Politik

Ab Montag dürfen die Wirtshäuser auch ihre Innenräume wieder öffnen. (Foto: dpa/Angelika Warmuth)

04.06.2021

Bayern lockert deutlich

Innengastronomie, Freizeitparks und Hochzeiten: In Bayern kehrt dank verbesserter Corona-Inzidenzwerte wieder mehr Normalität ein

Monatelang herrschte in Bayern Corona-Tristesse, die Sorge vor Ansteckungen, vor einer Überlastung des Gesundheitssystems, aber auch vor wirtschaftlichen Pleiten und Arbeitslosigkeit. Von diesem Montag an gehen die meisten Schranken wieder auf. "Auf Deutsch kann man sagen: Durch die besseren Zahlen, die sich jetzt ergeben, wird einfach mehr Lebensfreude in Bayern sein", kündigte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Freitag nach einer Kabinettssitzung an.

Die Mischung aus Impferfolg und Vorsicht bei den Kontakten habe Früchte getragen - und diese Früchte könnten nun in Form der wiedererlangten Grundrechte an die Bürger zurückgegeben werden, sagte Söder. 50 Prozent der über 16-Jährigen hätten in Bayern inzwischen eine erste Impfdosis erhalten und hätten damit einen gewissen Impfschutz aufgebaut, 20 Prozent seien bereits vollständig geimpft. Die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Infektionen lag am Freitag bayernweit bei 29. Kein Landkreis lag mehr über 100, dafür 68 der 96 Gebietskörperschaften unter 35, sagte Söder.

Grund genug, um auch den am 9. Dezember 2020 ausgerufenen Katastrophenfall für den Freistaat nach fast einem halben Jahr wieder aufzuheben. "Es gibt keinen Katastrophenfall mehr, das heißt, es geht wieder seinen normalen Gang der Verwaltungswege", sagte Söder. Sollte es wieder Gegenden mit Inzidenzen über 100 geben, gelte dort bis zum 30. Juni die bundesweite Notbremse. Unter 100 gelte die bayerische Linie, deren Einzelheiten wie folgt aussehen:
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KONTAKTE:
Private Treffen sind wieder in einem etwas größeren Rahmen möglich. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen sich ab Montag zehn Menschen aus drei Haushalten treffen - plus vollständig Geimpfte und Genesene. Bislang seien nur fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt gewesen. Bei einer Inzidenz unter 50 bleibt es laut Söder bei zehn Menschen, es gebe allerdings keine Haushaltsbeschränkung mehr.

Auch bei Geburtstagsfesten und anderen Veranstaltungen wie Hochzeiten, Beerdigungen aber auch Vereinssitzungen gibt es künftig wieder mehr Möglichkeiten. So dürfen sich bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 unter freiem Himmel maximal 50 Menschen treffen, die allerdings getestet sein müssen. In Innenräumen ist die Beschränkung 25 Teilnehmer. Bei einer Inzidenz unter 50 werden diese Zahlen verdoppelt, zudem sind keine Tests nötig. "Es ist eine Rückkehr zu Normalität und unbeschwerter Lebensfreude", kommentierte Söder.

GASTRONOMIE:
Gastwirte dürfen wieder auftischen - auch drinnen. Eine Sperrstunde gilt ab 24.00 Uhr, nicht mehr bereits ab 22.00 Uhr. In Gegenden, wo die Sieben-Tage-Inzidenz über 50 liegt, ist ein negativer Test erforderlich, wenn man sich mit Personen an einen Tisch setzt, die nicht dem eigenen Hausstand angehören. Auf dem Weg zum Tisch oder zur Toilette gilt Maskenpflicht. Reine Schankwirtschaften bleiben zu. "Da ist leider noch nicht die Zeit dafür", sagte Söder. Vielleicht komme diese im Sommer.

HANDEL:
Auch beim Handel gehen die Türen auf. Bei einer Inzidenz unter 100 - also derzeit in ganz Bayern - gibt es keine Testpflicht und keinen Zwang zur Vorbestellung mehr. Allerdings gelten weiterhin Beschränkungen bezüglich einer maximalen Zahl von Kunden. Auf jeweils zehn Quadratmeter darf nur ein Kunde kommen. Auch die Händler auf Wochenmärkten dürfen wieder alles verkaufen, nicht nur Lebensmittel.

FREIZEIT:
Freizeitparks, Saunabetriebe, Bäder, Indoorspielplätze, Solarien - all das ist ab Montag wieder möglich. Analog zu Regelungen in anderen Bereichen ist bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ein negativer Test Voraussetzung für den Besuch. Im Freien entfällt die Maskenpflicht. "Wir haben 13 Freizeitparks mit 8000 Beschäftigten in Bayern", sagte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Hunderttausende wollten diese besuchen. Bei Flusskreuzfahrten gilt die Testpflicht generell bei jedem Landgang in Bayern. Geschlossen bleiben dagegen weiterhin Diskotheken und Clubs - genauso wie Bordelle.

KULTUR:
An Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel dürfen künftig bis zu 500 Zuschauer beiwohnen. Sie sind nicht nur auf festen Bühnen, sondern auch in Hallen und Stadien möglich, sofern diese genug Platz bieten. Laienensembles dürfen wieder ohne Beschränkungen proben. In Musikschulen gibt es wieder Gruppenunterricht.

SPORT:
Alle Arten von Sport sind im Freien und in der Halle wieder möglich. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 brauchen die Teilnehmer einen negativen Test. Bei Amateursportveranstaltungen dürfen bis zu 500 Zuschauer dabei sein, sofern es eine feste Bestuhlung gibt.

BILDUNG:
In den Schulen gibt es überall dort, wo die Inzidenz unter 50 liegt, nach den Pfingstferien wieder fast normalen Präsenzunterricht. In Kreisen und Städten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 soll dies vom 21. Juni an der Fall sein. Die gleiche Regelung wurde für Kindertagesstätten getroffen. Auch in den Hochschulen sollen noch im Sommersemester wieder Präsenzveranstaltungen möglich sein. In den Schulen herrscht noch Maskenpflicht, für den Sportunterricht wird diese ausgesetzt. Die Schulkinder müssen auch weiterhin zweimal pro Woche einen Selbsttest machen.

PFLEGEHEIME:
Nach monatelangen massiven Besuchsbeschränkungen in den bayerischen Pflegeheimen werden viele Pflegebedürftige nun wieder leichter Angehörige und Freunde empfangen können. In Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 herrscht ab Montag keine Testpflicht für die Besucher mehr. Bislang musste das Personal die meisten Gäste zunächst auf Corona testen und durfte die Besucher erst nach dem Vorliegen des Ergebnisses des Schnelltests ins Haus lassen. Dies war eine große Belastung für die Pfleger, die Bewohner der Heime und die Besucher.

Auch das Gemeinschaftsleben in den jeweiligen Einrichtungen wird wieder etwas mehr zur Normalität zurückkehrten. Bei einer Inzidenz unter 50 sind Treffen von 25 Menschen in Innenräumen und von 50 Personen im Freien möglich. In den vergangenen Monaten durften die Bewohner sich oftmals noch nicht einmal zum Essen im Speisesaal treffen und mussten weitgehend auf ihren Zimmern bleiben.

GOTTESDIENSTE:
Der Oberhirte, Kardinal Reinhard Marx will abtreten, aber die Gläubigen dürfen wieder singen. Das Gesangsverbot in Bayerns Kirchen gehört ab kommender Woche der Vergangenheit an. Allerdings müssen in den Kirchen weiter Masken getragen werden. Bei Freiluftgottesdiensten entfällt auch die Maskenpflicht.
(dpa)

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