Politik

Viele Restaurantbesucher geben Fantasienamen an. (Foto: XAMAX/dpa)

29.09.2020

50 Euro Bußgeld bei Falschangaben in Restaurants

Viele haben die Corona-Besucherlisten in Restaurants bisher nicht ganz ernstgenommen. Wer aber künftig etwa "Micky Maus", "Hulk" oder "Volker Racho" in die Listen einträgt, der muss mit 50 Euro Bußgeld rechnen. Nur muss die Person dann erstmal ausfindig gemacht werden

Bürgerinnen und Bürger, die in einem Restaurant oder anderen Gastwirtschaften falsche Angaben zu ihrer Person machen, müssen künftig mit einem Mindestbußgeld von 50 Euro rechnen. Das beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag bei ihrer Videoschalte mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU).

Für die konkrete Umsetzung sind die Länder selbst verantwortlich - über entsprechende Änderungen in ihren Corona-Verordnungen und Bußgeldkatalogen. Offen blieb zunächst, wie die Bußgeldregel konkret angewandt werden soll, wenn beispielsweise durch Eintrag eines falschen Namens gar nicht klar ist, um wen es sich handelt.

Bei ihrer Videokonferenz appellierten Bund und Länder am Dienstag angesichts der beginnenden Herbstferien an Bürgerinnen und Bürger, Reisen in Risikogebiete zu unterlassen. Zudem wollen sie mehr Schnelltestverfahren einführen und damit die bisherige Teststrategie erweitern, wie die dpa von Teilnehmern des Treffens von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder erfuhr.

So sollen zusätzlich zu den bisherigen Labortests in geeigneten Fällen vermehrt Schnelltests eingesetzt werden, hieß es in einer entsprechenden Vorlage für die Beratungen. In welchen Bereichen dies sinnvoll sei, werde in dem von der Ministerpräsidentenkonferenz angeforderten Bericht des Bundesgesundheitsministeriums dargestellt und in der jetzt anstehenden Fortschreibung der Teststrategie berücksichtigt, hieß es dort weiter.

Keine weiteren Öffnungsschritte in nächster Zeit

Angesichts anhaltend hoher Infektionszahlen mit dem Coronavirus sollen demnach derzeit keine weiteren Öffnungsschritte zugelassen werden, hatte es vor dem Gespräch Merkels mit den Länderchefs geheißen. Die Kanzlerin hatte bei einer Videokonferenz des CDU-Präsidiums am Montag nach Angaben aus Teilnehmerkreisen vor einem deutlichen Anstieg der Corona-Neuinfektionen in Deutschland gewarnt. Wenn diese sich wöchentlich so weiterentwickelten, werde es zu Weihnachten 19 200 Neuinfektionen am Tag geben. Die Kanzlerin habe das hochrechnen lassen, hieß es.

Bei der Diskussion über die richtigen Gegenmaßnahmen waren vor dem Bund-Länder-Gespräch Meinungsverschiedenheiten deutlich geworden. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte sich für bundesweit einheitliche Regeln für regionale Gegenmaßnahmen ausgesprochen. Baden-Württembergs Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne) und die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) befürworteten Teilnehmer-Obergrenzen bei Feiern. Manuela Schwesig (SPD) in Mecklenburg-Vorpommern und Michael Kretschmer (CDU, Sachsen) lehnten dagegen bundeseinheitliche Verschärfungen auch mit Verweis auf dieunterschiedlichen Ansteckungszahlen in den Ländern ab.

Bayerns FDP-Chef Daniel Föst versteht zwar, dass Falschangaben von Corona-Besuchern in der Gastronomie ein Problem sind. "Ministerpräsident Söder vergisst aber offenbar, dass die Bayerische Staatsregierung dieses Problem erst recht befeuert hat", sagt er. Durch die Verwendung von Gastronomiedaten für polizeiliche Ermittlungen sei bei den Bürgern viel Verunsicherung gestiftet worden. "Selbst bei weniger folgenschweren Handlungen, wie etwa Ehrdelikten, wurde schonungslos auf Gästedaten zugegriffen. Hier wurde unnötig Vertrauen in das staatliche Handeln zerstört. Daten aus Gästelisten dürfen nicht zweckentfremdet werden." Bußgelder seien nur dann vertretbar, wenn sich die Menschen sicher sein könnten, dass ihre persönlichen Daten ausschließlich der Rückverfolgung von Infektionsketten dienten. "Hier muss die Staatsregierung, allen voran Innenminister Joachim Herrmann, zügig nachjustieren." (BSZ/dpa)

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