Politik

Bei den Hausaufgaben ist oft die Hilfe von Eltern Bei Bei den Hausaufgaben ist oft die Hilfe von Eltern gefragt. Bei vielen grundsätzlichen Fragen zum Schulsystem sind sie aber außen vor. (Foto: DAPD)

20.04.2012

"Alle Eltern sollen mitreden"

Wie gut sind Mütter und Väter an Bayerns Schulen vertreten? Die Debatte ist voll entbrannt

Mütter und Väter müssen an den Schulen mitbestimmen dürfen – da sind sich alle einig. Doch wie weit solch ein Mitspracherecht gehen soll und ob es eine gesetzliche Elternvertretung auf Landesebene braucht, darüber wird gestritten. Nicht nur mit dem Kultusministerium. Auch die Elternvertretungen sind sich keineswegs einig.
Bayern ist neben Nordrhein-Westfalen das einzige Bundesland, das keine gesetzliche Elternvertretung auf Landesebene hat. Lediglich schulartspezifische Elternverbände sind Gesprächspartner der Staatsregierung. Das soll sich ändern, meinen die einen. Alles prima, meinen die anderen – in Übereinstimmung mit dem Kultusministerium.
Wie überall in Deutschland werden auch in Bayerns Schulklassen Elternvertreter gewählt. Und wie überall in Deutschland gibt es auch in Bayern an jeder Schule einen demokratisch gewählten Schulelternbeirat. Hier endet im Freistaat jedoch weitgehend die demokratische Mitbestimmung der Elternschaft. Elternvertretungen auf Landesebene gibt es in Form von Verbänden, die sind sich allerdings oft alles andere als einig. Unmut entzündet sich zum Beispiel an der Frage, wer vom Kultusministerium bei bestimmten Fragestellungen einbezogen wird und wer nicht.
Jüngstes Beispiel ist der Runde Tisch, zu dem Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) diese Woche geladen hatte und der sich mit der Frage befasste, wie Gymnasiasten in der Mittelstufe besser gefördert werden könnten. Eingeladen waren Vertreter des Landesschülerrates, der Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern (LEV), des Bayerischen Philologenverbands (bpv) und der Vereinigung der Direktorinnen und Direktoren der Bayerischen Gymnasien. Nicht eingeladen war hingegen der Bayerische Elternverband (BEV), der Eltern an Grund-, Haupt- und Förderschulen vertritt.

Spaenle hält die bisherige Beteiligung für ausreichend

„Es ist einfach aberwitzig, dass die Eltern, die die Kinder für das Gymnasium ‚liefern’, von einer solchen Runde ausgeschlossen sind“, sagt Ursula Walther, Sprecherin des BEV. Denn schließlich gehe es um Entscheidungen, mit denen vor allem künftige Gymnasiasten und ihre Familien leben müssten.
Das bayerische Kultusministerium hält die bisherige Beteiligung der Eltern für ausreichend: „Wir haben in Bayern die Tradition des gegliederten Schulwesens, da ist es sinnvoll, die Verbände spezifisch zu beteiligen“, sagt ein Sprecher der Bayerischen Staatszeitung. Zudem gebe es über den Landesschulbeirat eine weitere Möglichkeit der Einflussnahme. Im gesetzlich verankerten Landesschulbeirat, der beispielsweise bei Lehrplanfragen mitreden darf, sind acht Lehrer-, acht Eltern-, sechs Schülervertreter und jeweils ein Vertreter von gesellschaftlich relevanten Gruppen wie Kirchen, Gewerkschaften, Industrie usw. Die Elternvertreter werden auch hier von den Verbänden entsandt.
Eine gesetzliche Elternvertretung auf Landesebene würde Walther zufolge gewährleisten, dass die Interessen aller Eltern berücksichtigt würden und nicht nur die von Verbandsmitgliedern. Und auch der Informationsfluss wäre nicht mehr abhängig von einer Verbandsmitgliedschaft. In Hessen zum Beispiel gibt es seit 1958 einen Landeselternbeirat, der, basierend auf der Landesverfassung, weitreichende Mitbestimmungs- und Anhörungsrechte hat. „Es ist undemokratisch, lediglich in Verbänden organisierte Eltern einzubeziehen“, bewertet Ulrike Köllner die bayerische Regelung. Köllner ist Vorsitzende der Bayerischen Gymnasialeltern e.V., eines kleinen Elternverbandes, der sich im Zuge der Querelen um das G8 von der großen Landes-Eltern-Vereinigung der bayerischen Gymnasien abgespalten hat.
Köllner beklagt auch die unterschiedliche Finanzkraft der Verbände. Kleine Verbände wie der ihrige hätten durch die beschränkten Mittel nur wenig Handlungsspielraum. Gerade mit dem finanziellen Aspekt argumentiert auch der LEV. Die Finanzierung durch den Staat gefährde die Unabhängigkeit, sagt LEV-Vorsitzende Susanne Arndt. „Wir legen in Bayern großen Wert darauf, dass sich die Elternvereinigungen unabhängig aufstellen und wir uns nur durch die Beiträge unserer Mitglieder finanzieren.“ Tritt der Elternbeirat einer Schule dem LEV bei, so werden pro Schüler 60 Cent Beitrag erhoben. Der hessische Landeselternbeirat arbeitet ehrenamtlich, Sach- und Personalkosten der Geschäftsstelle werden vom Land bezahlt.
Eine schulartspezifische Elternvertretung ist für Arndt unverzichtbar: „Die Vielfalt, die wir haben, kann nicht durch einen einzelnen Sprecher wiedergegeben werden.“ Dieser Meinung ist auch die Landeselternvereinigung der bayerischen Realschulen. Jeder Verband sei auf seine Klientel spezialisiert und wisse am besten, „wo der Schuh drückt und wie man ‚seine’ Eltern und in der Folge ‚seine’ Schülerinnen und Schüler unterstützen“ könne, heißt es in einer Pressemitteilung. Man sei politisch neutral und finanziell unabhängig vom Kultusministerium.

Petition für eine gesetzlich verankerte Vertretung

Dass auch innerhalb einer demokratisch gewählten Elternvertretung das gegliederte Schulsystem abgebildet werden könne, zeige der Bundeselternrat (BER), sagt Ursula Walther, eine der stellvertretenden Vorsitzenden des BER. Auch hier würden schulartspezifische Belange in den sieben Ausschüssen besprochen. Schwierig sei hier die fehlende Legitimation eines bayerischen Vertreters im Hauptausschuss: Im Zweijahresturnus dürfen die Verbände jemanden entsenden. In Ermangelung eines Konsenses müsse der sich oft der Stimme enthalten.
„Mir kommt es vor, als ob da gut situierte Gymnasialeltern auf die Straße gehen, um ihre Privilegien zu verteidigen“, erklärt sich Ulrike Köllner den Widerstand gegen einen Landeselternbeirat. Wie dessen Chancen tatsächlich aussehen, könnte sich allerdings schon bald entscheiden: Dem Landtag liegt eine Petition des Forums Bildungspolitik in Bayern vor, das genau solch eine gesetzlich verankerte Vertretung zum Ziel hat. (Anke Sauter)

Kommentare (1)

  1. Rosemarie am 27.04.2012
    Nur eine kleine Anmerkung zum ansonsten geglückten Artikel: Der Bayerische Elternverband vertritt nicht lediglich Grund-, Haupt- sowie Förderschulen, sondern arbeitet schulartunabhängig. Das bedeutet, Eltern aller Schularten können Mitglied werden.
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