Landtag

In Bayern Staatsdienern künftig nicht mehr erlaubt: Sichtbare Tattos und anderer Körperschmuck. (Foto: dpa)

20.04.2018

Tattoo-Verbot für Bayerns Beamte

Mehr Datenschutz, kostenlose Bahncards – aber keine Tattoos: Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung personalaktenrechtlicher Vorschriften im Detail

Am 25. Mai tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Dadurch sollen unter anderem die personenbezogenen Daten von Beschäftigten im öffentlichen Dienst besser geschützt werden. Über die Notwendigkeit einer entsprechenden Gesetzesänderung in Bayern herrschte im Ausschuss öffentlicher Dienst Konsens. Die Fraktionen stimmten geschlossen dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung personalaktenrechtlicher Vorschriften zu. Streit gab es aber über die in dem Gesetzespaket geplanten Änderungen weiterer dienstrechtlicher Regelungen.

Unumstritten war die Erhöhung des Mietkostenzuschusses für Richter und Beamte von 250 auf 300 Euro im Rahmen der Umzugskostenvergütung. Einig war sich der Ausschuss auch, pendelnden Beamten zukünftig die Bahncard 100 für die zweite Klasse zu erstatten. Das neue Gesetz sieht außerdem vor, allen Berufsanfängern die Wahl von Jugendausbilungsvertretern zu genehmigen. Bisher war dies auf das Höchstalter von 27 Jahren beschränkt. Ebenso soll nicht mehr nur die Habilitation, sondern auch die Promotion als Qualifikationzeit für den Ruhestand angerechnet werden. Des Weiteren sollen Hochschulen im Rahmen des Besoldungsgesetzes Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge gewährt werden, um Professoren leichter gewinnen und halten zu können. Einig waren sich die Fraktionen auch, dass künftig nicht nur der Präsident, sondern auch der Vizepräsident der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern durch die Staatsregierung ernannt wird.

Teilzeit? Nur wenn keine dienstlichen Belange dagegen sprechen

Nur zähneknirschend stimmten die Freien Wähler beim Thema Teilzeit zu. Zukünftig soll es Beamten erlaubt werden, ihren Vorbereitungsdienst in Teilzeitausbildung zu absolvieren – sofern keine dienstlichen Belange dagegen sprechen. „Wir sind erst zufrieden, wenn es ein Recht auf Teilzeit gibt“, sagte Eva Gottstein (FW). Die Grünen enthielten sich bei der Abstimmung zum Thema äußeres Erscheinungsbild von Beamten. Der CSU-Gesetzentwurf sieht vor, dass Beamte keine sichtbaren Tätowierungen haben oder auffälligen Körperschmuck tragen dürfen. „Das ist Diskriminierung“, kritisierte Markus Ganserer (Grüne). Die SPD-Fraktion scheiterte mit ihrem Änderungsantrag, die Karenzzeit für einen Wechsel in die Wirtschaft für Beamte der höheren Qualifikationsebenen auszuweiten. Und mit dem Änderungsantrag, die Wartezeit bis zum Anspruch auf ein Ruhegehalt für Teilzeitbeschäftigte analog zum Bund zu reduzieren. Letzterer wurde gegen die Stimmen der Opposition durch die CSU-Mehrheit abgelehnt.

Das Gesetzespaket soll jetzt im Schnellverfahren beraten werden, wie der frischgewählte ÖD-Ausschusschef Wolfgang Fackler (CSU) erklärte. Er folgt auf Tobias Reiß, der zum parlamentarischen Geschäftsführer der CSU ernannt wurde. In Kraft treten soll das Gesetz bereits im Mai. (David Lohmann)

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