Politik

Aufhebung des Friedhofzwangs: keine Option für die bayerische Staastregierung. (Foto: dpa)

05.01.2015

Bayern verbietet Verstreuung von Totenasche

Bremen erlaubt den Menschen, über den Ort zu entscheiden, an dem nach dem Tod ihre Asche verstreut werden soll. Im Freistaat macht der Vorstoß keine Schule

Der Bremer Vorstoß zum Verstreuen von Totenasche auf privaten Grundstücken stößt in Bayern auf Skepsis. Das Gesundheitsministerium und der Bestatterverband Bayern sehen keinen Grund, dem Beispiel zu folgen.
Die im Grundgesetz verankerte Totenruhe dürfe nicht gefährdet werden und sei am besten auf Friedhöfen gesichert, sagte ein Ministeriumssprecher in München: "Alternative Bestattungsformen, die auf eine völlige oder zumindest sehr weitgehende Aufhebung des Friedhofszwangs hinauslaufen, erscheinen uns nicht mit der vorherrschenden Bestattungskultur aufgrund der christlichen Tradition und dem Empfinden des überwiegenden Teils der Bevölkerung in Bayern vereinbar."
Der Geschäftsführer des Landesbestatterverbands, Jörg Freudensprung, mahnte in der Abendzeitung (Samstag), dass "gerade in diesem Bereich gut darüber nachgedacht werden muss, welche Konsequenzen Neuregelungen haben". Denn nicht jeder Trauernde bekomme Zugang zu einem Privatgrundstück: "Ist die Asche im privaten Garten beigesetzt, ist es für all diejenigen, die nicht zum engeren Familienkreis gehören, viel schwieriger zu trauern oder Abschied zu nehmen."
Mit dem Jahreswechsel darf in Bremen bundesweit erstmals die Asche von Toten auf privaten Grundstücken verstreut werden. Voraussetzung ist, dass der Verstorbene den Ort zuvor schriftlich festgehalten und eine Person für die Totenfürsorge bestimmt hat. Das Landesparlament hatte die Lockerung des Friedhofszwangs im November verabschiedet. Über die Gesetzesänderung der rot-grünen Koalition hatten die Parteien in Bremen monatelang gestritten. Kritik kam vor allem von der CDU und der Kirche.
Ursprünglich sollten Angehörige die Urne mit der Totenasche auch mit nach Hause nehmen dürfen. Wegen rechtlicher Bedenken verwarf Bremen diese Pläne aber. Es müsse gesichert werden, "dass die Asche eines Verstorbenen nicht einfach irgendwann im Müll landet", gab Freudensprung in dem Zeitungsinterview zu bedenken. (dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.