Landtag

Im Freistaat sind zwischen 20 000 und 25 000 Menschen wohnungslos, rund zehn Prozent davon leben auf der Straße. (Foto: dpa)

07.03.2014

Obdachlosenhilfe? Ist Sache der Kommunen

Schriftliche Anfrage: Die Zahl der Wohnungslosen ist seit 2009 bundesweit um 25 Prozent gestiegen – im Freistaat existiert aber noch nicht mal eine amtliche Statistik

Der milde Winter hat bisher zahlreichen Obdachlosen das Leben gerettet. Zwischen acht und 14 Kältetoten zählte die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe sonst in den letzten Jahren. Die schlechte Nachricht: Nachdem sich die Zahl der Wohnungslosen in Deutschland von 2003 bis 2008 fast halbiert hatte, ist sie seit 2009 wieder um 25 Prozent auf 284 000 Personen gestiegen. Hans Jürgen Fahn (Freie Wähler) wollte daher wissen, wie sich die Zahlen im Freistaat entwickelt haben, wie viele Schlafstätten für Obdachlose existieren und mit welchen Maßnahmen die Staatsregierung Wohnungslosigkeit bekämpft.

Das Sozialministerium schreibt in seiner Antwort, im Freistaat werde keine amtliche Statistik über das Ausmaß von Wohnungslosigkeit geführt. „Aufgrund einer unterschiedlichen Wirtschafts-, Einkommens-, Demografie- und Siedlungsstruktur gegenüber dem Bundesgebiet können die bundesweiten Schätzungen nicht pauschal anteilig auf Bayern übertragen werden.“ Auf der Ministeriums-Webseite wird die Zahl der Wohnungslosen allerdings auf 20 000 bis 25 000 geschätzt. Sozialdaten wie die Inanspruchnahme von Grundsicherung würden außerdem darauf hinweisen, dass Wohnungslosigkeit vor allem in Ballungsräumen auftrete.

Die Ursachen hierfür sind laut Ministerium insbesondere der verstärkte Zuzug bleibeberechtigter Flüchtlinge, osteuropäischer EU-Bürger und einkommensschwacher Haushalte in Relation zu den hohen Mietpreisen. Außerdem die zu geringe Anzahl fertiggestellter Wohnungen in Bayern. Weitere Gründe: Arbeitslosigkeit, Krankheit, Armutszuwanderung, Probleme bei der Resozialisierung nach Gefängnisaufenthalten, Flucht vor sozialen und regionalen Konflikten oder die Trennung vom Ehepartner.

Wie viele Obdachlosenunterbringungen es im Freistaat gibt, kann das Ressort von Emilia Müller (CSU) mangels Statistik ebenfalls nicht sagen. „Es obliegt den Gemeinden, die Gefahren für die Betroffenen, die insbesondere mit Obdachlosigkeit im Winter einhergehen, abzuwehren.“ Dazu würden Notunterkünfte zur Verfügung gestellt, in kleineren Kommunen Pensionen angemietet oder anderweitig genutzte Räume zu Schlafstätten umgewandelt. Die Finanzierung erfolgt über die Gemeinden, allerdings „lassen sich diese Einrichtungen nicht kostendeckend betreiben“, wie das Sozialministerium einräumt.

Zur Grundsicherung erhalten alleinstehende Obdachlose seit diesem Jahr 391 Euro. Zusätzlich können die Kosten für Übernachtungen in Sammelunterkünften abgerechnet werden. Liegt eine Erwerbsunfähigkeit oder Behinderung vor, können sie darüber hinaus Grundsicherung im Alter beziehungsweise Eingliederungshilfe beantragen. Für die Kosten kommen neben dem Bund wieder in erster Linie die Kommunen auf.

Um die Wohnungslosigkeit zu bekämpfen, stellt das Sozialministerium lediglich 430 000 Euro an Haushaltsmitteln zur Verfügung. Damit werden die Koordinierungsstellen Wohnungslosenhilfe in München und Nürnberg unterstützt. Zudem sollen Beratungs- und Präventionsprojekte wie das in Bayreuth flächendeckend ausgebaut werden. Nicht zuletzt sei das Ministerium „bemüht“, die Situation gemeinsam mit dem Fachausschuss Wohnungslosenhilfe der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege zu verbessern.

„Haushalte in prekären Wohnverhältnissen [...] unterstützt der Staat außerdem durch die soziale Wohnraumförderung“, betont ein Fachsprecher. Anders als andere Länder halte der bayerische Ministerrat die Mittel dafür auf einem hohen Stand: Für 2014 seien die Haushaltsansätze um 50 Millionen auf 210 Millionen Euro erhöht worden. „Mit diesem Mittelansatz können insgesamt etwa 5000 Wohnungen gefördert werden.“ (David Lohmann)
INFO:
Koordination Wohnungslosenhilfe Nord- und Südbayern Die beiden zentralen Koordinierungsstellen der Wohnungslosenhilfe wurden 1992 gegründet. Sie handeln im Auftrag der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern.

Zielgruppe: Menschen in Behelfsunterkünften, Übergangsheimen, Billigpensionen, Notlagern oder ohne jegliche Unterkunft. Dazu zählen auch Personen, die vorübergehend bei Freunden, Bekannten und Verwandten untergekommen sind. Außerdem: von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen und Entlassene aus Justizvollzugsanstalten.

Maßnahmen: Kurzfristig die Vermittlung eines Mietvertrags oder eines Platzes in einer stationären Einrichtung. Dafür werden Kleidung, medizinische Versorgung und ortsnahe Beratungen organisiert. Langfristig die Verhinderung von Wohnungslosigkeit durch Präventionsmaßnahmen, gezieltem Abbau bestehender Obdachlosenunterkünfte durch Wohnraumbeschaffung und die Integration von Wohnungslosen.

Zukunftskonzept: Die Errichtung kommunaler Fachstellen, Beratungsstellen auf Stadt- und Landkreisebene, zusätzliche Übernachtungsmöglichkeiten, Straßensozialarbeit in großen Städten, medizinische Versorgungsangebote mit niedrigschwelligem Zugang, betreutes Wohnen, Angebote zur Tagesstrukturierung sowie Beschäftigung für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten. Besonders wichtig: die Kooperation mit sozialen Einrichtungen und Diensten wie Schuldner- oder Suchtberatung sowie die Berücksichtigung wohnungsloser Frauen mit Kindern. (LOH)

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