Leben in Bayern

Ein beliebter Feier-Platz in München: der Gärntnerplatz. (Foto: Nikolas Fricke/dpa)

10.09.2020

München erlässt Alkoholverbot fürs Wochenende

An Hotspots gilt bei steigenden Coronazahlen künftig ein nächstliches Alkoholverbot für Freitagabend bis Sonntagmorgen

An beliebten Feier-Orten im Freien gilt in München am kommenden Wochenende ein zeitlich begrenztes nächtliches Alkoholverbot. Damit wolle man die Zunahme der Corona-Infektionen in München zum Schutz der Bevölkerung eindämmen, teilte die Stadt nach einem Beschluss des Stadtrats mit. Das Verbot gilt von Freitagabend bis Sonntagmorgen rund um Party-Hotspots wie die Isarauen oder den Gärtnerplatz. Auch an kommenden Wochenenden könnte laut Stadt je nach der Zahl der Corona-Infizierten eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen werden.

Zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr dürfen Feiernde dort Alkohol nicht mehr im öffentlichen Raum trinken. Wer sich nicht daran hält, müsse mindestens 150 Euro Bußgeld zahlen. Auch der Verkauf alkoholischer Getränke ist rund um die Partyzonen verboten - und zwar bereits ab 21.00 Uhr. Verstöße sollen mindestens 500 Euro kosten.

"Ich bin wirklich kein Freund von Verboten, aber hier steht der Gesundheitsschutz der Menschen gegen ein zeitlich sehr begrenztes Alkoholverbot an wenigen Orten im öffentlichen Raum", sagte Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD). "Ich lege allen sehr ans Herz, sich an diese Regelung zu halten, damit wir andere und uns selbst vor Ansteckung schützen und unser öffentliches Leben, vor allem auch unsere Schulen und Kitas, offenhalten können."

Im ersten Anlauf hatte die Stadt ein Alkoholverbot für Straßen und Parks in ganz München erlassen, um die vielen Partys unter freiem Himmel einzudämmen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärte diese Regelung jedoch für unverhältnismäßig.
(dpa)

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