Landtag

Das Gärtnerplatztheater wurde saniert – für 121,6 Millionen Euro, gut 50 Millionen mehr als anfangs kalkuliert. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

25.10.2019

Zwölf von 92 Großprojekten deutlich teurer als geplant

Um künftig unverhältnismäßig hohe Kostensteigerungen zu vermeiden, hat das Bauministerium die Richtlinie zur Durchführung staatlicher Hochbaumaßnahmen novelliert

Ein Jahr nach der Einführung eines regelmäßigen Controllings für die Umsetzung großer staatlicher Hochbaumaßnahmen hat das Bauministerium im Haushaltsausschuss eine erste Bilanz gezogen. Demnach liegen von den derzeit laufenden 92 Projekten mit einem Bauvolumen von jeweils mehr als 20 Millionen Euro 50 im vorgesehenen Kostenrahmen. 38 gelten als kostenkritisch, könnten jedoch bei guter Projektsteuerung noch im Rahmen gehalten werden. Bei zwölf Projekten steht dagegen schon fest, dass die Kostenvorgaben deutlich überschritten werden und die Mehrausgaben einer Genehmigung durch den Haushaltsausschuss bedürfen. Die Kostensteigerungen ergaben sich bei der Hälfte der Fälle durch unvorhergesehene bauliche Probleme. In neun Prozent der Fälle führten Änderungswünsche der Nutzer zu Mehrkosten, der Rest entfiel auf gestiegene Baupreise.

Um künftig unverhältnismäßig hohe Kostensteigerungen zu vermeiden, hat das Bauministerium die Richtlinie zur Durchführung staatlicher Hochbaumaßnahmen novelliert. Wie Ministerialdirektorin Brigitta Brunner mitteilte, soll der Haushaltsausschuss künftig früher und intensiver in das Genehmigungsverfahren einbezogen werden. „Wir werden öfter und tiefer miteinander zu tun haben“, kündigte sie an. Als entscheidende Maßnahmen nannte sie eine „solide Bedarfsermittlung“, die baufachliche Überraschungen und Fehlplanungen minimieren soll, sowie ein „stringentes Änderungsmanagement“. Teure Planänderungen während der Bauphase soll es künftig nur noch in begründeten Ausnahmefällen geben, sie bedürfen zudem der Genehmigung durch den Landtag.

Grüne und FDP enthalten sich

Von einer Million auf drei Millionen Euro erhöht wird die sogenannte Wertgrenze, unterhalb derer die Zustimmung für ein Projekt durch den Haushaltsausschuss nicht erforderlich ist. Dafür dürfen Maßnahmen nicht mehr in mehrere kleinere Lose unterteilt werden. Auch die „Erheblichkeitsgrenze“ bei Kostensteigerungen wird nach oben gesetzt. Sie beträgt nun zehn Prozent der angesetzten Baukosten, maximal aber 3,5 Millionen Euro. Bis zu diesen Grenzen darf eine Maßnahme auch ohne vorherige Zustimmung des Landtags fortgesetzt werden. Um die Kostenschätzung vor der Genehmigung eines Projekts praxisnäher zu gestalten, müssen in die Haushaltsvorlagen künftig alle erkennbaren Risiken sowie die zu erwartenden Preissteigerungen während der Bauphase eingearbeitet werden.

Der Haushaltsausschuss billigte die Novelle mit großer Mehrheit. Nur Grüne und FDP enthielten sich. Tim Pargent (Grüne) sah die Anhebung der Wert- und der Erheblichkeitsgrenze als kritisch. Der der Verwaltung eingeräumte Spielraum werde damit zu weit gefasst. Ernst Weidenbusch (CSU) bezeichnete die neuen Grenzen dagegen als realitätsnah. Schärfere Vorschriften könnten zu unnötigen Baustopps und damit noch höheren Kosten führen, erklärte er. Harald Güller (SPD) forderte, die Gebäudenutzer bei Änderungswünschen während der Bauphase mehr in die Verantwortung zu nehmen. Hier reiche der „erhobene Zeigefinger“ als Mahnung nicht aus. Für die FDP sah Helmut Kaltenhauser den Schlüssel für das Vermeiden dramatischer Kostensteigerungen in einer umfassenden Vorplanung, die mögliche Baurisiken so weit wie möglich ausschließe. Dazu gehöre, das Pro und Kontra eines Projekts in den Genehmigungsunterlagen aufzuführen. (Jürgen Umlauft)

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