Landtag

Der Landtag steht im Kampf gegen das Coronavirus an der Seite der Staatsregierung. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

27.03.2020

Mehr Rechte im Kampf gegen Covid-19

In der Corona-Krise ist der Landtag geschlossen wie nie: Das Parlament erlaubt der Staatsregierung, leichter medizinisches Material zu beschlagnahmen und direkt auf medizinisches sowie pflegerisches Personal zuzugreifen

Der Landtag hat im Eilverfahren das bayerische Infektionsschutzgesetz verabschiedet. Es tritt an diesem Freitag in Kraft. Für den mit Vorschlägen aus allen Fraktionen veränderten Entwurf der Staatsregierung stimmten bis auf den fraktionslosen Markus Plenk alle anwesenden Parlamentarier. Das Gesetz gibt der Staatsregierung und staatlichen Stellen im Falle eines Gesundheitsnotstands weitreichende Befugnisse zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Dies gilt für die Materialbeschaffung genauso wie für die Rekrutierung zusätzlichen Personals. Das Gesetz ist vorerst bis zum Jahresende befristet.

In der Zeit eines von der Staatsregierung ausgerufenen Gesundheitsnotstandes können Behörden dringend benötigtes medizinisches, pflegerisches oder sanitäres Material beschlagnahmen. Die Materialien werden dabei nicht enteignet, sondern müssen zum regulären, vor der Krise üblichen Verkaufspreis an den Staat abgegeben werden. Betriebe, die zur Herstellung des Materials in der Lage sind, können zu dessen Produktion angewiesen werden. Wer benötigte Materialien über den Eigenbedarf hinaus besitzt, muss dies unverzüglich den Behörden melden. Zuwiderhandlungen können mit einem Ordnungsgeld von bis zu 500 000 Euro geahndet werden.

Zur Sicherung der Personalkapazitäten im Gesundheitswesen verpflichtet das Gesetz Feuerwehren und andere Hilfsorganisationen dazu, Listen mit Mitgliedern zu erstellen, die über medizinische oder pflegerische Kenntnisse verfügen. Ausgenommen sind das Bayerische Rote Kreuz und andere Rettungsdienste, die auch im Krisenfall uneingeschränkten Zugriff auf ihr Personal behalten sollen. Die Ärztekammern können angewiesen werden, die Kontaktdaten von aktiven, aber auch im Ruhestand befindlichen Kollegen mitzuteilen. Ergänzend können auch Bürger dienstverpflichtet werden, wenn sie zur Bewältigung des Notstands notwendige Dienst-, Sach- und Werkleistungen erbringen können. Sie dürfen dabei aber in ihrer Gesundheit oder körperlichen Unversehrtheit nicht „unverhältnismäßig gefährdet“ werden.

„Wir verlangen den Menschen viel ab"

„Wir brauchen diese gesetzliche Grundlage, um unser Gesundheitssystem in der Krise nicht kollabieren zu lassen“, erklärte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU). „Ich weiß, wir verlangen den Menschen viel ab, aber es kommt jetzt auf aller Solidarität und Entschlossenheit an.“ Der CSU-Gesundheitsexperte Bernhard Seidenath betonte die Dringlichkeit des neuen Gesetzes. „Es geht um Leben und Tod“, sagte er. Es sei das Ziel, eine Situation wie in Italien zu vermeiden, die Erkrankten so gut wie möglich zu behandeln und die Beschäftigten im Gesundheitssystem so gut wie möglich zu schützen. „Wir haben den Höhepunkt der Pandemie noch längst nicht erreicht, deshalb müssen wir uns für den Ansturm auf das Gesundheitssystem wappnen“, erklärte Seidenath.

Andreas Krahl (Grüne) betonte, die Bürger dürften von ihren Abgeordneten ein „beherztes und schnelles Handeln“ erwarten. Dies geschehe mit diesem gemeinsam vom Landtag verabschiedeten Gesetz. Weil dieses aber „mit heißer Nadel gestrickt“ worden sei, sei es richtig, die Gültigkeit zeitlich zu begrenzen. „Nach Corona müssen den Bürgern alle Freiheiten wieder zurückgegeben werden, darauf werden die Grünen akribisch achten“, sagte Krahl. SPD-Fraktionschef Horst Arnold verteidigte sein Beharren auf einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren. Wäre das Gesetz schon in der vergangenen Woche ohne Ausschussberatung verabschiedet worden, hätten wichtige Ergänzungen nicht aufgenommen werden können. „Notstand kann nicht heißen, dass wir tragende, elementare Grundsätze unseres Rechtsstaats und unserer Demokratie nicht mehr oder fahrlässig beachten oder sie gar über Bord werfen“, mahnte Arnold. Martin Hagen (FDP) sprach von einer „kleinen Sternstunde des Parlamentarismus in Bayern“. Es sei gelungen, einen Gesetzentwurf im Einvernehmen und in kürzester Zeit substanziell zu verbessern und zu verabschieden.

Für die AfD erklärte Richard Graupner, seine Fraktion unterstütze alle im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen, solange sie notwendig seien. Die AfD hatte zwei ergänzende Änderungsanträge eingebracht. Darin hatte sie gefordert, das medizinische Personal „engmaschig und regelmäßig“ auf den Corona-Erreger zu testen sowie personenbezogene Daten spätestens zwei Monate nach Ende des Gesundheitsnotstands zu löschen. Sie fanden keine Mehrheit. Seidenath begründete die Ablehnung mit der langen Corona-Inkubationszeit, weshalb Tests dem Personal nur eine „trügerische Sicherheit“ böten. Erhobene Daten müssten zudem schon nach geltendem Recht unverzüglich gelöscht werden. Der fraktionslose Abgeordnete Markus Plenk begründete seine Ablehnung des Gesetzes mit den umfassenden Befugnissen für die Staatsregierung. Diese seien „weder verhältnismäßig noch zielführend“ und hätten „Zwangsmaßnahmen“ zulasten von Bürgern und Unternehmen zur Folge. (Jürgen Umlauft)

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