Leben in Bayern

Einen Ausflug nach Rostock können Münchner und Würzburger derzeit vergessen. Mecklenburg-Vorpommern verbietet die Einreise für Menschen aus Corona-Hotspots. (Foto: Axel Heimken/dpa)

23.09.2020

Beherbergungsverbot für Münchner und Würzburger

Ein Bundesland verbietet sogar nicht nur die Übernachtung, sondern auch die Einreise für Menschen aus Corona-Hotspots

Menschen aus den aktuellen Corona-Hotspots München und Würzburg müssen derzeit mit deutlichen Einschränkungen rechnen, wenn sie in andere Bundesländer reisen und dort übernachten wollen. Im Nachbar-Bundesland Baden-Württemberg gilt beispielsweise: "Es ist untersagt, in Beherbergungsbetrieben Gäste zu beherbergen, die sich in einem Land-, Stadtkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem der Schwellenwert von 50 neu gemeldeten SARS-CoV-2-Fällen (Coronavirus) pro 100.000 Einwohner in den vorangehenden sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) überschritten wurde", wie es auf der Homepage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) heißt. Ausnahmen sind möglich, wenn negative Corona-Testergebnisse vorgelegt werden können, die nicht älter als 48 Stunden sind.

Ähnliches gilt nach Dehoga-Angaben auch in Brandenburg, Hamburg und Hessen sowie im Saarland, in Sachsen und Sachsen-Anhalt. In Mecklenburg-Vorpommern ist sogar nicht nur die Übernachtung, sondern auch die Einreise für Menschen aus Hotspots mit 7-Tage-Inzidenz über 50 verboten. In Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein droht eine 14-tägige Quarantäne.

Zuletzt lag die Inzidenz für München nach Auskunft des bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bei 55,93 (Stand Montag, 23.59 Uhr), in Würzburg bei 60,99.
(dpa)

Kommentare (1)

  1. Schlawiner99 am 24.09.2020
    Sorry, innerdeutsche Einreiseverbote bei bloßer Herkunft aus einem temporären dt. "Risikogebiet" geht gar nicht! Wann äußert sich endlich das Bundesverfassungsgericht zu dieser Frage? Das Verbot ist erneut überschießend und verstößt massiv gegen die Grundrechte. Ich spreche dabei nicht von infiz. Personen oder Kontakt-1-Personen. Auch der Anknüpfungspunkt Wohnsitz ist nicht in Ordnung, wenn sich jemand dort vor Einreise gar nicht aufgehalten hat! Bitte Verhältnismäßigkeit und Präzision bei der Formulierung von Gesetzes- und Verordnungstexten beachten!
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