Landtag

Gustl Mollath musste wegen eines fehlerhaften Gutachtens zu Unrecht sieben Jahre lang in die Psychiatrie. Ein Einzelfall? (Foto: dpa)

10.04.2015

Was sind die Expertisen der Justiz wert?

Schriftliche Anfrage der SPD: Ein Viertel aller Gutachter bekommt vom Gericht eine Tendenz signalisiert – das Justizministerium sieht dennoch keinen Reformbedarf

Gustl Mollath gehört zu den prominentesten Opfern bayerischer Gerichtsgutachter. Der Nürnberger wurde infolge eines psychiatrischen Gutachtens als „für die Allgemeinheit gefährlich“ eingestuft und sieben Jahre in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Vergangenes Jahr erst wurde festgestellt, dass die Einweisung unrechtmäßig war. Und Mollath ist wohl kein Einzelfall. Bei einer Befragung von Gutachtern durch die Münchner Ludwig-Maximilians-Universität (siehe Infokasten) gab etwa ein Viertel an, beim Gutachtenauftrag durch das Gericht eine Tendenz signalisiert bekommen zu haben. Herbert Kränzlein (SPD) wollte daher von der Staatsregierung wissen, inwieweit Gutachten tatsächlich objektiv, unabhängig und neutral sind.

Das Justizministerium schreibt in seiner Antwort, in Bayern gebe es 52 Gerichtsgutachter der bayerischen Landesärztekammer und 35 Inhaber des Zertifikats „Forenische Psychiatrie“ der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN). Darüber hinaus seien weitere Sachverständige im forensischen Bereich für die Gerichte und Staatsanwaltschaften tätig. Allerdings: „Entsprechende Zahlen liegen dem Justizministerium nicht vor.“ Mit der Abhängigkeit von Gutachtern von Gerichten hat sich die bayerische Justiz trotzdem bisher noch nie beschäftigt: „Die Thematik stand auf der Tagesordnung keiner der beiden Tagungen der Justizministerkonferenz“, so das Ressort von Winfried Bausback (CSU). Es sei auch kein Beschluss gefasst worden, eine entsprechende Studie in Auftrag zu geben.

Eine regelmäßige Überprüfung der fachlichen Eignung hält das Ministerium ebenso für unnötig. Zwar erfolge weder eine systematische Überprüfung, noch sei die gutachterliche Betätigung von einer Zulassung durch die Landesärztekammer abhängig. Aber: „Nach der Weiterbildungsverordnung für die Ärzte Bayerns ist die ärztliche Begutachtung integraler Bestandteil jeder ärztlichen Weiterbildung und damit auch der ärztlichen Tätigkeit als solcher.“ Zudem würden für Gutachter die einschlägigen Pflichten der ärztlichen Berufsordnung gelten – zum Beispiel der Paragraph 25 „Ärztliche Gutachten und Zeugnisse“.

Aus Sicht des Justizministeriums gibt es zukünftig keinen Grund, an der bisherigen Praxis etwas zu ändern. „Für die Schaffung einer Rechtsgrundlage besteht keine Notwendigkeit“, betont ein Sprecher von Bausback. Eine solche Regelung könnte sich nicht auf die Überprüfung von forensisch tätigen Sachverständigen beschränken, sondern müsste alle Ärzte umfassen. „Eine flächendeckende Überprüfung wäre bei mehr als 50 000 Ärzten in Bayern mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht zu leisten.“ Immerhin will die DGPPN das Zertifikat zukünftig nur noch für die Dauer von fünf Jahren vergeben und eine Verlängerung an die Teilnahme an Gutachtenintervisionsgruppen knüpfen.

Eine Regeländerung bei der Bestellung von Gerichtsgutachtern hält das Bausback-Ressort ebenfalls für „problematisch“. Bislang liegt die Auswahl des Sachverständigen im gerichtlichen Verfahren im „pflichtgemäßen Ermessen“ des Gerichts. Kriterien sind lediglich die fachliche Spezialisierung, die zu erwartende Qualität und eine zügige Erstellung. „Ein Losverfahren würde die Spezifika des Einzelfalls nicht ausreichend berücksichtigen und in die richterliche Unabhängigkeit eingreifen.“ Die Vergabe der Gutachtenaufträge durch eine zentrale Stelle würde darüber hinaus „nicht unerhebliche“ zeitliche Verzögerung mit sich bringen. Außerdem sei es den Verfahrensbeteiligten im konkreten Fall stets möglich, eigene Vorschläge zur Bestellung eines geeigneten Sachverständigen zu machen oder Bedenken gegen den bestellten Gutachter zu erheben. Gustl Mollath wurde allerdings 2006 in die Psychiatrie eingewiesen, ohne überhaupt richtig mit dem Gutachter gesprochen zu haben. (David Lohmann)

INFO: Ergebnisse der LMU-Gutachterbefragung Aus der Vorabpublikation der Dissertationsschrift von Benedikt Jordan von der Medizinischen Fakultät der Universität München geht hervor, dass Sachverständige ihre Gutachten längst nicht so unbeeinflusst und neutral erstellen wie angenommen.

Bei der Befragung von rund 250 Gutachtern aus Bayern gab fast jeder Vierte an, bei einem von einem Gericht in Auftrag gegebenen Gutachten in Einzelfällen eine Tendenz signalisiert bekommen zu haben – bei psychologischen Gutachtern war es fast jeder Zweite. 1,4 Prozent antworteten sogar, „häufig“ eine Tendenz vorgegeben bekommen zu haben.

Hinzu kommt eine wirtschaftliche Abhängigkeit: Unter den Gutachtern, die in Einzelfällen oder häufig eine Tendenz signalisiert bekommen haben, beziehen 40,7 Prozent über 50 Prozent ihrer Einnahmen aus gutachterlichen Tätigkeiten. Dieser Wert ist mit 61,1 bei psychologischen Gutachtern am höchsten. Insgesamt machen die Einnahmen aus Gutachtertätigkeiten bei 22,6 Prozent mehr als 50 Prozent der Gesamteinnahmen aus.

Ein knappes Drittel der Sachverständigen hat zudem schon von Kollegen gehört, dass vom Gericht eine Vorgabe für das Gutachten gegeben wurde. 1,8 Prozent haben das sogar schon „häufig“ mitbekommen.

Doktorand Jordan schreibt in seinem Fazit: „Der Gesetzgeber ist gefordert, für die Unabhängigkeit und Neutralität des Gutachterwesens Sorge zu tragen, damit das Vertrauen in das Gutachterwesen und in die Funktionsfähigkeit unseres Rechtssystems erhalten bleibt.“ (LOH)

Kommentare (1)

  1. Bernd am 10.04.2015
    Damit ist die Freilassung von 1/4 Insassen einklagbar!
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