Leben in Bayern

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist eine Verwertungsgesellschaft, die in der Musikbranche mit der Wahrnehmung von Urheberrechten betraut ist. Zu diesem Zweck betreibt sie das Inkasso von Gebühren für die Musikwiedergabe. Die dabei eingenommenen Beträge werden auf jene Künstler, Komponisten und Texter verteilt, die Mitglied der GEMA sind. (Foto: dpa/Jens Kalaene)

27.03.2023

Was die Kostenübernahme der Gema-Gebühren für Vereine bedeutet

Es soll ein Zeichen an die Ehrenamtlichen sein: Der Freistaat übernimmt künftig Gema-Gebühren bei Veranstaltungen von Vereinen. Wer davon profitiert und wie Vereine auf die neue Regelung blicken.

Der Freistaat möchte den Ehrenamtlichen in Bayern unter die Arme greifen und Vereine künftig bei den Kosten der Gema-Gebühren für ihre Veranstaltungen entlasten. Dazu unterzeichneten Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) und Georg Oeller, Vorstandsmitglied der Gema, am Montag eine entsprechende Vereinbarung.

Was die neue Regelung genau besagt - ein Überblick.

Wer profitiert? Ehrenamtliche Vereine sollen für zwei Veranstaltungen im Jahr ihre anfallenden Gema-Gebühren dem Freistaat überlassen können. Voraussetzung ist, dass für die Veranstaltung keine Eintrittsgebühr verlangt wird und dass die Veranstaltungsfläche - innen wie außen - nicht größer als 300 Quadratmeter ist. Die Regelung gilt demnach für Vereine mit und ohne sogenannten Gema-Rahmenvertrag.

Was ist die Gema? Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) vertritt die Rechte von Urhebern wie Musikern und Dichtern. Wird ein Song etwa bei einem Fest eines Vereins gespielt - egal ob live oder als Aufzeichnung - wird dafür eine Gema-Gebühr fällig. Die Vereine als Veranstalter müssen die gespielten Titel in der Regel bei der Gema melden und dann Gebühren bezahlen. Kleinere Vereine beteiligen sich oft auch an sogenannten Rahmenverträgen übergeordneter Verbände, die diese mit der Gema abgeschlossen haben. Dadurch sparen sich Vereine bürokratischen Aufwand.

Ab wann gilt die Regelung? Ab dem 5. April können Vereine ihre Veranstaltungen über das Portal der Gema melden. Veranstaltungen, die noch vor dem 5. April stattfinden oder stattgefunden haben, können nach Angaben des Sozialministeriums nicht gemeldet werden. Der Freistaat übernimmt die Kosten der Gebühren demnach direkt.

Was kostet das den Freistaat? Jährlich 2,5 Millionen Euro stellt der Freistaat dafür bereit. Damit sollen pro Jahr bis zu 120 000 Veranstaltungen unterstützt werden können.

Was sagen Vereine dazu? Für die Blaskapelle Feldmoching aus München mit in der Regel zwei eigenen Veranstaltungen im Jahr sei die neue Regelung durchaus interessant, sagte Vorstand Karl-Heinz Scharl am Montag. Der Verein begleicht seine Gema-Gebühren bislang über einen Rahmenvertrag des Musikbunds von Ober- und Niederbayern. Wenn der Freistaat nun die Gema-Gebühren übernehme, könnten die Mitgliedsbeiträge der Blaskapelle beim Musikbund künftig geringer ausfallen, schätzt Scharl. Der Verein Metropol Musik in Nürnberg kommt im Jahr dagegen auf 20 bis 30 Veranstaltungen, wie der Vorsitzende Peter Fulda sagte. Die Gema-Gebühren des Vereins beliefen sich bislang auf einen dreistelligen Betrag im Jahr. Da die Musikerinnen und Musiker des Vereins vor allem eigene Kompositionen aufführten, zahle der Verein nicht nur Gebühren, sondern profitiere auch von Ausschüttungen an die Künstler. Fulda erhofft sich eher geringe finanzielle Vorteile - gut findet er die Neuregelung dennoch. (Sebastian Schlenker, dpa)

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