Landtag

Die Staatsregierung will drei Bänder Blühstreifen durch Bayern spannen, um Artenschutz und Biodiversität zu erhöhen. (Foto: dpa/Patrick Pleul)

15.03.2019

Mit Blühstreifen Bienen retten

Volksbegehren, Flächenverbrauch, Klimaschutz: Umweltminister Thorsten Glauber (FW) skizziert seine Agenda für die kommenden Jahre

Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) hat im Umweltausschuss seine Ziele für die Gespräche am Runden Tisch zum Volksbegehren „Rettet die Bienen“ formuliert. Er setzt vor allem auf die Ausweitung von Blühstreifen in ganz Bayern. Dazu will er „drei Bänder durch Bayern spannen“. So sollten von der landwirtschaftlichen Nutzung ausgenommene Grünstreifen entlang von Fluss- und Bachläufen sowie entlang aller Straßen ausgewiesen werden. Außerdem an Waldrändern unbewirtschaftete Säume entstehen. „Das brächte einen hohen Effekt für mehr Artenschutz und Biodiversität“, erklärte Glauber.

Am Runden Tisch will sich der Minister weiterhin für ein „Volksbegehren plus“ starkmachen, also für Artenschutzmaßnahmen, die über Forderungen allein an die Landwirtschaft hinausgehen. Wer glaube, man könne hinter die Vorgaben des Volksbegehrens zurückfallen, der irre. „Der Runde Tisch muss ein Erfolg werden, sonst spricht das Volk im Herbst“, blickte Glauber auf den Volksentscheid, der nötig wird, sollte der Landtag den Volksbegehrenstext nicht übernehmen und mit Ergänzungen versehen. Diese sind aus Sicht Glaubers erforderlich, um Grundeigentümer für das „Mehr an Naturschutz“ auf ihren Flächen entschädigen zu können.

Festhalten will Glauber an dem im Koalitionsvertrag von CSU und Freien Wählern vereinbarten Ziel, den Flächenverbrauch in Bayern auf täglich fünf Hektar zu begrenzen. Ob er dies allein mit freiwilligen Empfehlungen oder auch mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen erreichen will, ließ Glauber offen. Mit Förderangeboten zur innerörtlichen Entwicklung und zur Nutzung von Brachflächen würden den Kommunen bereits Angebote zum flächensparenden Bauen gemacht. Eventuell müssten aber auch baurechtliche Vorgaben gemacht werden, zum Beispiel bei der Ausweisung von Parkplätzen für Einzelhandelsprojekte. Beim Straßenbau sprach sich Glauber dafür aus, mehr im Bestand zu sanieren, als immer mehr Straßen auf den 100km/h-Standard auszubauen. Dies sei schneller, kostengünstiger und flächensparender.

An die Opposition appellierte Glauber, den Widerstand gegen die Aufnahme des Klimaschutzes in die bayerische Verfassung aufzugeben. Die Umsetzung dieses Anliegens sei Aufgabe des Landtags, dazu brauche es kein neues Volksbegehren. Glauber kündigte die Vorlage eines bayerischen Klimaschutzgesetzes an. Dieses sei „absolut notwendig“ und müsse umfassende Antworten für die Bereiche Stromerzeugung, Mobilität sowie Heiz- und Prozesswärme geben. Vor einer Verabschiedung im Landtag müsse aber ein Rahmengesetz des Bundes vorliegen, um die bayerischen Maßnahmen darauf abzustimmen.

Grüne: Freiwillige Maßnahmen allein reichen nicht

Der Grünen-Abgeordnete Patrick Friedl begrüßte die Ankündigungen Glaubers. „Dass Sie das Artensterben in Bayern bis 2023 stoppen wollen, finde ich gut – das ist aber auch sehr ambitioniert“, sagte Friedl. Er bezweifelte, ob dies mit freiwilligen Maßnahmen allein gelingen werde. Vor allem bei den Blühstreifen sah Friedl großen Nachholbedarf, um die Fehler der Flurbereinigung in den vergangenen Jahrzehnten zu korrigieren. Nachdem die Koalition auf einen dritten Nationalpark verzichten werde, sei es zwingend erforderlich, mehr Naturschutzflächen im Wald auszuweisen, erklärte Friedl.

