Politik

In Bayern gilt weiterhin: Geimpfte und Genesene können ohne Test ins Restaurant. (Foto: dpa/Armin Weigel)

11.01.2022

Bayern bleibt bei 2G für Gaststätten

Der Freistaat geht einen Sonderweg bei den Gastro-Regeln. Die Quarantäne für Kontaktpersonen und die Isolierung für Infizierte wird verkürzt. Schülerinnen und Schüler im Alter von über 14 Jahren bleiben auch weiter von der Nachweispflicht bei 2G-Regelungen befreit

Bayern verzichtet anders als fast alle anderen Bundesländer auf schärfere Corona-Regeln für Gaststätten. Im Freistaat bleibt es dabei, dass Geimpfte und Genesene ohne zusätzlichen Test beziehungsweise ohne Auffrischungsimpfung in Restaurants gehen dürfen. Es gilt also weiterhin die 2G-Regel und nicht 2G plus, wie Bund und Länder vergangenen Freitag mehrheitlich vereinbart hatten. Die bayerische Corona-Verordnung - dort ist für Gaststätten 2G vorgeschrieben - werde ohne besondere inhaltliche Änderungen verlängert, teile Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München mit. Jedenfalls "Stand heute" bleibe man in der Gastronomie bei der 2G-Regel.

Bayern weicht hier neben Sachsen-Anhalt als einziges Bundesland von der Bund-Länder-Linie ab. Dafür bleiben - anders als in anderen Ländern - in Bayern Kneipen, Bars und Discos weiter ganz geschlossen.

Nur bei einer von 100 Kontrollen in der Gastronomie hat die Polizei nach Aussage von Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger bisher Verstöße gegen den Infektionsschutz festgestellt. Bei nur einem Prozent der Kontrollen habe Kritik geübt werden müssen, es zeige sich eine hohe Disziplin bei den Besuchern in Restaurants, sagte der Freie-Wähler-Chef. Er berief sich dabei auf einen Bericht von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in der Sitzung des Ministerrats.

Aiwanger: Disziplin der Gäste erlaubt lockere Restaurant-Regeln

Nach Angaben Herrmanns wurden in den vergangenen drei Monaten bei rund 130 000 Kontrollen im gesamten Land rund 7300 Verstöße gegen die Corona-Zugangsregeln und die Maskenpflicht festgestellt. Konkret seien zwischen dem 11. November 2021 und dem 11. Januar 2022 4392 Verstöße gegen die 2G/3G-Regeln beim Zugang zu bestimmten Bereichen und 2889 gegen die Maskenpflicht aufgefallen, wie das Innenministerium mitteilte. Er kündigte an, dass die intensiven Polizeikontrollen systematisch und möglichst flächendeckend fortgeführt werden. Verstöße werden konsequent mit Bußgeldern von bis zu 5000 Euro geahndet, wie er sagte.

Aiwanger verteidigte die Entscheidung des Kabinetts, in Bayern zunächst in der Gastronomie nicht die Testpflicht für Geimpfte und Genesene einzuführen. Dies sei zum jetzigen Zeitpunkt die richtige Entscheidung. Er betonte zugleich, dass auch im Bereich der Kultur noch nicht das letzte Wort gesprochen sei. Auch hier seien unter Umständen Lockerungen möglich, "wenn es verantwortbar ist". Aktuell würden aber noch Erkenntnisse fehlen, wie mit Omikron umzugehen sei.

Generell hoffe er, so Aiwanger, dass die sich anbahnende Omikron-Welle auch schnell wieder abfalle, vielleicht sei der "Turnaround" ja sogar bereits im Januar möglich, damit auch wieder Lockerungen möglich würden. In jedem Fall dürften Lockdown-Maßnahmen kein Dauerzustand sein. Die Wirtschaft müsse weiterlaufen.

