Landtag

Eva Gottstein (FW) verlangt eine Informationskampagne für Verkehrsteilnehmer. (Foto: dpa)

27.02.2015

Rasender Notarzt beschäftigt den Landtag

Innenausschuss: Debatte über Sonderrechte für Rettungskräfte – FW scheitern mit Antrag – CSU und SPD dagegen

Der bayerische Gesetzgeber wird nicht auf den Fall eines Notarztes aus Neuburg an der Donau reagieren, dem wegen angeblicher Verkehrsgefährdung bei einer Einsatzfahrt mit Blaulicht beinahe ein Strafbefehl über 4500 Euro aufgebrummt worden wäre. Entsprechend klarere Regeln hatten die Freien Wähler mit einem Dringlichkeitsantrag im Landtag gefordert. Nach Einschätzung von CSU und SPD handelte es sich um einen „Einzelfall“, der gesetzliche Präzisierungen der Sonderrechte von Rettungskräften bei Einsatzfahrten mit Blaulicht und Martinshorn nicht erforderlich mache.

Der Notarzt aus Neuburg war im April 2014 auf einer Einsatzfahrt zu einem zweijährigen Kind, das zu ersticken drohte. Ein Autofahrer hatte ihn angezeigt, weil er sich durch die Fahrweise des Notarztes in verkehrsgefährdender Weise auf den Randstreifen gedrängt fühlte. Erst nach einer bundesweiten Protestwelle und Intervention des Münchner Generalstaatsanwalts zog die Staatsanwaltschaft Ingolstadt den Strafbefehl und ein sechsmonatiges Fahrverbot gegen den Notarzt zurück. Unter Rettungskräften war durch den Fall Verunsicherung über die Grenzen der Sonderrechte bei Einsatzfahrten entstanden.

FW beklagen „Sittenverfall“

Die Freien Wähler hatten aufgrund des Falles Zweifel daran, dass die in Paragraph 35 der Straßenverkehrsordnung geregelten Sonderrechte für Rettungskräfte im Noteinsatz noch praxistauglich sind. Zudem müsse geklärt werden, ob die Schulungen für die Fahrzeugführer ausreichend seien, sagte die FW-Abgeordnete Eva Gottstein im Innenausschuss. Sie mahnte auch eine Informationskampagne für alle Verkehrsteilnehmer an. Zuletzt hätten sich vermehrt Rettungsdienstleistende gemeldet, die von Unverständnis und absichtlichen Behinderungen durch Autofahrer bei ihren Einsatzfahrten berichtet hätten. Gottstein sprach von einem „Sittenverfall bei Autofahrern“.

Otto Lederer (CSU) sah keinen Handlungsbedarf. Es sei ausreichend gesetzlich geregelt, dass einerseits Autofahrer Behinderungen durch Rettungsfahrzeuge hinnehmen, andererseits deren Lenker eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen müssten. Für diese gebe es deshalb regelmäßige Fortbildungen, unter anderem in Fahrsimulatoren. „Es wäre übertrieben, bewährte Gesetze zu überarbeiten, nur weil jetzt ein Einzelfall hochgekocht ist“, sagte Lederer. Dieser Einschätzung schloss sich auch Peter Paul Gantzer (SPD) an. Jürgen Mistol (Grüne) meinte dagegen, es müsse sichergestellt werden, „dass Rettungskräfte im Einsatz für das Leben anderer von Strafverfolgung verschont bleiben“. (Jürgen Umlauft)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

BR Player
Bayerischer Landtag
Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.