Politik

In der schönen neuen Online-Welt ist Vieles gratis - warum eigentlich, fragt ACTA zu Recht (Foto: Getty)

02.03.2012

ACTA: Gewagter Rundumschlag

Das internationale Handelsabkommen trifft auch in Bayern zu Recht auf Widerstand - doch vieles daran ist durchaus sinnvoll

Wenn es eine Lehre aus den Protesten gegen das Antipiraterie-Handelsabkommen ACTA gibt, dann diese: Nicht nur der Inhalt eines Regelwerks kann empören, sondern auch sein Zustandekommen. In Bayern haben mehrere Tausend Menschen gegen das Anti-Counterfeiting Trade Agreement demonstriert, weil es ihrer Ansicht nach nicht nur vage formuliert, sondern auch unter Ausschluss der Öffentlichkeit entstanden ist. Dass es sich nicht um Hirngespinste einer Minderheit handelt, belegt dies: Vorerst tritt ACTA nicht in Kraft. Dafür wird der Europäische Gerichtshof das Konvolut unter die Lupe nehmen. Richtig so, finden das bayerische Wirtschaftsministerium, der bayerische Datenschutzbeauftragte und die fünf im Landtag vertretenen Fraktionen in seltener Übereinstimmung.


Die Bavaria Film befürwortet das Abkommen


Dabei klingen die in ACTA formulierten Absichten erstmal hehr: In dem Abkommen, das unter anderem Japan, die USA und die EU ausgehandelt haben, wird Produktpiraterie via Schadenersatzforderungen der Kampf angesagt. So soll geistiges Eigentum künftig auch im Internet urheberrechtlich geschützt werden.
Man sollte meinen, solche Bestimmungen braucht ein Land wie Bayern: Hierzulande gibt es kaum Bodenschätze, dafür umso mehr technologische Produkte beispielsweise aus der Autoindustrie. So bewertet denn auch das bayerische Wirtschaftsministerium „das Hauptziel des ACTA-Abkommens, den Kampf gegen Marken- und Produktpiraterie, positiv“. Ihm liegen indes keine Zahlen vor, wie hoch jährlich der Schaden ist, den Bayerns Wirtschaft durch Ideenklau erleidet. Deutschlandweit liege der Verlust bei 30 Milliarden Euro.
Gleichzeitig zeigt das Ministerium Verständnis für die Demonstranten: „Durch ACTA darf es zu keinen Einschränkungen kommen, die zensurähnliche Auswirkungen hätten oder die Innovationskraft des World Wide Web gefährden.“ Schließlich sieht das Handelsabkommen vor, dass Internet-Provider Daten wie die IP-Adresse herausgeben sollen, um bei Verstößen gegen das Urheberrecht Personen identifizieren zu können. Über die IP-Adresse kann jeder Rechner ausfindig gemacht werden.

Auch der Datenschützer hegt Bedenken


Derlei beschwört zwangsläufig das Bild vom gläsernen Bürger herauf – und verstößt möglicherweise gegen herrschende Gesetze. Die Herausgabe der IP-Adresse könnte laut dem bayerischen Datenschutzbeauftragten Thomas Petri „auf eine unangemessene Beeinträchtigung des Fernmeldegeheimnisses aus Artikel 10 unseres Grundgesetzes hinauslaufen“.
Von eingeschränktem Ja bis zu strikter Ablehnung reichen die Positionen der Landtagsfraktionen zu ACTA. Die internationale Zusammenarbeit gegen die Produktpiraterie findet der medienpolitische Sprecher der CSU-Landtagsfraktion Eberhard Sinner angemessen. „Neue Geschäftsmodelle müssen den legalen Erwerb von Filmen, Songs, Spielen und Texten erleichtern“, fordert er. Aber: „Der Austausch in den sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter und anderen darf nicht durch Eingriffe behindert werden.“ Auch Florian Ritter (SPD), stellvertretender Vorsitzender der Datenschutzkommission des bayerischen Landtags, benennt Unklares: „Das beginnt mit der Frage nach der Behandlung privater Kopien legal erworbener Musikstücke, E-Books, Filme und Bilder, geht weiter mit Fragen der Netzneutralität und endet bei der Frage nach Rechtssicherheit für die Konsumenten.“
Einen völlig anderen, aber bedenkenswerten Einwand wirft Michael Piazolo, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler, in die Waagschale: Er moniert, dass ein Inkraftreten von ACTA – wegen dann wachsender Strafverfahren – zu einer „Steigerung der Kosten und des Personalbedarfs bei Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichten und Zoll“ führen würde. Die Grünen haben laut ihrer medienpolitischen Sprecherin Ulrike Gote nur ein „klares Nein“ für ACTA übrig. Ihnen widerstrebt etwa, dass nach aktuellem Stand keine preisgünstigen Generika, die wirkstoffgleich mit teuren Markenmedikamenten sind, übers Internet geordert werden dürften. Gote: „Für Entwicklungsländer eine Katastrophe.“ Dass durch ACTA Produkt- und Markenpiraterie in manchen asiatischen Ländern geächtet werden würde, findet Andreas Fischer, rechtspolitischer Sprecher der FDP, gut. Problematisch sei , „dass die Verhandlungen zu dem Abkommen nicht demokratisch und bürgerfern geführt wurden“.
Es ist nicht leicht, Stimmen zu finden, die ACTA eindeutig befürworten. Dennoch gibt es sie. So erklärt der leitende Justiziar der Bavaria Film Group, Georg Höss, man habe ein hohes Interesse an der Ratifizierung des Abkommens: „Hierbei geht es nicht um den abstrakten Schutz geistigen Eigentums, sondern um die Erhaltung eines ganzen Industriezweigs mit den damit verbundenen Arbeitsplätzen in der Medienwirtschaft.“
(Alexandra Kournioti)

Kommentare (1)

  1. Marco B. am 02.03.2012
    Die Demonstrationen richten sich meiner Meinung nach in erster Linie nicht gegen ACTA. Vielmehr sind sie Ausdruck eines Protests, weil wieder einmal über die Köpfe der Menschen hinwegentschieden wurde. Wir haben an Stuttgart 21 gesehen, dass so etwas heutzutage nicht mehr funktioniert. Nur wenn Politiker in Deutschland und der EU lernen, transparent mit Gesetzesverhandlungen umzugehen, und die Bevölkerung dabei mit einzubeziehen, lassen sich solche Konflikte in Zukunft vermeiden.
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.