Landtag

Er soll 27 000 Euro Strafe zahlen. Die Richterin ging damit sogar über die Forderung der Anklage hinaus. (Foto: dpa)

25.02.2014

Verwandtenaffäre: Güller wegen Betrugs verurteilt

Der SPD-Landtagsabgeordnete soll 27 000 Euro Strafe zahlen, weil er seinen Stiefsohn auf Landtagskosten beschäftigt hat.

Der SPD-Abgeordnete Harald Güller ist im Zusammenhang mit Verwandtenaffäre wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 150 Euro verurteilt worden, das sind 27 000 Euro. Die Amtsrichterin Ines Tauscher ging damit sogar über die Forderung der Anklage hinaus. Güller, der selbst Jurist ist, habe
vorsätzlich gehandelt, argumentierte sie. Die Staatsanwaltschaft hatte 150 Tagessätze verlangt; die Verteidigung 60 Tagessätze. Strafen über 90 Tagessätzen werden ins Führungszeugnis eingetragen. Ob Güller in Berufung geht, war zunächst offen.

Weder Richterin noch Staatsanwalt glaubten Güller

Der Parlamentarier hatte den Sohn seiner Frau aus erster Ehe im Jahr 2009 für zwei Monate beschäftigt und 7500 Euro für Gehalt und Sozialversicherungsbeiträge aus der Landtagskasse gezahlt. Die Beschäftigung eigener Kinder oder Stiefkinder auf Staatskosten war Abgeordneten aber seit 2000 verboten. Güller argumentierte, ihm sei nicht klar gewesen, dass sein Stiefsohn ein Schwager ersten Grades sei. Weder die Richterin noch der Staatsanwalt glaubten ihm jedoch.Der Abgeordnete hatte im Landtagsamt angegeben, mit dem Stiefsohn nicht verwandt und nicht verschwägert zu sein. Derartige Fragen seien aber zentrale Bestandteile der Juristenausbildung, sagte Tauscher. "Dass Sie das gänzlich vergessen haben, glaube ich Ihnen nicht." Als Abgeordneter habe er zudem selbst an den Regelungen zur Beschäftigung von Verwandten mitgewirkt. "Wenn Sie denn das Gesetz nicht verstanden haben, wer denn dann? Das ist ein sehr, sehr einfaches Gesetz." Tauscher warf Güller zudem vor, die Tat in seinem Amt als Landtagsabgeordneter begangen zu haben - mit Steuergeldern, die ihm als Vorschuss für Aufwendungen gewährt wurden. 7500 Euro sei "für den Durchschnittsbürger eine Stange Geld". "Sie haben das Vertrauen der Bevölkerung erheblich missbraucht", sagte Tauscher. "Durch solche Taten wird bei der Bevölkerung der Eindruck erweckt, dass man sich bedient."
Zu Güllers Gunsten wertete die Richterin, dass er sich 2013 sofort um Wiedergutmachung und um vollständige Aufklärung bemüht und das Geld zurückgezahlt habe. Sie glaube ihm auch, dass es ihm leidtue.
Güller selbst räumte Versäumnisse ein. "Ich habe mir leider keinen Gedanken darüber gemacht, dass ein Stiefsohn, den ich nicht adoptiert habe, ein Schwager ersten Grades ist. Das mag ein Fehler gewesen sein", sagte Güller. "Mir ist zu keiner Sekunde bewusst gewesen, dass er mein Schwager sein könnte. Im Nachhinein ist man immer schlauer. Im Nachhinein würde ich die Zeit lieber zurückdrehen."

Unkenntnis schützt nicht vor Strafe

Unkenntnis eines Verbots schützt nicht vor Strafe, kann aber zu einer milderen Strafe führen, weil die Tat nicht vorsätzlich war. Güller hatte wegen der Sache bereits einen Strafbefehl erhalten, diesen aber nicht akzeptiert. Deshalb kam es jetzt zum Prozess. Bei der Verwandtenaffäre ging es um Dutzende Parlamentarier, die jahrelang von einer Altfallregelung im Abgeordnetenrecht Gebrauch gemacht und Ehefrauen oder Kinder als Mitarbeiter auf Kosten des Landtags beschäftigt hatten. Güller war der einzige, der tatsächlich gegen die bereits geltenden einschlägigen Gesetze verstoßen hatte.
Noch nicht abgeschlossen sind die Ermittlungen der Augsburger Staatsanwaltschaft im Fall des früheren CSU-Fraktionschefs Georg Schmid. Er steht unter Verdacht, seine Frau jahrelang als Scheinselbstständige beschäftigt zu haben. (dpa)

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