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Viele bayerische Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden hätten vom überwiegenden Teil der Verdachtsmeldungen wohl noch nicht einmal Kenntnis, vermuten die Freien Wähler. (Foto: Patrick Pleul/dpa)

10.01.2019

Tausende Geldwäsche-Meldungen noch nicht bearbeitet

Fast 4000 Verdachtsmeldungen zu Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung liegen unbearbeitet in bayerischen Amtsstuben – die älteste Meldung stammt vom Dezember 2015. Bundesweit ist der Bearbeitungsrückstand auf 31 000 Fälle angewachsen

Medieninformationen zufolge werden Geldwäsche-Verdachtsmeldungen bei der Financial Intelligence Unit (FIU) nur unzureichend und mit erheblicher zeitlicher Verzögerung bearbeitet. Die Behörde sammelt und wertet Meldungen aus, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stehen könnten. Seit der Reform des Geldwäschegesetzes 2017 ist die FIU bei der Generaldirektion Zoll und nicht mehr beim Bundeskriminalamt angesiedelt – mit fatalen Folgen.

„Seit diesem Übergang am 26. Juni 2017 sind laut dem Artikel von 29 000 eingegangenen Verdachtsanzeigen 24 000 in der Bearbeitung zurückgestellt worden“, schreibt Florian Streibl (Freie Wähler) in seiner Anfrage. Mittlerweile sei der Bearbeitungsrückstand auf 31 000 Fälle angewachsen.

Viele bayerische Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden hätten vom überwiegenden Teil wohl noch nicht einmal Kenntnis, vermutet der Abgeordnete. Für Streibl ist daher die effektive Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland nicht mehr gewährleistet. Er wollte in seiner Anfrage von der Staatsregierung wissen, wie viele der nicht bearbeiteten Meldungen Bayern betreffen.

Freie Wähler: Effektive Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht mehr gewährleistet

Das Innenministerium schreibt in seiner Antwort, beim FIU seien seit 26. Juni 2017 51 760 Geldwäscheverdachtsmeldungen eingegangen. 13 380 davon seien an andere Behörden weitergeleitet worden, bei 9207 seien sogenannte Abstandnahmen erfolgt und 29 173 derzeit bei der FIU in Bearbeitung. Wie viele nicht bearbeitete Meldungen Bayern betreffen, kann das Ministerium nicht sagen. „Die Verdachtsmeldungen gehen ausschließlich bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ein“, heißt es in der Antwort. Entsprechend lägen der Staatsregierung keine Informationen vor.

Laut bayerischem Landeskriminalamt (BLKA) sind mit Stand vom Juli 2018 insgesamt 3679 Verdachtsmeldungen noch nicht abschließend bearbeitet. Sie reichen für die Polizei bis in den Februar 2016, für den Zoll bis Dezember 2015 zurück. Damit Straftaten durch den Rückstand bei der Bearbeitung nicht verjähren, werden laut Ressort von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) vom BLKA „dringlich zu behandelnde Vorgänge priorisiert in den Abarbeitungsprozess überführt“.

Außerdem arbeite das BLKA im Rahmen der Bund-Länder-Gremienarbeit gemeinsam mit der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe und anderen Landeskriminalämtern stets an einer Verbesserung der Zusammenarbeit. Weitere konkrete Maßnahmen, um die Geldwäschebekämpfung zu verbessern, sind nicht geplant. Geschäftsprozessoptimierungen würden „konsequent wahrgenommen“, heißt es lediglich schwammig. Geplant ist aber, zusätzliche Stellen bei der bayerischen Polizei zu schaffen. „Von diesem Personalaufwuchs wird selbstverständlich auch das BLKA profitieren, das die internen Organisationseinheiten belastungsorientiert mit Personal verstärken wird“, heißt es in der Antwort. (David Lohmann)

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