Landtag

29.10.2010

Streit um den besten Schutz vor Wiederholungstätern

Aktuelle Stunde zur Sicherungsverwahrung

Die CSU-Fraktion hat ihre Zustimmung zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung durch die Bundesregierung bekundet. Es sei ein Verdienst der CSU, dass dabei nach wie vor der Grundsatz „Opferschutz vor Täterschutz“ gelte, betonte der CSU-Rechtspolitiker Florian Herrmann in einer von seiner Fraktion beantragten Aktuellen Stunde. Herrmann bedauerte allerdings, dass es nicht gelungen sei, den Wegfall der nachträglichen Sicherungsverwahrung völlig zu verhindern.
Deren Abschaffung hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte angemahnt. Herrmann bezeichnete dieses Urteil als „schweren Rückschlag“. Wichtig sei, dass die Sicherungsverwahrung auch künftig nicht an der Schuld, sondern an der Gefährlichkeit von rückfallgefährdeten Wiederholungstätern orientiere.
Justizministerin Beate Merk (CSU) begrüßte den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Mit ihm sei es gelungen, in ein „dorniges Dickicht einen Weg zu schlagen“. Die Sicherungsverwahrung für potenziell auch nach ihrer Entlassung gefährliche Gewalt- und Sexualstraftäter sei eine Ultima Ratio, mit der man der Bevölkerung Sicherheit gebe, soweit dies rechtlich möglich sei. Der Verzicht auf die nachträgliche Sicherungsverwahrung für solche Straftäter, deren fortdauernde Gefährlichkeit sich erst während der Haft herausstelle, werde durch die Erweiterung der Möglichkeiten zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung schon bei der Verurteilung für die erste Tat kompensiert. Bei Altfällen, bei denen die neue Regelung noch nicht greife, sei durch Änderungen bei der Führungsaufsicht nach der Entlassung, die Erlaubnis zum Einsatz elektronischer Fußfesseln und das neue Therapiegesetz für psychisch gestörte Straftäter „das Menschenmögliche getan worden“, um das Sicherheitsbedürfnis der Bürger zu befriedigen.
Als „zunehmende Gefahr für die Innere Sicherheit in diesem Land“ bezeichnete der SPD-Abgeordnete Franz Schindler die schwarz-gelben Regierungsbündnisse in Berlin und München. Als Grund nannte er die beabsichtigte komplette Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Durch erweiterte Möglichkeiten zur Verhängung der Sicherungsverwahrung bereits im Strafprozess sei eine über das Ziel hinausschießende Ausweitung der Maßnahmeverhängung zu befürchten.


Unschuldig weggesperrt?


Florian Streibl (Freie Wähler) stellte die Verhältnismäßigkeit der Sicherungsverwahrung in Frage. Von zehn als gefährlich eingestuften Straftätern würden nur zwei rückfällig. Das bedeute, dass acht von zehn Betroffenen unschuldig weggesperrt würden.
Auch Christine Stahl (Grüne) bezweifelte, ob die Neuregelung mehr Effzienz bringen werde. „Ich warne davor, den Bürgern weismachen zu wollen, dass es so etwas gibt wie endgültige Sicherheit“, sagte Stahl. Sie sprach sich für verstärkte Prävention und verbesserte Therapiemöglichkeiten aus.
Andreas Fischer (FDP) würdigte, dass mit dem geplanten Gesetz der bisherige „Wildwuchs an Regelungen“ beseitigt werde. Das neue Gesetz sei ein gelungener Spagat zwischen Sicherheit und Rechtmäßigkeit. Jürgen Umlauft

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