Politik

15.06.2012

Betreuungsgeld: Was die Juristen sagen

Zwei Gutachten legen dar, warum die umstrittene Herdprämie nicht verfassungskonform ist

Alle Kritik ist an den Befürwortern abgeprallt: Nach dem Willen der Union soll der Gesetzentwurf für ein bundesweites Betreuungsgeld am heutigen Freitag in den Bundestag eingebracht werden. Die Gegner drohen nun mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Es war eine Art Kuhhandel der Großen Koalition: Ursula von der Leyen (CDU), damals Familienministerin, setzte Elterngeld und Krippenausbau durch, im Gegenzug stimmte sie – ebenso wie die SPD – dem Projekt Betreuungsgeld zu. Nach dem Regierungswechsel wanderte das Vorhaben auf Betreiben der CSU in den Koalitionsvertrag. Doch die FDP war von Beginn an dagegen. Sibylle Laurischk, Vorsitzende des Bundestagsfamilienausschusses, plädiert für einen Verzicht. Das Vorhaben sei nicht verfassungskonform, denn der Bund sei gar nicht zuständig. Hamburgs Bürgermeister kündigte gegenüber der SZ schon mal eine Klage an. Der Vorwurf, das Vorhaben sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, ist nicht neu. Kritiker können sich dabei auf zwei wissenschaftliche Gutachten vom Herbst 2010 stützen. Die Frankfurter Verfassungsrechtsprofessorin Ute Sacksofsky hatte im Auftrag der Grünen eine Expertise verfasst, ihre Hamburger Kollegin Margarete Schuler-Harms im Auftrag der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung. Während Sacksofskys Gutachten vor allem auf die inhaltliche („materielle“) Seite des Gesetzes abhebt, hat sich Schuler-Harms auch ausführlich mit der formalen Seite beschäftigt.

 Familien werden keineswegs gestärkt

Inhaltlich verstoße das Betreuungsgeld gegen zwei Artikel des Grundgesetzes: den Schutz der Familie (Art. 6) und die Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3, Abs. 2), stellen die Gutachterinnen fest. Das Vorhaben, das vordergründig Familien unterstützen soll, schränke sie in Wirklichkeit in ihrer Freiheit ein. Denn es setze zusätzliche Anreize, sich für ein bestimmtes Familienmodell – nämlich das traditionelle – zu entscheiden, was in der Realität oft nicht nur zum Nachteil der Mütter ist, sondern unter Umständen die wirtschaftliche Lage der gesamten Familie unsicherer macht. Das vielfach angeführte Argument der Wahlfreiheit lassen die beiden Juristinnen nicht gelten: „Der Krippenausbau schränkt die Wahlfreiheit der Nichtnutzer ja nicht ein. Im Gegenteil“, sagt Margarete Schuler-Harms im Gespräch mit der Staatszeitung. Hingegen zementiere das Betreuungsgeld das traditionelle Familienmodell, das ohnehin durch Ehegattensplitting und Familienmitversicherung begünstigt sei. Auch als finanzieller Ausgleich sei das Betreuungsgeld überflüssig: Mit dem Ausbau der Betreuungsangebote komme der Staat einer wichtigen Verpflichtung nach. Eine Kompensation für Nichtnutzung sei, als würde man Menschen entschädigen, die keine öffentlich geförderten Museen, Theater und Schwimmbäder besuchten, heißt es bei Ute Sacksofsky.

Wer profitiert? Die Wohlhabenden

 „Wenn man danach fragt, wessen Wahlfreiheit das Betreuungsgeld wirklich verbessert, so sind das vor allem die Wohlhabenden“, meint Schuler-Harms. Ihnen verschafften die 150 Euro monatlich mehr zusätzlichen Spielraum, die Kinderbetreuung privat zu organisieren. Gerade bedürftige Familien sollen gar nicht in den Genuss des Zuschusses kommen, denn er wird von der Grundsicherung abgezogen. „Da muss man sich schon fragen, ob die Erziehungsleistung von ärmeren Familien weniger wert ist“, sagt Schuler-Harms. Ebenso wie diese inhaltlichen Aspekte müssen auch die formalen im Gesetzgebungsverfahren unter die Lupe genommen werden. Die öffentliche Fürsorge fällt in den Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung: Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Bund hier regeln darf, nämlich dass es um die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet gehen muss oder um die Wahrung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einheit Deutschlands.  „Im Falle des Elterngeldes hat das Bundessozialgericht das bejaht“, sagt die Hamburger Professorin: Um Frauen deutschlandweit die gleichen Chancen einzuräumen und gleiche Bedingungen für die Wirtschaft, seien Krippenausbau und Elterngeld wichtig. „Beim Betreuungsgeld wäre zu prüfen, ob eine bundeseinheitliche Regelung zur Gewährleistung der Freizügigkeit noch zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit notwendig ist“, so Schuler-Harms.  Sollte das Gesetz tatsächlich in Kraft treten, haben die Länder oder auch die Abgeordneten des Bundestages die Möglichkeit, vor dem Bundesverfassungsgericht eine Normenkontrollklage einzureichen. Auch Privatleute könnten Verfassungsbeschwerde einlegen und so erreichen, dass das Thema neu aufgerollt würde – zum Beispiel eine Familie, die eine öffentliche Betreuungseinrichtung in Anspruch nimmt, ihre eigene Erziehungsleistung aber nicht gewürdigt sieht.  Im Fall einer Klage sei nicht vor Mitte 2013 mit einer Entscheidung zu rechnen, schätzt Schuler-Harms. Wie die Aussichten stehen, das mag die Juraprofessorin freilich nicht prognostizieren. (Anke Sauter)

Kommentare (2)

  1. Juvenal am 21.06.2012
    In ihrem Artikel "Was die Juristen sagen" wird allen Ernstes behauptet, das geplante Betreuungsgeld verstoße gegen das Grundgesetz, Artikel 6. Die ist geradezu aberwitzig, heißt es doch im Grundgesetz wortwörtlich:
    "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Pflege und Erziehung der Kinder sind das vornehmste Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht." Wie kann man auf dieser Grundlage allen Ernstes behaupten, das Betreuungsgeld sei grundgesetzwidrig. Noch dreister kann man eine Aussage wohl kaum verdrehen.
    Ich finde es zudem befremdend, gegen das traditionelle Erziehungsmodell dermaßen einseitig und aggressiv zu Feld zu ziehen, indem Sie es bereits in der Überschrift als Herdprämie verunglimpfen. Abgesehen davon, dass es wenig originell, ja ein intellektuelles Armutszeugnis ist, ein billiges Schlagwort immer wieder herauszukramen, stellt es eine Verunglimpfung von Eltern dar, die es wagen, ihre Kleinstkinder (!) selbst zu erziehen. Kein einziges Mal werden im Artikel die Hauptakteure, die Kinder genannt. Diese brauchen Liebe und Zuwendung von festen Bezugspersonen. Dass dies anonyme Personen besser leisten können, ist reine Ideologie und widerspricht jeder Erfahrung. Mütter, die ihre Kinder erziehen und nebenbei auf viel Geld verzichten, leisten einen enorm wichtigen Beitrag für die Gesellschaft und haben es nicht nötig, sich auf diese Weise beleidigen zu lassen. Es gibt nichts dagegen einzuwenden, dass Mütter wieder zur Arbeit gehen. Aber es kann nicht angehen, ein alternatives Familienmodell dermaßen herabzuwürdigen.
  2. Kurz am 15.06.2012
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