Landtag

Im Jahr 2018 sind am Münchner Flughafen 983 Nachtflüge genehmigt worden. (Foto: dpa/Frank Rumpenhorst)

08.03.2019

Nachtflüge am Münchner Flughafen verdreifacht

Binnen fünf Jahren ist die Zahl der erteilten Ausnahmegenehmigungen für Nachtflüge auf annähernd Tausend gestiegen

Am Münchner Flughafen herrscht zwischen 0 und 5 Uhr ein Nachtflugverbot. Ausnahmen werden nur bei Landungen aus Flugsicherheitsgründen sowie Not- und Hilfeleistungsflügen zugelassen. Oder „in begründeten Ausnahmefällen“ durch das Verkehrsministerium, wie es auf der Webseite des Münchner Flughafens heißt. Jetzt war das Jahr 2018 allerdings geprägt von Störungen, Einschränkungen und Verspätungen. Johannes Becher (Grüne) wollte daher von der Staatsregierung wissen, wie sich die Anzahl der genehmigten Nachtflüge an Deutschlands zweitgrößtem Airport entwickelt hat.

Das Verkehrsministerium schreibt in seiner Antwort, im Jahr 2018 seien 1258 Ausnahmegenehmigungen beantragt und 983 genehmigt worden. Damit hat sich der Trend der letzten Jahre fortgesetzt. 2014 wurden nur 282 Anträge genehmigt, 2015 schon 371, 2016 505 und 2017 661. Die Zahlen lassen bei Becher die Alarmglocken schrillen. „Binnen fünf Jahren hat sich die Zahl der erteilten Ausnahmegenehmigungen auf annähernd Tausend mehr als verdreifacht“, veranschaulicht er. Das Ministerium weist darauf hin, dass die Zahl der genehmigten und tatsächlich ausgeführten Nachtflüge erheblich voneinander abweichen. Von den 983 genehmigten Nachtflügen 2018 seien nur 392 tatsächlich durchgeführt worden. Aber auch das ist eine Steigerung um den Faktor 2,5 auf fast 400.

Ein Grund für die Ausnahmen beim Nachtflugverbot ist laut Ressort von Hans Reichhart (CSU) in erster Linie das Wetter. 33 Prozent der beantragten Flüge wurden wegen Gewitter, Schnee oder Sturm in die Nachtstunden verschoben. Jeweils 22 Prozent wegen Problemen bei der Flugsicherung und technischen Problemen des Flugzeugs. 13 Prozent aus „besonderem öffentlichen Interesse“, beispielsweise wenn besonders viele Menschen betroffen sind oder erhebliche Störungen zu erwarten sind. In zehn Prozent der Fälle wurde eine Ausnahme wegen Streiks ausländischer Flugsicherungsangestellter, medizinischen Notfällen an Bord oder wegen Sicherheitsgefährdung durch Fluggäste erteilt.

Hauptgrund für die Ausnahmen: das Wetter

Damit die Ausnahmeregelungen vom Flughafen oder den Fluggesellschaften nicht ausgenutzt werden, prüft das Verkehrsministerium laut eigener Aussage fortlaufend Häufungen und sonstige Auffälligkeiten. Um Nachtflüge zu vermeiden, empfiehlt das Reichhart-Ressort beispielsweise Flugplanänderungen, Verzicht auf die Flugzeugreinigung und das Catering oder das Bereithalten von Reserveflugzeugen. Der Bundesverkehrsminister habe außerdem gemeinsam mit Landesluftfahrtbehörden, Flughäfen, Luftverkehrsgesellschaften und der Deutschen Flugsicherung im Herbst letzten Jahres Sofortmaßnahmen festgelegt, um Verspätungen im Luftverkehr zu reduzieren.

Dem Grünen-Abgeordneten Becher reicht das nicht. „Wenn die Ausnahme zur Regel wird, läuft etwas grundlegend falsch“, sagt er. Die routinemäßige und weitgehend ungeprüfte Genehmigung von Nachtflügen sei „zu lax“. Er fordert, für solche Ausnahmegenehmigungen Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen. „Vielleicht lässt sich so die Antragsflut und die nächtliche Fluglärmbelastung eindämmen.“ (David Lohmann)

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