Leben in Bayern

Da die Martinsumzüge unter freiem Himmel stattfindet, gilt die 3G-Regel nicht. (Foto: dpa/Oliver Berg)

10.11.2021

Laternen und Gesang

"Ich geh' mit meiner Laterne": In diesem Jahr sind - anders als 2020 - trotz hoher Corona-Zahlen in Bayern auch wieder größere Martinsumzüge möglich. Das Sozialministerium rät dennoch zu Vorsicht.

Im vergangenen Jahr fielen die traditionellen Laternenumzüge zu St. Martin in Bayern wegen der Corona-Pandemie aus. Heuer ist das anders: Aufgeregte Kinder werden stolz ihre gebastelten Laternen umhertragen, Lieder wie "Ich geh' mit meiner Laterne" singen und sich auf die Martinsbrezeln freuen. Laternenumzüge seien wieder möglich, teilte das für die Kitas verantwortliche Sozialministerium mit.

Da die Umzüge im Freien stattfinden, gebe es relativ wenige Einschränkungen, hieß es weiter. Dennoch werde empfohlen, die allgemein gültigen Hygienemaßnahmen einzuhalten, um Kinder, die ja noch nicht geimpft werden können, zu schützen.

Die meisten Kitas in Bayern werden wohl Laternenumzüge veranstalten - aber dennoch Vorsicht walten lassen. Im Erzbistum Bamberg zum Beispiel werde es zwar Umzüge geben, allerdings in kleinerem Rahmen als traditionell üblich, teilte ein Sprecher des Caritas-Verbandes mit. Einige Kitas hätten schon im September beschlossen, das Fest St. Martin nur intern mit den Kindern und dem pädagogischen Personal zu feiern.

Kleinere Zusammenkünfte geplant

Anderswo seien kleinere Zusammenkünfte geplant. Man wolle aufgrund der Infektionsgefahr größere Menschenansammlungen vermeiden. Der Caritas-Verband der Erzdiözese Bamberg berät nach eigenen Angaben 240 katholische Kindertagesstätten in Ober- und Mittelfranken.

Wo es nicht möglich ist, die Abstandsregeln einzuhalten, werde empfohlen, Maske zu tragen, sagte ein Sprecher des Erzbistums München-Freising. Die 3G-Regel gelte nicht, da die Umzüge unter freiem Himmel stattfinden.

Allerdings: In Städten oder Kreisen mit hohen Infektionszahlen könnten die Behörden abweichende Regeln erlassen. Die Erzdiözese werde engen Kontakt zu den Behörden halten, ihre Konzepte anpassen und "dafür Sorge tragen, dass ein bestmöglicher Schutz der Teilnehmenden und Mitwirkenden bei diözesanen und pfarrlichen Veranstaltungen gewährleistet ist".

Martin mit seinem Gedenktag am 11. November gilt als einer der bekanntesten und beliebtesten Heiligen der katholischen Kirche. Der römische Soldat soll im vierten Jahrhundert nach Christus im heutigen Frankreich seinen Mantel in zwei Teile geschnitten haben, um einem frierenden Bettler zu helfen. Im Traum soll ihm daraufhin Jesus Christus erschienen sein - umhüllt im geteilten Mantel. Nach diesem Erlebnis verließ er die Armee und wurde später sogar Bischof.
(dpa)

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