Politik

Die Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts verhandelt in Sachen Betreuungsgeld. (Foto: dpa)

14.04.2015

Betreuungsgeld vor Gericht

Richter zweifeln an Bundeszuständigkeit

Mit Spannung war die Karlsruher Verhandlung über das Betreuungsgeld erwartet worden. Die Einlassungen der Richter zeigen, dass die umstrittene Leistung auf wackeligen Füßen stehen könnte. Die Karlsruher Verhandlung über das hoch umstrittene Betreuungsgeld galt als äußerst brisant. Und doch gab es am Dienstag gleich am Anfang Gelächter. Da hatte der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, bei der Feststellung der anwesenden Prozessteilnehmer doch tatsächlich vergessen, die Vertreter Bayerns aufzurufen. «Das war aber keine Absicht oder irgendein Hinweis», beeilte sich Kirchhof zu versichern. Und holte das Versäumte schnell nach. Ausgerechnet die Bayern hatte er übersehen - dabei ist die Familienleistung doch im August 2013 auf Betreiben der CSU eingeführt worden. Danach bekommen jene Eltern monatlich 150 Euro, die ihr kleines Kind nicht in einer öffentlich geförderten Einrichtung betreuen lassen, sondern im privaten Umfeld. Hamburg hatte dagegen geklagt. Es hält die Prämie für verfassungswidrig. Doch abgesehen von den umstrittenen rechtlichen Fragen rückte der Prozesstermin auch ein politisch pikantes Detail ins Rampenlicht: Der juristische «Gegner» des klagenden Hamburgs ist das Bundesfamilienministerium - und damit Ministerin Manuela Schwesig (SPD), die als vehemente Gegnerin der Prämie gilt. Aus Bayern war eigens Familienministerin Emilia Müller (CSU) nach Karlsruhe gekommen, um das Betreuungsgeld vehement zu verteidigen. Schwesig hingegen verzichtete auf einen Auftritt - sie schickte ihren Staatssekretär Ralf Kleindiek (SPD). Der jedoch hatte in seiner Zeit als Staatsrat in Hamburg die Klage des Landes für das Verfassungsgericht mit ausgearbeitet - und stand damit vor einer heiklen Aufgabe. CSU-Chef Horst Seehofer hatte am Montag noch angekündigt, seine Partei werde den Prozess «mit Argusaugen» beobachten. In seinem ersten und einzigen Statement verteidigte Kleindiek die Familienleistung zwar selbstbewusst, aber doch mit rein formalen Argumenten: Der Bund habe das Betreuungsgeld einführen dürfen, um im Land gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, und sei damit auch zuständig gewesen. Kein Wort sagte er zu den inhaltlichen Einwänden vieler Kritiker: Etwa ob die Leistung alte Rollenbilder zementiere und damit Frauen benachteilige, oder ob sie besonders bildungsferne und Familien mit Migrationshintergrund davon abhalte, ihre Kinder möglichst früh in Kitas zu schicken. Nur soviel: Mit der juristischen Stellungnahme der Bundesregierung seien keine politischen Aussagen getroffen worden. Dann überließ Kleindiek das Feld der Prozessvertreterin - was in Karlsruhe aber üblich ist. Die Verhandlung verlief dann zwar in lockerem Ton. Dennoch zeigte sich, dass die Richter das nach zähem politischen Ringen eingeführte Betreuungsgeld durchaus kritisch sehen. Weniger Fragen hatten sie dabei zu den ins Feld geführten Zahlen, etwa dass rund 95 Prozent der Bezieher des Betreuungsgeldes Mütter sind. Oder zum Vortrag von Hamburgs Familiensenator Detlef Scheele (SPD), wonach die Sprachdefizite umso geringer werden, je länger ein Kind in die Kita geht. Das Betreuungsgeld könnte an einer ganz anderen Frage scheitern: Denn einige Richter waren nicht davon überzeugt, dass der Bund für die Schaffung eines solchen Betreuungsgeldes wirklich zuständig war. Nach dem Grundgesetz darf der Bund derartige Leistungen nur unter bestimmten Voraussetzungen regeln, etwa wenn nur so gleichartige Lebensverhältnisse in Deutschland geschaffen werden können. Sonst sind die Länder am Zug. Bayern und die Bundesregierung argumentieren hier damit, das Betreuungsgeld sei Teil eines Gesamtkonzeptes zur Familienförderung. Stichwort war der gleichzeitig eingeführte Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz - und damit sei der Bund zuständig. Viele Richter befürchten aber offenbar eine Art Dammbruch, sollte das ohne weiteres durchgehen: Wenn man das grundsätzlich zuließe, «würde das enorme Spielräume für den Bund schaffen», merkte etwa Berichterstatterin Gabriele Britz an. Außerdem könne man mit einem vermeintlichen Gesamtkonzept dann alles bundeseinheitlich regeln, auch die Schulpolitik, merkte ein Richter spitz an. Das Urteil des höchsten deutschen Gerichts wird noch in diesem Jahr erwartet. (Diana Niedernhöfer, dpa)

Kommentare (2)

  1. Stefan am 15.04.2015
    Nachtrag:

    Man könnte dann auch im Gesamtkonzept "öffentlicher Dienst" das "Streikrecht"
    verbieten!!!
  2. Stefan am 15.04.2015
    Das Betreuungsgeld ist zweifellos überflüssig,
    weil es lediglich die weibliche Personengruppe
    trifft die eh zu Hause bleiben (also auch nicht EU Bürgerinnen)!!!
    Männliche Betreuuer trifft es so wie so nicht.
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