Landtag

Anfeindungen und Einschüchterungsversuche gegen Frauen nehmen zu – online wie offline. (Foto: dpa)

25.01.2018

Sexistischer Hass: Was tun?

Frauenfeindliche Gewalt nimmt zu – eine eigene Kategorie in der Kriminalstatistik lehnt die Staatsregierung dennoch ab

Ein Griff an den Po, Nacktbilder im Internet, Beleidigungen in sozialen Netzwerken oder Vergewaltigungsandrohungen: Sexismus und sexuelle Übergriffe gehören nicht nur in Hollywood zur gesellschaftlichen Realität. „Gerade Frauen sind stark von Hasskriminalität betroffen“, erklärt Bayerns Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze. Viele hätten bereits Beschimpfungen auf der Straße erlebt oder Vergewaltigungsandrohungen im Internet bekommen. Dennoch wird Misogynie, also Frauenfeindlichkeit, nicht als separate Spezifizierung von Hasskriminalität in der polizeilichen Kriminalstatistik des Freistaats erfasst. Die Abgeordnete wollte daher von der Staatsregierung wissen, ob die Erweiterung um diese Kategorie nicht sinnvoll wäre.

Das Innenministerium antwortet, zwischen 2012 und dem ersten Halbjahr 2017 habe es insgesamt 26 frauenfeindliche Straftaten gegeben. Sie wurden dem Themenbereich „Frauen und Gleichstellung“ zugeordnet, obwohl dazu Delikte wie Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Beleidigung und Körperverletzung gehörten. Die Zahlen für das zweite Halbjahr liegen erst Ende Januar vor. Laut Landeskriminalamt wurde bei keinem der Fälle das Internet als Tatmittel genutzt. „Weiter liegen der Staatsregierung keine Daten vor, die den Umfang und die Entwicklung frauenfeindlicher Hasskriminalität im Internet oder den sozialen Netzwerken aufzeigen“, heißt es in der Antwort.

Das Ressort von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) räumt allerdings ein, dass trotz der niedrigen Fallzahlen Kriminalität gegen Frauen insbesondere im Internet einen bedeutsamen Anteil der Hasskriminalität darstellt. „Sexistische Hassbotschaften sind weitverbreitet“, heißt es in der Antwort. Der Bund müsse daher die Belange von Mädchen und Frauen im Rahmen der digitalen Agenda besonders berücksichtigen. Dass Facebook & Co seit diesem Jahr Hasskommentare schneller löschen müsse, diene nicht zuletzt dem Schutz von Frauen vor Übergriffen über das Internet.

Eine neue Unterkategorie „Misogynie“ in der Kriminalitätsstatistik von Hassverbrechen hält die Staatsregierung hingegen für „nicht zielführend“: „Eine Gewinnung dieser Information wäre entweder von der Aussagewilligkeit des Tatverdächtigen oder von der subjektiven Einschätzung, die im Rahmen der Ermittlungen zu den Tatumständen getroffen wird, abhängig.“ Aufgrund von Fehleinschätzungen könnte dies sogar zu falschen Schlüssen hinsichtlich der tatsächlichen Situation führen. Daher belässt es das Herrmann-Ressort bei der Kategorie „Frauen und Gleichstellung“ unter dem Oberbegriff „Sozialpolitik“.

Die Staatsregierung plant auch nicht, besondere Ansprechstellen für Opfer frauenfeindlicher Gewalt bei der Polizei oder den Staatsanwaltschaften einzurichten. „Zwar sind Frauen überdurchschnittlich oft Opfer sexueller und häuslicher Gewalt, aber keineswegs ausschließlich“, heißt es in der Antwort. Opfer von reiner Frauenfeindlichkeit könnten sich ebenso wie alle anderen Opfer an die weiblichen „Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer“ wenden. Auch bei der Justiz gibt es laut Ministerium bereits ausreichend Unterstützung für Opfer von frauenfeindlicher Gewalt in verschiedenen Formen.

Grünen-Chefin Schulze hält die offiziellen Zahlen in Zeiten von Hate Speech und Beleidigung für viel zu niedrig. Sie fordert, die Statistik um Misogynie zu erweitern. „Warum gelten Kategorien wie Hautfarbe, Religion, sexuelle Orientierung oder äußeres Erscheinungsbild durchaus als Motive für Straftaten, nicht aber das Geschlecht der Opfer?“ , fragt sie. Nur so könne Frauenfeindlichkeit sichtbar gemacht und Strategien zur Bekämpfung entwickelt werden. (David Lohmann)

INFO: Frauenhäuser in Bayern   
Anzahl:
In Bayern gibt es 40 Frauenhäuser mit 367 Plätzen für von Gewalt betroffene Frauen – hinzu kommen 456 Plätze für deren Kinder. Damit liegt Bayern leicht über dem Schlüssel von einem Platz pro 10 000 weiblichen Einwohnern zwischen 18 und 60 Jahren, wie er im Jahr 1993 im Rahmen des Gesamtkonzepts für Frauenhäuser empfohlen wurde.

Belegung:
2016 nutzten insgesamt 1558 und 1638 Kinder die Plätze in bayerischen Frauenhäusern. Die Verweildauer betrug im Schnitt 71,4 Tage.

Finanzierung:
Die Bereitstellung ausreichender Hilfsangebote ist in erster Linie Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Von ihnen erhielten die 38 staatlich geförderten Frauenhäuser im Jahr 2016 rund 8,9 Millionen Euro Zuschüsse. Der Freistaat unterstützt die Kommunen mit 952 000 Euro für Personal- und Sachkosten. Hinzu kommen 881 000 Euro Eigenmittel der Frauenhäuser und 911 000 sonstige Mittel.

Personal:
Laut Staatsregierung standen den Frauenhäusern an Fachpersonal für die Betreuung der Frauen 2703 Wochenstunden und an Fachpersonal für die Kinderbetreuung 1272 Wochenstunden zur Verfügung.

Frauennotruf:
Die 32 staatlich geförderten Fachberatungsstellen erhielten 2016 1,8 Millionen Euro kommunale und 455 500 staatliche Zuschüsse. Hinzu kommen 628 000 Euro Eigenmittel und 350 000 sonstige Mittel. Sie wurden von insgesamt 6423 Frauen genutzt – 451 davon waren unter 18 Jahren. Selbst 234 Männer nutzten die Beratungsdienste. (loh)

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