Landtag

Genutzt werden die Corona-Gästelistedaten bisher vor allem von der Polizei. (Foto: dpa/Xamax)

20.11.2020

Was bringen die Corona-Gästelisten?

Die Gastro-Kontaktdaten nutzt die bayerische Polizei für ihre Ermittlungen. Ob sie auch bei der Nachverfolgung von Infektionsketten helfen, weiß das Gesundheitsministerium nicht

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) war vor dem neuerlichen Lockdown in einem Berliner Restaurant beim Essen. Drei Tage später wurde er corona-positiv getestet. Spahn informierte zwar sein Umfeld, nicht aber das Restaurant. Andere Gäste erfuhren so nicht, dass sie mit einem Corona-Infizierten gespeist hatten. Da stellt sich die Frage, warum Restaurantgäste persönliche Daten angeben müssen, wenn sie im Ernstfall gar nicht benachrichtigt werden. Ist die Situation in Bayern besser?

Auch die Staatsregierung weiß nicht, wie oft die Listen mit den Gästedaten genutzt werden, um Infektionsketten nachzuverfolgen beziehungsweise Menschen zu warnen, wenn sie sich bei einem Essen womöglich mit Corona infiziert haben. „In wie vielen Fällen [...] auch auf Gästelisten zurückgegriffen wurde, ist dem Gesundheitsministerium nicht bekannt“, heißt es in der Antwort auf eine Anfrage von FDP-Fraktionschef Martin Hagen. Auf eine differenzierte Abfrage der Gesundheitsämter sei aufgrund der pandemiebedingt hohen Arbeitsbelastung der Gesundheitsverwaltung verzichtet worden.

Warum müssen Restaurantgäste persönliche Daten angeben, wenn sie im Ernstfall gar nicht benachrichtigt werden?

Entsprechend konnte das Haus von Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) ebenfalls nicht die Fragen beantworten, wie viele Kontaktpersonen über die Listen bereits ermittelt werden konnten und wie viele daraufhin positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Bekannt ist hingegen, das geht aus einer älteren Anfrage von FDP-Mann Hagen hervor, dass die bayerische Polizei die Gästelistedaten für Ermittlungen im Bereich von Drogenkriminalität, Eigentumsdelikten und Gefahrenabwehr nutzt. Bis September waren 24 Zugriffe bekannt. (David Lohmann)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

BR Player
Bayerischer Landtag
Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.