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Die Stiftung Warentest und das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit haben in Tätowierfarben gesundheitsgefährdende Stoffe gefunden. (Foto: dpa)

28.09.2018

Sind Tätowierfarben krebserregend?

Stiftung Warentest und Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit warnen

15 Prozent aller Deutschen sind tätowiert. Was viele von ihnen nicht wissen: In vielen Farben, die für Tätowierungen verwendet werden, hat die Stiftung Warentest bereits 2014 kritische oder sogar krebserregende Stoffe gefunden. „Auch bei einer Untersuchung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wurde in mehreren Proben eine erhöhte Konzentration von Schwermetallen gefunden“, schreibt Kerstin Celina (Grüne) in ihrer Anfrage. Sie wollte wissen, wie die Staatsregierung die aktuelle Rechtslage bewertet und welche Kontrollen es derzeit in Bayern gibt.

Das Verbraucherschutzministerium schreibt in seiner Antwort, die Zahl der Tattoo-Studios im Freistaat habe sich im Vergleich zu 2013 auf 1092 angemeldete Gewerbe mehr als verdoppelt. Für die Überwachung der Hygienestandards seien die Gesundheitsämter verantwortlich. Im Rahmen der regelmäßigen und anlassbezogenen Kontrollen werden laut Ministerium Herkunft, Kennzeichnung, Lagerung, Haltbarkeit, Bestandteilliste und das Öffnungsdatum von Tätowierfarben geprüft.

Beanstandungen gab es laut Gesundheitsministerium viele. Aufgelistet werden neben abgelaufenen Tätowierfarben unter anderem Fehler beim Mischen, mangelnde Desinfektionsmaßnahmen vor und nach Tätowierarbeiten, unzureichender Wundverband und Fehler bei der Aufbereitung von Arbeitsgeräten. Das Ministerium betont, dass dies nicht flächendeckend und nicht in allen Tattoo-Studios beanstandet wurde. Vertrauensvoll klingt das dennoch nicht. Wissenschaftliche Belege, dass Tätowierfarben ein erhöhtes Gesundheitsrisiko bergen, seien der Staatsregierung allerdings nicht bekannt.

Tätowierer kann in Bayern jeder werden, der die Hygiene-Verordnung beachtet. „Demnach sind Kenntnisse zur Ausübung der Handhygiene sowie der Verfahren der sachgerechten Desinfektion und Sterilisation der eingesetzten Geräte und Instrumente erforderlich“, schreibt das Ressort von Verbraucherschutzminister Marcel Huber (CSU). Darüber hinaus seien für die kosmetischen Mittel die Vorgaben des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und die Tätowiermittelverordnung einzuhalten. Sie untersagen die Verwendung bestimmter Stoffe.

Eine Verschärfung der Vorgaben für Tätowierer plant die Staatsregierung mit Verweis auf die Gewerbefreiheit nicht. Um Kunden über mögliche Infektionsrisiken zu informieren, habe das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit auf seiner Webseite Merkblätter für Tätowierstudiokunden veröffentlicht. Außerdem hat das Gesundheitsministerium eine Umfrage bei den Gesundheitsämtern gestartet. Auf Grundlage dieser Ergebnisse soll „die Notwendigkeit ergänzender Maßnahmen zur Sicherstellung der Hygienestandards“ geprüft werden. Tatsächlich wurde diese Umfrage just einen Monat nach Einreichen von Celinas Anfrage gestartet. Zufall? Die Ergebnisse will die Staatsregierung im Herbst dieses Jahres veröffentlichen. (David Lohmann)

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