Politik

Schweine im Transporter: Jetzt gibt es in Bayern eine Verbotsliste. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa)

13.03.2019

Bayern verbietet Tiertransporte in 17 Staaten

Quiekende Schweine, eingepferchte Rinder: Tiere werden manchmal auf qualvolle Weise transportiert. Damit soll nun Schluss sein. Das Umweltministerium hat eine Liste mit Ländern vorgelegt, in die solche Fahrten tabu sein sollen. Und das ist nicht die einzige Neuerung

Tiere sollen aus Bayern nur noch in andere Länder transportiert werden, wenn durchgehend auf der Route deutsche Tierschutzstandards eingehalten werden. Das Münchner Umweltministerium teilte mit, es habe eine Liste mit 17 Staaten außerhalb der EU erarbeitet, bei denen daran erhebliche Zweifel bestünden. Tiertransporte dorthin sind verboten.

Zudem soll eine Zentralstelle "Export" bei der Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen für alle bayerischen Veterinärämter eine Datenbank aufbauen, um Transportprüfungen der Behörden vor Ort zu erleichtern und zu vereinheitlichen. Gesammelt werden sollen etwa gesicherte Angaben über Entlade- und Versorgungsbedingungen in kritische Drittstaaten.

Auf der Tabu-Liste stehen: Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Turkmenistan, Usbekistan. Vor allem für die Strecke in die zentralasiatischen Staaten sind nach Erkenntnissen des Ministeriums östlich von Moskau ausreichende Versorgungsmöglichkeiten der Tiere bisher nicht belegt.

Hintergrund ist unter anderem, dass Veterinärämter in jüngster Zeit Tiertransporte in Nicht-EU-Staaten mit Verweis beispielsweise auf tierquälerische Schlachtmethoden in den Zielländern sowie auf sehr lange Fahrten verboten hatten. Nach Einschätzung des Ministeriums könnten Tierärzten auch Strafen wegen Beihilfe zu späteren Verstößen in Drittstaaten gegen den Tierschutz drohen.
Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) hatte dazu im Februar zu einem Runden Tisch mit Vertretern unter anderem des Tierschutzes, der Amtstierärzte, des Bauernverbandes und des Viehhandels geladen.

Glauber: "Tierschutz endet nicht an der Landesgrenze"

Glauber sagte laut Mitteilung: "Tierschutz endet nicht an der Landesgrenze. Tiertransporte müssen tierschutzgerecht sein." Die Amtstierärzte bräuchten handfeste Kriterien, ob Transportrouten in Transit- und Zielländern außerhalb der EU die die Anforderungen der EU-Tiertransportverordnung erfüllen. Tierexporte könnten nur genehmigt werden, wenn Transportplanungen, Adressen und Navigationsdaten plausibel und nachprüfbar sind.

Weiter erklärte Glauber: "Wir schaffen eine neue zentrale Stelle für ganz Bayern, die Informationen zu Transportrouten bündelt und den Veterinärämtern einheitliche Empfehlungen gibt." Auch würden Haltungs- und Schlachtbedingungen in den Staaten beobachtet, die mit Tierschutzverstößen in Zusammenhang stehen. Künftig sollen alle von Exporteuren genannten Abladeorte in Drittstaaten konsequent geprüft und mit Fahrtenbüchern und Navigationsdaten abgeglichen werden.

"Ich hoffe, dass sich nun möglichst viele Bundesländer zum Schutz der Tiere diesem bayerischen Vorgehen anschließen", appellierte Glauber. Auch im Bund will der Freistaat auf eine einheitliche Lösung dringen. "Zusammen mit dem Bund werden wir klären, ob in diese Drittstaaten überhaupt noch Tiertransporte stattfinden sollen", sagte der Minister. Er kündigte einen Antrag Bayerns zum Tierschutz bei Tiertransporten für die Agrarministerkonferenz im April in Landau in der Pfalz an.

Das Umweltministerium hat nun für die Genehmigungsbehörden vor Ort Hinweise erarbeitet. In Bayern sind Kreisverwaltungsbehörden für Tiertransporte zuständig. Das seien stets Einzelfallentscheidungen. (dpa)

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