Landtag

Wegen Geld- und Personalmangel werden Leichen bisher immer nur einmal begutachtet. (Foto: dpa/Wüstneck)

06.03.2020

Werden Morde bei der Leichenschau erkannt?

Ob jeder Tötungsdelikt erkannt wird, kann die Staatsregierung nicht mit Sicherheit sagen. Es fehlt an Geld und Personal. Immerhin eine kleine Reform soll es jetzt aber geben

Wenn ein Mensch aus ungeklärten Gründen stirbt, muss der Arzt bei der Leichenschau gleich die Polizei verständigen und ihr die Todesbescheinigung mit dem nicht vertraulichen Teil zuleiten. „Die Polizei hat den Todesfall oder das Auffinden der Leiche und die dabei getroffenen Feststellungen unverzüglich der Staatsanwaltschaft anzuzeigen“, erklärt Ruth Müller (SPD). Die Abgeordnete fragte bei der Staatsregierung nach, wie häufig das in den letzten Jahren passiert ist.

Laut Gesundheitsministerium liegen dazu keine Daten vor. Abfragen bei den einzelnen Gesundheitsämtern hätten aber ergeben, dass zum Beispiel in München in den letzten Jahren in zehn Prozent der Fälle „Ungeklärte Todesart“ und in sieben Prozent „Nicht natürliche Todesart“ angegeben wurde. Wie viele davon sich nachträglich als Todesfälle durch Fremdeinwirkung herausstellten, ist nicht bekannt. Im Nürnberger Land gab es seit 2014 genau 99 ungeklärte Todesarten, die sich alle als nicht natürliche Todesart entpuppten.

Bei der Feuerbestattung soll es verpflichtend eine zweite Leichenschau geben

Ob bei der Leichenschau ein Tötungsdelikt auch wirklich als solches erkannt wird, kann das Haus von Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) nicht mit Sicherheit sagen. Die Aufdeckung hänge von einer Vielzahl von Faktoren und Umständen ab. „Untersuchungen dazu, wie häufig bei der derzeitigen Ausgestaltung der ärztlichen Leichenschau ein spurenarmes Tötungsdelikt erkannt wird, existieren nicht.“

SDP-Abgeordnete Müller fordert daher eine Reform der Leichenschau, konkret die Einführung einer zweiten Leichenschau durch einen Amtsarzt oder einen Gerichtsmediziner. Das Gesundheitsministerium findet die Idee gut, die Kapazitäten bei 135 000 Verstorbenen pro Jahr reichten dafür aber leider aus personellen und finanziellen Gründen nicht aus.

Künftig plant die Staatsregierung aber, zumindest bei der Feuerbestattung eine zweite Leichenschau durch einen im Bereich der Leichenschau spezialisierten Arzt im Krematorium vorzuschreiben. Im Gegensatz zu Erdbestattungen könne der Leichnam, sofern sich nachträglich der Verdacht eines Tötungsdelikts ergibt, nicht mehr exhumiert und als Beweismittel herangezogen werden. (David Lohmann)

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