Landtag

Wer Rente bezieht, gehört noch lange nicht zum alten Eisen. (Foto: dapd)

05.04.2013

Regelmäßige Kontrolle

Schriftliche Anfrage: Florian Streibl (Freie Wähler) hat sich über Wege gegen „Missbrauch von deutschen Rentenleistungen“ informiert

In Griechenland sind es häufig Bankangestellte, die für die Deutsche Rentenversicherung aufschlussreiche Bestätigungen erstellen: Einmal pro Jahr suchen Männer und Frauen, die aus Deutschland Rente beziehen, ihren persönlichen Sachbearbeiter auf. Der bestätigt via amtlichem Stempel, dass die betreffende Person lebt und ihr demnach weiterhin Altersruhegeld zusteht. Im Fall eines Empfängers einer Witwenrente wird besiegelt, dass dieser nicht erneut geheiratet hat und deshalb die Witwenrente rechtmäßig bezieht. Auch Verwaltungsangestellte, und in kleinen Gemeinden die Bürgermeister, dürfen die offiziellen Vordrucke ausfüllen.
Bei diesem Vorgehen handelt es sich um das so genannte Lebensbescheinigungsverfahren, mit dem der deutsche Versicherungsträger verhindern will, dass ins Ausland Gelder fließen, die den Beziehern nicht zustehen. „Geht die Lebensbescheiningung trotz nochmaliger Erinnerung nicht innerhalb einer festgesetzten Frist ein, ruht die Rentenzahlung bis zur späteren Beibringung.“ Das teilt das bayerische Sozialministerium auf die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl (Freie Wähler) mit. Streibl hat sich in seinem Schreiben rund um das Thema „Missbrauch von deutschen Rentenleistungen“ erkundigt.
Genau 1 471 133 Personen in Ländern außerhalb Deutschlands erhalten ein Altersruhegeld aus der Bundesrepublik. Viele der Bezieher gehören laut dem Ressort von Sozialministerin Christine Hader-thauer (CSU) „Gastarbeiternationalitäten“ an (siehe Infokasten). Aber auch andere Staatsangehörige sowie ausgewanderte deutsche Bürger zählen zum Empfängerkreis. Sieben Gründe nennt das Ministerium, weshalb Rentenzahlungen eingestellt oder zumindest reduziert werden können: Nach dem Tod eines Rentenberechtigten. Nach der Wiederheirat einer verwitweten Person. Wenn volljährige Bezieher einer Waisenrente nicht mehr zur Schule gehen oder keine Berufsausbildung mehr machen. Wenn eine einst festgestellte Erwerbsminderung nicht mehr vorliegt. Wenn die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird. Wenn Einkommen anzurechnen ist. Und schließlich: „Bei Verzug in das Nicht-EU-Ausland, wenn die in Deutschland gezahlte Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wegen Fehlens eines Teilzeitarbeitsplatzes zustand“, steht in der schriftlichen Entgegnung des Ministeriums.

Kooperation mit Verbindungsstellen im Ausland


Neben dem erwähnten Lebensbescheinigungsverfahren gibt es offensichtlich weitere Methoden, mit denen die Empfänger deutscher Renten im Ausland kontrolliert werden. So „überwacht ein maschinelles Verfahren jährlich das weitere Vorliegen der Schul- beziehungsweise Berufsausbildung“ im Fall jener Volljährigen, die eine Waisenrente bekommen. Ob jemandem dauerhaft ein Altersruhegeld wegen Erwerbsminderung zusteht, wird via Nachuntersuchungen festgestellt. Letztere veranlasst die Deutsche Rentenversicherung über die jeweilige Verbindungsstelle im Ausland. Hinzuverdienst und anzurechnendes Einkommen werden ebenfalls regelmäßig überprüft. Auch weise man in sämtlichen Rentenbescheiden auf die Mitwirkungspflicht der Empfänger hin. Beispiel: „Rentenbezieher müssen erklären, ihre Bank – auch mit Wirkung gegenüber ihren Erben – beauftragt zu haben, überzahlte Beträge rückzuüberweisen“, heißt es in der schriftlichen Antwort. Unter anderem Bestimmungen in den Sozialversicherungsabkommen zwischen den verschiedenen Ländern machten dies rechtlich möglich.
Zudem plane man derzeit mit verschiedenen Staaten einen maschinellen „Sterbedatenabgleich“, um Rentenüberzahlungen wegen Todes zu vermeiden. Allein: „Das Zustandekommen ist aber davon abhängig, ob der jeweilige Staat ein geeignetes elektronisches Register unterhält und ein Abgleich nach dortigen Datenschutzbestimmungen zulässig ist.“(Alexandra Kournioti) INFO: Deutsche Renten im Ausland Nicht jeder, dem ein Altersruhegeld von der Deutschen Rentenversicherung zusteht, hat seinen Wohnsitz in Deutschland. 214 385 Menschen deutscher Herkunft und 1 471 133 Männer und Frauen anderer Nationalität wurde zum Stichtag 31. Dezember 2011 ihre Rente ins Ausland überwiesen. Insgesamt handelt es sich um 1 685 518 Rentner, die dauerhaft außerhalb Deutschlands leben.Während die deutschen Ruheständler unter ihnen durchschnittlich 450,44 Euro pro Monat erhalten, steht den ausländischen die durchschnittliche Summe von 243,53 Euro im Monat zu.
Für die Rentner mit deutschem Pass sind zu besagtem Zeitraum über 1,2 Milliarden Euro ausgezahlt worden; für alle anderen sind weit über 4,7 Milliarden Euro pro Monat geflossen. Bei beiden – Deutschen und Ausländern – ist der Anteil in der Altersgruppe der 70- bis 79-Jährigen am höchsten: 87 902 sind Deutsche, 611 630 sind anderer Herkunft. Ein Blick auf die Staatsangehörigkeit offenbart, dass viele Bezieher deutscher Renten im Ausland aus Ländern stammen, mit denen die Bundesrepublik ehedem ein Anwerbeabkommen geschlossen hatte: Italiener (355 462) – sie sind die größte Gruppe – beziehen beispielsweise eine durchschnittliche Monatsrente von 199,07 Euro. 198 242 Spanier erhalten durchschnittlich 227,58 Euro, 95 184 Griechen kommen auf 362,96 Euro sowie 55 645 Türken durchschnittlich auf 465,39 Euro Rente aus Deutschland pro Monat. Unter diesem Bezieher-Kreis finden sich auch 5178 so genannte Staatenlose mit einer durchschnittlichen Monatsrente von 220,84 Euro. (aki)

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