Landtag

Eine Maßschneiderin verdient im ersten Lehrjahr nur 275 Euro pro Monat. (Foto: dpa)

04.08.2017

Sittenwidrig? Bei Teilzeit-Azubis wird die Vergütung gekürzt

Manche Azubis erhalten im ersten Lehrjahr nur 275 Euro pro Monat – in Teilzeit sind es noch weniger. Sittenwidrig ist das nicht, sagt die Staatsregierung. Die Grünen sehen das anders

Laut Bundesinstitut für Berufsbildung erhielten Auszubildende 2015 im Schnitt eine tarifliche Ausbildungsvergütung in Höhe von 826 Euro pro Monat. Allerdings gibt es bei den Ausbildungsberufen große Unterschiede. So erhält zum Beispiel ein/e Maßschneider/in nur 275 Euro im ersten Lehrjahr und ein/e Bäcker/in lediglich 430 Euro. „Wird ein Ausbildungsgehalt in diesem Vergütungsbereich im Rahmen einer Teilzeitausbildung noch anteilig gekürzt, stellt sich die Frage nach einer Sittenwidrigkeit der Ausbildungsvergütung“, erklärt Kerstin Celina (Grüne). Sie wollte wissen, ob das Staatsregierung das genauso sieht.

Das Arbeitsministerium schreibt, eine Sittenwidrigkeit in Bezug auf die Höhe einer Ausbildungsvergütung sei „kaum vorstellbar“. „Ein Berufsausbildungsverhältnis ist im Gegensatz zu einem Beschäftigungsverhältnis nicht vorrangig auf die Erzielung von Arbeitseinkommen ausgerichtet und daher nicht geeignet, unmittelbar den Lebensunterhalt während der Ausbildungszeit zu sichern“, heißt es in der Antwort. Daher unterliege die Ausbildungsvergütung auch nicht dem Mindestlohn.

Auszubildende haben lediglich Anspruch auf eine „angemessene Ausbildungsvergütung“. Dahinter verbirgt sich laut dem Ressort von Arbeitsministerin Emilia Müller (CSU) allerdings keine konkrete Summe. Die Vergütung dürfe nur nicht um mehr als 20 Prozent unter dem einschlägigen Tarifvertrag oder den entsprechenden Empfehlungen liegen. „Eine anteilige Kürzung der Ausbildungsvergütung entsprechend der verkürzten wöchentlichen Ausbildungszeit ist vom Gesetzgeber nicht ausgeschlossen.“

Das Bundesinnenministerium zahlt bei Teilzeitausbildung die volle Ausbildungsvergütung

Das Ministerium setze sich aber dafür ein, bei der nächsten Änderung des Berufsbildungsgesetzes eine Regelung zur vollen Ausbildungsvergütung für Teilzeitauszubildende mit aufzunehmen.Trotz einer Anweisung des Bundesinnenministers an die Bundesbehörden, bei Teilzeitausbildung die volle Ausbildungsvergütung zu bezahlen, ist eine solche Regelung auf bayerischer Ebene „nicht beabsichtigt“. Voraussetzung im Innenministerium ist, dass es eine Mindestausbildungszeit von 25 Stunden pro Woche und ein „berechtigtes Interesse an einer Teilzeitausbildung“ gibt, also die Betreuung des eigenen Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen.

„Hohes Engagement kann ich nicht erkennen“, sagt die Grünen-Abgeordnete Celina der Staatszeitung. Die Staatsregierung bilde nur eine einzige Teilzeitauszubildende aus – und ihr werde auch noch das Gehalt gekürzt. „Als ob es nicht mehr junge Mütter und Väter gäbe, für die eine Teilzeitausbildung der beste und einzige Weg in eine solide berufliche Zukunft wäre“, klagt sie. Da seien Bundesinnenministerium und die bayerische Wirtschaft bereits weiter. (David Lohmann)

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