof ziehen – teilte er nicht. Petra Guttenberger (CSU) sprach von einem „guten und richtigen Weg“, durch die Befragung der Bürger zusätzliche Erkenntnisse zu gewinnen. Die Forderungen der Opposition würden den Missbrauch des Instruments fördern und parlamentarische Entscheidungsprozesse behindern. In der Einleitung einer Volksbefragung könne sie auch kein Minderheitenrecht erkennen. (Jürgen Umlauft)

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