Landtag

Allein im Freistaat sind 209 Fälle von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung bekannt. (Foto: dpa)

02.04.2015

Menschenhandel in Bayern

Schriftliche Anfrage von Christine Kamm und Verena Osgyan (beide Grüne)

Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung, zur Ausbeutung der Arbeitskraft und zum Organhandel sind Delikte mit einem besonders großen Dunkelfeld. Christine Kamm und Verena Osgyan (beide Grüne) wollten daher von der Staatsregierung wissen, wie groß das Ausmaß in den letzten vier Jahren war, welche Betreuungsangebote es für Betroffene gibt und welche Präventionsmaßnahmen existieren.

Das Innenministerium schreibt in seiner Antwort, zwischen 2010 und 2013 seien 209 Fälle von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und 18 Fälle zur Ausbeutung der Arbeitskraft bekannt geworden. Zudem weise die polizeiliche Kriminalstatistik 2475 Mal den Strafbestand „Einschleusen von Ausländern“ und zehn Mal „Förderung des Menschenhandels“ auf.

Die Tatverdächtigen, gegen die in den vergangenen Jahren wegen dieser Straftatbestände ermitteln wurde, kamen vor allem aus Deutschland. Bei der sexuellen Ausbeutung waren von 262 Menschenhändlern 87 Deutsche, bei der Arbeitskraftausbeutung zwölf von insgesamt 21, und bei der Förderung des Menschenhandels hatten vier von zehn Verdächtigen einen deutschen Pass. Selbst beim Einschleusen von Ausländern liegen Bundesbürger mit 359 von insgesamt 2444 Fällen deutlich vor Türken, Irakern, Kosovaren oder Italienern.

Verurteilt wurden laut des Ressorts von Joachim Herrmann (CSU) allerdings in den letzten vier Jahren fast ausschließlich Menschenhändler zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (67). Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft wurde lediglich dreimal sanktioniert, die Förderung des Menschenhandels nur einmal. „Die aktuellen Straftatbestände erfüllen bislang nicht die Vorgaben, die in der europäischen Richtlinie 2011/36 für die EU-Mitgliedsstaaten genannt werden“, räumt das Ministerium ein. So müssen beispielsweise Opfer von Menschenhandel verfolgt werden, obwohl sie etwaige Straftaten unter Zwang begangen haben. Derzeit würde jedoch auf Bundesebene ein solches Gesetz erarbeitet.

Um die Beratung, Betreuung und Unterstützung der Opfer von Menschenhändlern kümmern sich nach Angaben des Innenministeriums die staatlich geförderten Fachberatungsstellen. Die Fallzahlen seien von 139 im Jahr 2010 kontinuierlich auf 207 im Jahr 2013 gestiegen. Als Präventionsmaßnahmen würden jedoch die Fachstellen Öffentlichkeitsarbeit in Form von Vorträgen und Unterricht in bayerischen Schulen betreiben. (David Lohmann)

INFO: Schriftliche Anfragen

Im Jahr 2014 wurden 1237 schriftliche Anfragen gestellt – von A wie Abfallbeseitigung bis Z wie Zwangsversteigerung. Die fleißigsten Abgeordneten waren Annette Karl (SPD, 61 Anfragen), Hans-Jürgen Fahn (FW, 58), Markus Ganserer (Grüne, 57), Florian Streibl (FW, 51), Ruth Müller (SPD, 50), Katharina Schulze (Grüne, 49), Christine Kamm (Grüne, 45), Günther Felbinger (FW, 42), Sepp Dürr (Grüne, 42) sowie Florian von Brunn (SPD) und Thomas Mütze (Grüne) mit jeweils 40 Anfragen. Der erste CSU-Abgeordnete ist mit acht schriftlichen Anfragen Alexander König auf Platz 41. Bei den Fraktionen hat die SPD mit 486 Anfragen die Nase vorn, gefolgt von den Grünen (444) und den Freien Wählern (290). Schlusslicht ist die CSU mit lediglich 17 Anfragen. (LOH)

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