Landtag

Insgesamt 88 Personen tragen in Deutschland derzeit eine elektronische Fußfessel. (Foto: dpa)

03.11.2017

Terrorabwehr oder Sicherheitsplacebo?

Als erstes Bundesland hat Bayern die elektronische Fußfessel für „Gefährder“ eingeführt – die Grünen wollten jetzt wissen, was das bringen soll

Ende Juli führte Bayern gegen die Stimmen der Landtagsopposition als erstes Bundesland die elektronische Fußfessel für Gefährder ein. Klar gegen das Gesetz sprach sich damals Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze aus. Tatsächlich räumte selbst Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) ein, dass die Fußfessel „nicht die allein selig machende Lösung in der Terrorabwehr ist“. Schulze wollte daher wissen, welche Vorteile für die Gefahrenabwehr sich die Staatsregierung von der elektronischen Überwachung erhofft.

Seit 2011 kam die Fußfessel in Bayern laut Innenministerium bisher in lediglich 63 Fällen zum Einsatz – über die Hälfte davon wurden in den Jahren 2011 bis 2012 angeordnet. 2016 wurden nur neun sogenannte Führungsaufsichtsbeschlüsse getroffen. Alle aus der Haft entlassenen Straftäter waren Männer, die meisten im Alter zwischen 29 und 43 Jahren. 20 wurden bei der Beantwortung der Anfrage noch überwacht – zehn wegen Sexualdelikten, neun wegen Gewaltstraftaten und einer wegen Brandstiftung. Die Kosten dafür betrugen laut Ministerium 2016 rund 537 000 Euro.

Überwacht werden die Straftäter von der Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder (GÜL). Sie hat seit 2011 in Bayern 4136 sogenannte Ereignismeldungen registriert, beispielsweise in Regionen mit mangelnder GPS-Abdeckung. Allerdings habe lediglich in 194 Fällen (4,7 Prozent) die Polizei eingeschaltet werden müssen. Wie lange es bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte durchschnittlich gedauert hat, weiß das Ministerium mangels Statistik nicht. Gleiches gilt für die Anzahl der Fehlalarme. „In der Regel“ könne dies aber vor der Benachrichtigung der Polizei geklärt werden.

Ob durch die Fußfessel Straftaten verhindert wurden, kann das Ressort von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nicht mit Sicherheit sagen. Sie sei kein Ersatz für Observation oder Ingewahrsamnahme. „Es ist jedoch festzustellen, dass einschlägige neuerliche Straftaten von Probanden gegen Leib, Leben, körperliche Unversehrtheit oder sexuelle Selbstbestimmung bislang äußerst selten waren“, heißt es in der Antwort. Bisher sei es laut Justizministerium nur in drei Fällen zu Rückfalltaten gekommen. Die Staatsregierung hält die Live-Beobachtung daher für eine gute Idee – insbesondere für Extremisten.

"Massiver Eingriff ins Persönlichkeitsrecht"

Die rein präventive Fußfessel für sogenannte Gefährder ist ein Novum. Durch sie kann laut Innenministerium der Aktionsradius von möglichen Extremisten eingeschränkt und dadurch einem terroristischen Angriff, einer fortschreitenden Radikalisierung oder kriminellen Vernetzung entgegengewirkt werden. Seit August wurden in Bayern zwei islamistischen Gefährdern elektronische Fußfesseln angelegt. Andere Bundesländer sind hingegen deutlich zurückhaltender (siehe Infokasten).

Der bayerische Richterverein kritisiert, dass durch die präventive Überwachung ein Bewegtbild von Menschen erstellt wird, die noch gar keine Straftat begangen haben – das sei ein massiver Eingriff ins Persönlichkeitsrecht. Das Ministerium verweist in der Anfrage darauf, dass neben der Fußfessel und einem Mobiltelefon auch eine sogenannte Home-Unit verteilt wird. Solange sich die Person innerhalb eines bestimmten Radius des Zuhauses befindet, findet keine Überwachung in der eigenen Wohnung statt.

Die Frage der Fraktionschefin, ob durch die Überwachung weltweit bereits ein Terroranschlag verhindert werden konnte, lässt das Herrmann-Ressort unbeantwortet. Schulze bezweifelt, dass speziell Selbstmordattentäter sich durch die Fußfessel von einem Anschlag abhalten lassen würden und spricht sich stattdessen für Live-Observierungen aus. Der Tracker sei nichts weiter als ein „Sicherheitsplacebo“. (David Lohmann)

INFO: Fußfessel
Seit 2011 können aus der Haft entlassene Täter mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden.

Anzahl: Bundesweit werden aktuell 86 Straftäter überwacht – Tendenz laut Gemeinsamer Überwachungsstelle der Länder rückläufig.

Tracker: Genutzt werden Geräte des Unternehmens 3M. Dabei werden die Geopositionsdaten durch den Einsatz von GPS-Technik erfasst. Ergänzend erfolgt eine LBS-Ortung über das Mobilfunknetz, sollte das GPS-Signal gestört sein.

BKA-Gesetz: Nach dem Lkw-Attentat in Berlin einigte sich die Bundesregierung darauf, islamistische Gefährder künftig mit einer elektronischen Fußfessel zu überwachen. Am 27. April passierte das Gesetz den Bundestag, seit 9. Juni ist es in Kraft.

Islamistische Gefährder: Die Behörden zählen 705 islamistische Gefährder und 428 sogenannte relevante Personen aus dem islamistischen Spektrum. Mit Fußfessel überwacht werden davon zwei – in Bayern.

Bundesländer: Zwar hatten zu Beginn des Jahres fast alle Landesregierungen vor, ein Gesetz zur Fußfessel-Überwachung zu erlassen. Umgesetzt wurde das Vorhaben aber bisher nur im Freistaat. In Berlin wird das Gesetz inzwischen von der neuen Landesregierung sogar gänzlich in Frage gestellt.

Kritiker: Die Gewerkschaft der Polizei hält Fußfesseln nur bei Pädophilen oder Stalkern, die bestimmte Zonen nicht betreten sollen, für sinnvoll. Der Landesbezirk Bayern hält die Definition, wer ein Gefährder ist, für extrem schwierig. (loh)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

BR Player
Bayerischer Landtag
Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.