Landtag

Während der „Earth Hour“, einer weltweiten Klima- und Umweltschutzaktion, waren die Münchner Frauenkirche und das Rathaus unbeleuchtet zu sehen. (Foto: dpa/Matthias Balk)

16.09.2021

Trotz Verbot: Kommunen bestrahlen den Nachthimmel

Mit dem Volksbegehren Artenschutz wurde der Himmel wieder der Nacht und den Tieren zurückzugeben. Trotzdem werden bayernweit über 300 Gebäude der öffentlichen Hand nachts beleuchtet, obwohl das Bayerische Immissionsschutzgesetz dies eindeutig untersagt

Lichtverschmutzung ist eines der größten Probleme für die Ökologie in der Nacht in Städten, Dörfern und Industriegebieten. Das künstliche Licht erhellt den Nachthimmel, wodurch der natürliche Tag-Nacht-Rhythmus von Menschen, Tieren und Pflanzen durcheinandergerät. Besonders nachtaktive Insekten werden dabei orientierungslos und sterben massenweise. „Mit dem erfolgreichen Volksbegehren Artenschutz haben sich die Bürger*innen dafür starkgemacht, den Himmel wieder der Nacht und den Tieren zurückzugeben“, erklärt Christian Hierneis (Grüne). Vor zwei Jahren hat die Staatsregierung das Volksbegehren angenommen und das Thema Lichtverschmutzung in die Gesetze übernommen. Der Abgeordnete wollte daher wissen, welche Maßnahmen seitdem umgesetzt wurden.

Das Umweltministerium schreibt in seiner Antwort, bayernweit würden weiterhin 317 Gebäude der öffentlichen Hand zwischen 23 Uhr und der Morgendämmerung beleuchtet, obwohl das Bayerische Immissionsschutzgesetz (BayImSchG) dies eindeutig untersagt. Die meisten davon stehen in Traunstein (20), Forchheim (20), Oberallgäu (19), Pfaffenhofen an der Ilm (18) und Passau (16). „Die Kommunen wurden von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden auf die Einhaltung des BayImSchG hingewiesen, sodass ein weiterer Rückgang zu erwarten ist“, versichert das Ministerium. Bei vielen Städten und Gemeinden sei die Gebäudebeleuchtung an die Straßenbeleuchtung gekoppelt, weshalb noch technische Umrüstungsmaßnahmen umgesetzt werden müssten.

45 Himmelsstrahler stören Nacht für Nacht die Insektenwelt

Aber auch Himmelsstrahler, die nach dem bayerischen Naturschutzgesetz verboten und einfach abzustellen sind, werden laut dem Haus von Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) weiterhin eingesetzt: In Bayern stören 45 Himmelsstrahler Nacht für Nacht die Insektenwelt – davon allein 33 im Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Immerhin wurden in den letzten zwei Jahren 16 „beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlagen“ im Außenbereich entfernt. Wie viele es insgesamt gibt, kann das Ministerium nicht sagen. Insgesamt gab es in sechs Gemeinden Ausnahmegenehmigungen für Gewerbebetriebe. Weitere Unterstützungsmaßnahmen über den Leitfaden hinaus sei für Kommunen nicht geplant.

„Kommunen brauchen mehr Unterstützung, um die Lichtverschmutzung effektiv eindämmen zu können“, unterstreicht der Abgeordnete Hierneis: Leitfäden seien ja ganz nett, verschwänden aber schnell in der Schublade. „Stattdessen brauchen die Kommunen eine effektive Unterstützung durch eine passgenaue Beratung vor Ort.“ Der Abgeordnete fordert, dass die öffentliche Hand bei der Eindämmung der Lichtverschmutzung mit gutem Beispiel vorangehen muss. Dass nach zwei Jahren immer noch über 300 Gebäude nachts beleuchtet werden, ist für Hierneis ein Zeichen, dass die Staatsregierung das Volksbegehren im Hinblick auf die Eindämmung der Lichtverschmutzung nicht ernst nimmt.  (David Lohmann)

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