Politik

Der Ministerrat hat beschlossen, die umfassende Maskenpflicht bei Veranstaltungen in Theatern, Konzerthäusern, Kinos et cetera ab 1. Juli zu lockern. Für die Besucher gilt Maskenpflicht nur noch, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden. (Foto: dpa/Sven Braun)

30.06.2020

Kino, Theater und Konzerte ohne Maske

Die bisher geltende umfassende Maskenpflicht entfällt

Zuschauer können Kinofilme, Theatervorstellungen und Konzerte künftig ohne Mundschutz genießen. Im Saal dürfe die Maske auf dem festgelegten Sitzplatz künftig abgenommen werden, sagte Ministerpräsident Markus Söder am Dienstag nach der Kabinettssitzung in München. Damit stelle man den Kulturbereich den Kirchen gleich und übertrage das in Gottesdiensten geltende Modell. Danach muss jeder seine Maske nur solange tragen, bis er an seinem Platz sitzt.

Zuvor hatte Söder die Lockerung für den Kulturbereich im Interview der Augsburger Allgemeinen angekündigt. "Man kann die Kultur dann eine Stunde oder eineinhalb Stunden, je nachdem wie das Ganze dann konzipiert ist, ohne Maske genießen", hatte Söder dem Blatt erklärt. "Die Kulturveranstaltungen verlaufen sehr seriös und sehr gut, deswegen werden wir so agieren." Beim Hineingehen und im Umfeld etwa im Garderobenbereich gelte die Maskenpflicht weiter und sei sinnvoll. "Wir wollen eine Perspektive für die Kultur", sagte Söder.

Söder: "Eine Perspektive für die Kultur"

Viele Kinobetreiber sind auf die Barrikaden gegangen, weil Gäste in Restaurants ohne Mundschutz sitzen dürfen, im Kinosaal diesen aber während der gesamten Vorstellung tragen sollten.

Um Kinos in der schwierigen Anlaufphase zu unterstützen, stellt der Freistaat 12 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Starthilfen können ab dem 1. Juli von den Kinobetrieben auf der Internetseite www.coronahilfe-kino.bayern.de beantragt werden, die von dem für die Kino- und Filmwirtschaft zuständigen Digitalministerium betrieben wird. (BSZ/dpa)

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