Landtag

Mit seinem Holzhaus auf einem Parkhaus protestiert der Künstler Jakob Wirth gegen die steigenden Mieten in München. (Foto: dpa/Peter Kneffel)

10.07.2020

Schreyer erhofft sich mehr bezahlbaren Wohnraum

Novelle der Bayerischen Bauordnung

Die Staatsregierung hat ihre Novelle der Bayerischen Bauordnung in den Landtag eingebracht. Ziel sei es, „schneller, einfacher, flächensparender, kostengünstiger und digitaler zu bauen“, zählte Bauministerin Kerstin Schreyer (CSU) im Landtagsplenum auf.

Mit der ergänzten Bauordnung soll es gelingen, dass in Bayern mehr Wohnraum entsteht, und das zu für Mieter*innen bezahlbaren Konditionen. Schreyer sprach von einem „wichtigen Meilenstein für zukünftiges Bauen“. Die Reform setzt bereits bei der Beantragung von Wohnungsneu- oder -erweiterungsbauten an. Sie bietet die Grundlagen für einen späteren rein digitalen Bauantrag.

Schon jetzt eingeführt werden soll eine „Genehmigungsfiktion“, um die behördlichen Verfahren zu beschleunigen. Nach dem Entwurf Schreyers haben die Genehmigungsbehörden künftig drei Wochen Zeit, um nach Antragseingang vom Bauwerber ergänzende Unterlagen anzufordern. Nach dieser Frist müssen sie binnen drei Monaten über den Antrag entscheiden. Geschieht dies nicht, gilt das Vorhaben als genehmigt.

Zum Flächensparen und damit auch zur Senkung des Anteils der Grundstückskosten am Gesamtvorhaben wird der Mindestabstand zur Nachbarbebauung verkleinert. Dieser beträgt gegenwärtig ein Mal die Firsthöhe des Hauses, aber mindestens drei Meter. Künftig reicht bei Wohnbauten das 0,4-Fache des Firsthöhe, bei Gewerbebauten das 0,2-Fache. Die 3-Meter-Regel bleibt unverändert. Ausnahmen mit größeren Abständen können die Großstädte München, Nürnberg und Augsburg erlassen, um eine zu große Bauverdichtung zu verhindern. Unter erweiterten Umständen wird der Dachgeschossausbau bestehender Häuser genehmigungsfrei.

Holz rückt in den Fokus

Zudem wird Holz gleichberechtigter Baustoff für alle Bauprojekte. Weitere Änderungen betreffen unter anderem den Bau von Kinderspielplätzen in Wohnanlagen, die Planung von Rettungswegen und die Begrünung von Gebäuden. Kommunen können außerdem aus Gründen des Artenschutzes reine Steingärten und Kunstrasenflächen untersagen.

Die Opposition kündigte für die weitere parlamentarische Beratung mehrere Änderungsanträge an. Ursula Sowa (Grüne) sah Aspekte des Klimaschutzes und der Stadtökologie nicht ausreichend berücksichtigt. „Die Bauordnung kann noch grüner werden“, sagte sie. Auch die Regelung zur Genehmigungsfiktion sei noch nicht ausgereift. Insgesamt bewertete Sowa die vorgeschlagenen Vereinfachungen im Baurecht positiv, beschleunigtes Bauen bringe die Novelle aber nicht. Josef Seidl (AfD) bemängelte, die im Entwurf enthaltenen Verbesserungen könnten längst in Kraft sein, hätte die Staatsregierung bislang nicht alle diesbezüglichen Vorschläge seiner Fraktion abgelehnt.

Der FDP-Bauexperte Sebastian Körber sprach von einem „Novellchen“. Dieses gehe an der Lebensrealität der Menschen vorbei und werde keinen zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum schaffen. Um das zu erreichen, müssten weit mehr kostentreibende bürokratische Hürden fallen. Körber forderte, jeden Artikel der Bauordnung „gnadenlos auf Entbürokratisierung zu prüfen“. Natascha Kohnen (SPD) vermisste Regelungen zur Barrierefreiheit und Maßnahmen, um der Bodenspekulation einen Riegel vorzuschieben. Auf ihr Unverständnis stießen die Ausnahmen für die drei Großstädte bei der Nachverdichtung. Es sei nicht nachvollziehbar, warum gerade in den Städten mit der größten Wohnungsnot die Mindestabstände größer gehalten werden könnten.

Lob kam von Ulrike Scharf (CSU). „Bauen wird schneller und einfacher“, urteilte sie. Gerade in der geplanten Digitalisierung stecke „großes Beschleunigungspotenzial“. Bayern bleibe mit der Novelle „Vorreiter für ein modernes Baurecht“. Hans Friedl (Freie Wähler) sprach von einer „pragmatischen Lösung für Bürger und Kommunen“. (Jürgen Umlauft)

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