Landtag

Lebensmittelkontrolle im Labor. (Fotos: dpa/Florian Schuh)

20.02.2020

Sorge vor Schlupflöchern und Überwachungslücken

Umweltausschuss: Bericht von Umweltminister Thorsten Glauber (FW) über die neue Spezialbehörde zur Überwachung großer Lebensmittelbetriebe in Bayern

Ein Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs hatte bei den Abgeordneten für große Verunsicherung gesorgt. Bescheide der Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen seien nicht rechtswirksam, hieß es darin. Eine neue Verordnung soll nun Abhilfe schaffen, erklärte Glauber. Die Opposition ist skeptisch.

Die 2018 als Konsequenz aus mehreren Lebensmittelskandalen gegründete Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) mit Sitz in Kulmbach, die bayernweit für die Überwachung von Großbetrieben zuständig ist, kann ihre Arbeit nach Einschätzung von Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) auf rechtssicherer Grundlage fortsetzen. Glauber hat dazu eine präzisierte Verordnung unterzeichnet, die am 1. März in Kraft tritt. „Damit ist das Thema erledigt, die KBLV kann weiter kontrollieren“, sagte Glauber im Umweltausschuss. Es gebe keine Lücke im Verbraucherschutz. Die Opposition bezweifelte das und forderte eine gesetzliche Klarstellung.

Für Verunsicherung hatte der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in München gesorgt, wonach die Zuständigkeiten zwischen der KBLV und den im Regelfall mit den Kontrollen beauftragten Veterinären an den Landratsämtern nicht eindeutig abgegrenzt seien. Von der KBLV ausgestellte Bescheide könnten demnach für die betroffenen Firmen keine Rechtswirksamkeit haben. Zudem hatten die Richter darauf hingewiesen, dass eine rechtsklare Lösung womöglich der Zustimmung des Landtags bedürfe, also eine vom Minister ausgestellte Verordnung nicht ausreicht. Gegen die KBLV-Zuständigkeit hatten mehrere Betriebe aus Niederbayern und der Oberpfalz geklagt.

Glauber hob hervor, der VGH habe die Tätigkeit der KBLV nicht infrage gestellt, sondern lediglich eine Präzisierung ihrer Kompetenzen gefordert. Dem komme man nun mit der neuen Verordnung nach, indem man der KBLV Großbetriebe mit überregionaler Tätigkeit und komplexen Produktionsverfahren in klar definierten Betriebskategorien zuweise. An der bisherigen Praxis ändere das nichts. Ergänzend werde klargestellt, dass die KBLV auch für Geflügelhalter mit mehr als 40 000 Tieren sowie für große Rinder- und Schweinehaltungsbetriebe zuständig sei. Um die Aufgaben wahrnehmen zu können, werde die KBLV um weitere 70 Stellen aufgestockt, erklärte Glauber. Ergänzend würden Veterinärämter für ihre Aufgaben weiter gestärkt.

Von Brunn (SPD): "Rechtssicherheit schafft nur ein Gesetz"

Der im Umweltministerium für den Verbraucherschutz zuständige Ministerialdirigent Gerhard Zellner erläuterte, der VGH habe lediglich das bisherige Verfahren zur Kompetenzabgrenzung zwischen KBLV und Veterinärämtern bemängelt. Darauf habe man mit der Präzisierung der Rechtsverordnung reagiert. Nach den nun konkret festgelegten Kontrollbestimmungen werde die KBLV künftig für jeden Betrieb ihre Zuständigkeit vorab klären und diese den Unternehmen mitteilen. „Es besteht jetzt für alle Klarheit und Transparenz“, sagte Zellner. Dem vom VGH geforderten Bestimmtheitsgebot sei damit Rechnung getragen.

Grüne, SPD und FDP überzeugte Glaubers Vortrag nicht. „Rechtssicherheit schafft nur ein Gesetz“, betonte Florian von Brunn (SPD). Ein solches müsse dem Landtag zur Sicherstellung eines umfassenden Verbraucherschutzes vorgelegt werden. Er warnte vor weiteren Klagen von Großbetrieben gegen KBLV-Bescheide mit der Folge möglicher Überwachungslücken. Rosi Steinberger (Grüne) erkannte weitere Schlupflöcher. Laut Gesetz müsse die KBLV auch Betriebe kontrollieren, für deren Überwachung „spezialisierte Fähigkeiten“ erforderlich seien, und zwar unabhängig von deren Größe. Wären dafür nun wieder die dafür fachlich und personell nicht ausgerüsteten Veterinärämter zuständig, fielen kleinere risikobehaftete Betriebe durchs Kontrollraster, meinte sie. Ähnliche Befürchtungen kamen von der AfD.

Dagegen erklärte Alexander Flierl (CSU), wenn es möglich sei, die Problematik mit einer Verordnung zu lösen, dann sei dies „sinnvoll und zielführend“, weil ein Gesetzgebungsverfahren zu viel Zeit in Anspruch nehmen würde. Ziel müsse sein, den Verbraucherschutz sofort und bestmöglich zu gewährleisten. Benno Zierer (Freie Wähler) nannte die Kritik der Opposition in der Sache haltlos und „rein politisch motiviert“. Dass Gesetze und Verordnungen aufgrund neuer Entwicklungen und als Folge der laufenden Rechtsprechung verändert oder präzisiert werden müssten, sei ein normaler Vorgang. (Jürgen Umlauft)

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