Landtag

Günther Felbinger legt sein Amt als Bildungsausschuss-Vize und als unterfränkischer Bezirksvorsitzender der Freien Wähler nieder. (Foto: dpa)

03.11.2015

Selbstanzeige samt politischer Konsequenzen

Der Freie-Wähler-Abgeordnete Felbinger soll Geld für Gutachten an einen Bezirks- und einen Kreisverband der Freien Wähler gezahlt haben - ohne nachweisbare Gegenleistung

Zweieinhalb Jahre nach der Abgeordneten-Affäre gibt es im bayerischen Landtag erneut Ärger wegen fragwürdiger Zahlungen eines Parlamentariers an Mitarbeiter. Der Freie-Wähler-Abgeordnete Günther Felbinger räumte im Gespräch mit der "Main-Post" (Mittwoch) ein, in den Jahren 2008 bis 2013 sogenannte Werkverträge über die steuerfreie Mitarbeiterpauschale - die jedem Abgeordneten zusteht - abgerechnet zu haben. Diese hätten aber nicht den damals geltenden Richtlinien des Landtags entsprochen.

"Wir müssen einräumen, dass Entschädigungszahlungen zu Unrecht erfolgt sind", sagte Felbingers Rechtsanwalt Martin Reymann-Brauer dem Blatt. Felbinger bestätigte am Dienstag, dass er den Vorgang dem Landtag und auch der Staatsanwaltschaft übergeben habe. Weitere Erklärungen gebe er "im Hinblick auf das laufende Verfahren" nicht ab. Die Staatsanwaltschaft Würzburg war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Felbinger will jetzt 60 000 Euro an den Landtag zurückzahlen

In der "Main-Post" kündigte Felbinger an, 60 000 Euro an den Landtag zurückzuzahlen. Zudem legt er sein Amt als Vize des Ausschusses öffentlicher Dienst und als unterfränkischer Bezirksvorsitzender der Freien Wähler nieder.

Die Zeitung berichtete, Felbinger habe mehrere Werkverträge über die Erstellung von Fachgutachten zu aktuellen politischen Fragen mit dem Freie-Wähler-Kreisverband Main-Spessart sowie mit dem Bezirksverband Unterfranken abgeschlossen - und aus seiner Abgeordneten-Pauschale bezahlt. Die Gutachten seien dann von ehrenamtlichen Mitarbeitern der Freien Wähler erledigt worden - die dafür kein Geld bekommen hätten. Zudem könne man "die erbrachte Arbeitsleistung heute nicht mehr nachweisen", räumte Reymann-Brauer ein. 

Neben den 60 000 Euro will Felbinger auch die Aufwendungen für einen 2014 und 2015 beschäftigten Mitarbeiter auf 450-Euro-Basis an den Landtag zurückerstatten. "In diesem Fall passt das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht", erklärte sein Anwalt dazu.

Felbinger betonte im Gespräch mit der "Main-Post", dass er weder sich selbst noch Verwandte oder andere ihm nahe stehende Personen bereichert habe. "Ich bedauere sehr, was da passiert ist."

Die Abgeordneten- oder Verwandten-Affäre hat mehrere Politiker das Amt gekostet, allen voran den früheren CSU-Fraktionschef Georg Schmid. Er und andere Parlamentarier hatten eine Altfallregelung ausgenutzt und Eheleute oder Kinder beschäftigt, obwohl das eigentlich im Jahr 2000 verboten wurde. Als Konsequenz aus der Affäre hat der Landtag die Regeln für alle Mitarbeiterverträge verschärft. (dpa) Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Textes hieß es, Felbinger legt sein Amt als Vize des Bildungsausschusses nieder. Das ist falsch und wurde entsprechend korrigiert.

Kommentare (1)

  1. Zitrone am 04.11.2015
    Der CSU Wähler hat ein schlechtes Gedächtnis. Deshalb gab's die absolute Mehrheit. Oder kann sich noch jemand daran erinnern, dass die vielgelobte und geliebte Frau Stamm nach den diversen Verwandtenaffären versprochen hatte, jetzt wiird genau kontrolliert!? Vielleicht sollte doch wieder der ungeliebte Rechnungshof eine Sonderprüfung vornehmen.
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