Maßnahmen sollen stärker an Omikron-Variante angepasst werden

Grundsätzlich will Bayern seine Corona-Schutzmaßnahmen in naher Zukunft stärker den Notwendigkeiten der hoch ansteckenden Omikron-Variante anpassen. Beispielsweise solle überlegt werden, ob ein regionaler Voll-Lockdown bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1000 bei der neuen Variante noch zeitgemäß sei. "Passt die Delta-Logik auch auf Omikron? Das ist die Kernfrage, die sich stellt", sagte Herrmann. Auf die Omikron-Variante gehen derzeit nach Herrmann Angaben mehr als 40 Prozent der Neuinfektionen in Bayern zurück - Tendenz deutlich steigend.

Die Staatsregierung habe dazu bereits Überlegungen angestellt, die nun wissenschaftlich unterlegt werden sollen und in der nächsten Ministerratssitzung kommende Woche beschlossen werden könnten. Es gebe bei der Omikron-Variante Hinweise auf eine sehr hohe Infektiösität, andererseits aber auch auf geringe Symptome bei Vollgeimpften und eine niedrigere Hospitalisierung. "Man muss diese beiden Dinge übereinanderlegen, um dann zu entscheiden: Was die die richtige Antwort bei Omikron? Es kann nicht dieselbe sei wie bei Delta."

Eine mögliche Antwort sei, dass in der Gastronomie von der bisherigen 2-G-Regelung auf 2 G plus zu wechseln - also nur noch Geboosterte oder damit Gleichgestellte einzulassen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz über 1000 geht. Ein erhöhter Schwellenwert für einen kompletten Landkreis-Lockdown sei ebenfalls denkbar - bisher liegt dieser Schwellenwert bei 1000.

Bayern setzt die Verkürzung der Corona-Quarantäne um

Gedanken müsse man sich auch weiterhin über den Umgang mit dem Bereich der Jugendarbeit machen und mit Kunst und Kultur. Hier werde es in den nächsten Tage Gespräche mit den zuständigen Fachministern geben. Beispielsweise solle die Kapazitäts-Grenze von 25 Prozent in Kinos und bei anderen Kulturveranstaltungen diskutiert werden. Fest steht indes: Schülerinnen und Schüler im Alter von über 14 Jahren, die in der Schule regelmäßig auf eine Corona-Infektion getestet werden, bleiben in Bayern auch weiter von der Nachweispflicht bei 2G-Regelungen befreit. 

Ebenfalls beschlossen: Für Menschen mit Corona-Auffrischungsimpfung entfällt die zusätzliche Testpflicht in 2G-plus-Bereichen künftig unmittelbar nach der Booster-Impfung und nicht erst nach zwei Wochen. Außerdem setzt Bayern die von Bund und Ländern vereinbarte Verkürzung von Corona-Quarantäne und -Isolation um: Künftig beträgt die Dauer der Isolation für Infizierte und der Quarantäne für enge Kontaktpersonen in der Regel zehn Tage. Bereits nach sieben Tagen ist eine Freitestung mit einem negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest möglich - wobei man nach einer Infektion zusätzlich mindestens 48 Stunden symptomfrei sein muss. 

Für Beschäftigte etwa in Kliniken und Altenheimen ist zur Beendigung von Quarantäne und Isolation ein PCR-Test verpflichtend, oder es müssen fünf Tage lang täglich negative Schnelltests vorgelegt werden. Schülerinnen und Schüler sowie Kita- und Kindergarten-Kinder, die als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, können sich künftig bereits nach fünf Tagen freitesten, per PCR- oder Antigen-Schnelltest.

Die Regeln für Kontaktpersonen, die eine Auffrischungsimpfung haben, frisch doppelt geimpft sind, geimpft und genesen oder frisch genesen sind, werden geändert, sobald der Bund dafür nötige Rechtsänderungen umgesetzt hat. Herrmann nannte dafür voraussichtlich Freitag oder Samstag. Diese müssen dann gar nicht mehr in Quarantäne. Bisher galt für Kontaktpersonen einer mit der Omikron-Variante infizierten Person eine Quarantäne von 14 Tagen, ohne die Chance zum Freitesten.
(dpa)

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