Sebastian Körber (FDP) kritisierte die unklare Haltung der Staatsregierung zum aus seiner Sicht nötigen Bau neuer Strom-trassen im Zuge der Energiewende. „Ich habe da leider den Überblick verloren“, stellte Körber auf gegensätzliche Aussagen von CSU und Freien Wählern ab. Auch beim Hochwasserschutz sah er Klärungsbedarf. Es sei für ihn nicht nachvollziehbar, warum aus dem Konzept für den Bau von Flutpoldern laut Koalitionsvertrag drei Projekte gestrichen werden sollen. Ingo Hahn (AfD) bat den Minister, „sich nicht von jeder hysterischen Welle treiben zu lassen“. So sei beim Klimawandel aus seiner Sicht eine Anpassungsstrategie sinnvoller als Maßnahmen gegen eine womöglich natürlich begründete Erwärmung des Erdklimas. Beim Artenschutz sprach sich Hahn vor allem für eine Abwehr invasiver Arten aus, die in der Natur Bayerns bislang nicht vorkommen.

Eric Beißwenger (CSU) bezeichnete unbewirtschaftete Waldsäume als wichtigen Beitrag für mehr Biodiversität. Diese müssten aber im Einvernehmen mit Landwirten und Waldbesitzern eingerichtet werden. Im Wald selbst sei man mit dem Naturschutz durch das von den Staatsforsten forcierte „Trittsteinkonzept“ mit aus der Nutzung genommenen Arealen schon weit vorangekommen. Der SPD-Abgeordnete Florian von Brunn forderte von Glauber im Rahmen seiner Kompetenzen ein konsequentes Eintreten für mehr Verbraucherschutz. Unter anderem brauche es bei Verstößen von Lebensmittelproduzenten gegen bestehende Vorgaben einen bayernweit einheitlichen Bußgeldkatalog. Sanktionen dürften nicht allein im Ermessen der örtlichen Behörden liegen. (Jürgen Umlauft)

Kommentare (1)

  1. Markus am 16.03.2019
    Wir meinen, Blühwiesen an Bachrändern oder in Gärten mögen schön sein. Allerdings kann damit die großräumige Zerstörung der Natur durch das Handeln gegen die menschliche Vernunft nicht verhindert werden.

    Aus derzeitiger Sicht wird eine erhebliche Zahl der landwirtschaftlichen (Milch-Vieh) Betriebe in Bayern aus folgendem Grund keine Zukunft haben können:
    So werden z. B. jedes Erntejahr für die Siloaufbereitung die verfügbaren Grünlandflächen etwa sechsmal gemäht und anschließend jeweils mit Gülle gedüngt (wie bekannt, muss das sogenannte Silo-Gras schon bei einer Gesamthöhe von etwa 10 bis 15 cm wegen des guten Eiweißgehaltes gemäht werden).
    Nachvollziehbar kann dann auf diesen so genutzten Grünflächen nur Einheitsgras wachsen.
    Es kann keine Vielfalt von Gräsern geben. Und es können keine Blumenwiesen entstehen.

    Auch die Folgen hierzu dürften unstrittig sein, d.h. die Lebensgrundlage der Kleintierwelt (Insekten, usw.) verschwindet auf entscheidenden Flächen.
    Unstrittig sollte auch sein, dass dadurch eine ausreichende Humusschicht in den so andauernd extrem genutzten Böden schon fast verschwunden ist.
    Eine ausreichende Humusschicht stellt jedoch den eigentlichen Wert der Grundstücke dar. Sie ist das natürliche Betriebskapital und somit Voraussetzung für hinreichende Erträge der landwirtschaftlichen Betriebe.

    Vielleicht wäre ein sogenanntes Benchmarking mit Österreich oder Südtiol manchmal hilfreich.
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