Landtag

Mit sechs Millionen Gästen zählt das Oktoberfest eindeutig zu einer Großveranstaltung und muss daher heuer ausfallen. Aber was ist mit kleineren Volksfesten und Open-Air-Events? (Foto: dpa/Peter Kneffel)

10.07.2020

Was ist eine "Großveranstaltung"? Bayern bleibt vage

Grüne: Die Staatsregierung verweigert die Auskunft und schiebt die Verantwortung auf die Kommunen ab

Private Veranstaltungen, Hochzeiten, Geburtstagsfeiern und Partys zum Schulabschluss können seit dieser Woche mit doppelt so vielen Teilnehmern stattfinden wie bisher. In geschlossenen Räumen dürfen sich also bis zu 100, im Freien bis zu 200 Personen aufhalten. Auch Parteiversammlungen können in dieser Größenordnung stattfinden. Sogenannte Großveranstaltungen bleiben aber bis 31. Oktober verboten. Das trifft insbesondere Gastronomen und Kulturschaffende, die zum Beispiel kleine Volksfeste oder Open Airs veranstalten wollen. Tessa Ganserer und Sanne Kurz (beide Grüne) wollten daher in einer Anfrage wissen, wie die Staatsregierung eine „Großveranstaltung“ definiert.

Das Gesundheitsministerium schreibt in seiner Antwort, das Großveranstaltungsverbot beruhe auf „politischen Abstimmungen“ zwischen dem Bund und den Ländern und sei eine „politische Einschätzung“ auf der Grundlage der aktuellen Lage. „Eine rechtliche Regelung dazu für den Freistaat Bayern besteht bisher nicht und wird erst zu gegebener Zeit erfolgen.“

Das Verbot von Großveranstaltungen begründet das Haus der bayerischen Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) mit der verstärkten Ansteckungsgefahr und erschwerten Rückverfolgung bei Veranstaltungen. Ausnahmen seien aber möglich, wenn dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar sei.

Grüne: "Industry-first-Politik der Söder-Regierung"

Die Entscheidung darüber treffen die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden – in eigener Zuständigkeit. Das heißt, sie hätten im Falle eines Corona-Ausbruchs den Schwarzen Peter. „Landesweit einheitliche rechtliche Vorgaben bestehen wegen der Vielfalt der möglichen Fallgestaltungen und Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls nicht“, begründet das Gesundheitsministerium die Entscheidung.

Die Grünen-Abgeordneten Ganserer und Kurz lässt die Antwort ratlos zurück. Anscheinend wolle die Staatsregierung die Auskunft darüber verweigern, was unter einer Großveranstaltung zu verstehen ist, und die Verantwortung auf die Kommunen abschieben, mutmaßen sie. „Diese brauchen aber verlässliche Rahmenbedingungen, damit sie ihre Entscheidungsspielräume gut nutzen können.“

Besonders ärgert die Grünen, dass ab 1. September in Bayern wieder Messen und Kongresse veranstaltet werden dürfen, Kulturveranstaltungen aber weiterhin am „seidenen Faden der verbotenen Großveranstaltung“ hängen. „Es muss endlich Schluss sein mit der Industry-first-Politik der Söder-Regierung.“

Andere Bundesländer haben längst eine feste, rechtsverbindliche Personenzahl als Definition einer Großveranstaltung erlassen – in Berlin sind es beispielsweise Events mit mehr als 5000, in Nordrhein-Westfalen mit mehr als 100 000 Menschen. (David Lohmann)

Kommentare (1)

  1. voa zua am 16.07.2020
    Die Kommunen sind sehr wohl in der Lage vorhandene Ermessensspielräume auszunutzen. Jede wie von Grün geforderte Vorgabe von Oben schränkt diese ein. Daher ist der Weg der Landesregierung richtig. Punkt!
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