Landtag

12.02.2019

Straffreie Hetze

Der AfD-Abgeordnete Winhart muss wegen seiner abfälligen "Neger"-Äußerung kein Verfahren befürchten

Die Staatsanwaltschaft Traunstein ermittelt trotz abfälliger Aussagen über ausländische Pflegekräfte und Flüchtlinge nicht gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Andreas Winhart. Die Behörde habe mehrere Strafanzeigen gegen Winhart geprüft und kein Ermittlungsverfahren gegen den Politiker wegen Volksverhetzung eingeleitet, teilte ein Sprecher am Dienstag mit.

Es ging um Aussagen Winharts bei einer Wahlkampfveranstaltung am 30. September 2018 in Willing bei Bad Aibling. "Wenn mich in der Nachbarschaft ein Neger (...) anhustet, dann muss ich wissen, ist er krank oder ist er nicht krank", hatte Winhart gesagt. Wer in Zukunft nicht wolle, dass Albaner und Kosovaren als Pflegekräfte ins Haus kämen und dann die Bude ausräumten, müsse AfD wählen.

"Recht auf polemische Zuspitzung"

Bei der rechtlichen Bewertung sei nun die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit entscheidend. "Demnach genießen Äußerungen im politischen Meinungskampf besonderen Schutz. Insoweit besteht das Recht auf polemische Zuspitzung und zur bewussten Provokation", teilte die Behörde mit. "Die Aussagen in Bezug auf schwarzafrikanische Flüchtlinge stehen im Zusammenhang mit weiteren Äußerungen zur Gesundheitspolitik. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass sich Andreas Winhart für eine gesundheitspolitische Maßnahme aussprechen wollte."

Winhart entschuldigte sich Berichten zufolge für die Bezeichnung "Neger". Er stand zeitweise mit zwei anderen AfD-Abgeordneten im Fokus des Verfassungsschutzes. Die Beobachtung wurde aber beendet.
(dpa)

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